Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1760
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Freiburg/Wolfenweiler
Namen um die es sich handeln sollte: Küchlin, Hanser
Jahr, aus dem der Text stammt: 1760
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Freiburg/Wolfenweiler
Namen um die es sich handeln sollte: Küchlin, Hanser
Hallo,
hier fehlt nun etwas mehr. Habe aber schon mal vergearbeitet

Gruß Harald
Nachdem unter Vorgestrigen dato von Einem
Hochfürstl. Oberamt in der zwischen deren beyden
Gemeindten Wolfenweiler und Schallstatt und
deren St: …...... Erblehens besitzen letzt Ver-
meldten orts obwaltenden Waldstreitigkeit er-
theilt werden Bescheid, ist zwar der Bach dem
Berain in 10. ….. sollende Wald im
Maaß nicht …........ von deren Vorge-
setzten …...............in Gegenwarth den Intereßenten
….......... befolgener maßen …........ sondern
auch alle die …. diesen Wald stehende. So-
wohl für ….. und …... haltend
Strittige …...... Samtl. …...... von allen aber
keiner urkundl. Und bezeugt erfunden. Wohl
aber selbe im …..... stand ….. Straßen worden
gleich wie die zwischen Schallstatt und Mengen stehende
Bannsteine …...... gewesen seyen.
Von …...... …........von wegen dieser keiner …....
oder für ungültig erkannt worden wäre; Sodem
nach hat man dann nach gesehener unter.......
dieser Steine den Wald behöriger(?) maßen
ausgemeßen und den …. Inhalt
deßen, was ….lich von solchen zwischen denen
daselbst befindlichen Steinen ligt und ohnstrittig ist
auf – 9. .. 2. .. 24 ½ R. und das jeniger Theil aber
was von denen ….. …. über des Steins hinaus
ange... wird auf – 1. … 2. .. 55 ½ R. er-
funden worden . ….. allem
also zu seyen von unterzogenen Rechtmäßig
attestiert und beschienen wird.
Wolfenweiler den 15t Augt. 1760
T.[estes] Joh: T Sieck / Martin Kayser, Vogt / Mathias Meyer / Andreas
Küchlin Stabhal. / Thomas Hanser Marcher / Andreas Hanser Marcher
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