Landamt Freiburg 2.

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Landamt Freiburg 2.

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1760
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Freiburg/Wolfenweiler
    Namen um die es sich handeln sollte: Küchlin, Hanser


    Hallo,
    hier fehlt nun etwas mehr. Habe aber schon mal vergearbeitet

    Gruß Harald


    Nachdem unter Vorgestrigen dato von Einem
    Hochfürstl. Oberamt in der zwischen deren beyden
    Gemeindten Wolfenweiler und Schallstatt und
    deren St: …...... Erblehens besitzen letzt Ver-
    meldten orts obwaltenden Waldstreitigkeit er-
    theilt werden Bescheid, ist zwar der Bach dem
    Berain in 10. ….. sollende Wald im
    Maaß nicht …........ von deren Vorge-
    setzten …...............in Gegenwarth den Intereßenten
    ….......... befolgener maßen …........ sondern
    auch alle die …. diesen Wald stehende. So-
    wohl für ….. und …... haltend
    Strittige …...... Samtl. …...... von allen aber
    keiner urkundl. Und bezeugt erfunden. Wohl
    aber selbe im …..... stand ….. Straßen worden
    gleich wie die zwischen Schallstatt und Mengen stehende
    Bannsteine …...... gewesen seyen.
    Von …...... …........von wegen dieser keiner …....
    oder für ungültig erkannt worden wäre; Sodem
    nach hat man dann nach gesehener unter.......
    dieser Steine den Wald behöriger(?) maßen
    ausgemeßen und den …. Inhalt
    deßen, was ….lich von solchen zwischen denen
    daselbst befindlichen Steinen ligt und ohnstrittig ist
    auf – 9. .. 2. .. 24 ½ R. und das jeniger Theil aber
    was von denen ….. …. über des Steins hinaus
    ange... wird auf – 1. … 2. .. 55 ½ R. er-
    funden worden . ….. allem
    also zu seyen von unterzogenen Rechtmäßig
    attestiert und beschienen wird.
    Wolfenweiler den 15t Augt. 1760

    T.[estes] Joh: T Sieck / Martin Kayser, Vogt / Mathias Meyer / Andreas
    Küchlin Stabhal. / Thomas Hanser Marcher / Andreas Hanser Marcher
    Angehängte Dateien
  • Zita
    Moderator
    • 08.12.2013
    • 6863

    #2
    Hallo Harald,

    ein paar Ergänzungen, keine Korrekturen (falls die nötig wären):

    Nachdem unter Vorgestrigen dato von Einem
    Hochfürstl. Oberamt in der zwischen deren beyden
    Gemeindten Wolfenweiler und Schallstatt und
    deren St: Blaisinischen Erblehens besitzern letzt Ver-
    meldten orts obwaltenden Waldstreitigkeit er-
    theilt werden Bescheid, ist zwar der Bach dem
    Berain in 10. …..bestehen sollende Wald im
    Maaß nicht ein nochmahlen von deren Vorge-
    setzten …...............in Gegenwarth den Intereßenten
    anbefohlenermaßen umbgangen sondern
    auch alle die umb diesen Wald stehende. So-
    wohl für Richtig(?) und Ohndisput? haltend
    Strittige Steine Samtl. …...... von allen aber
    keiner urkundl. Und bezeugt erfunden. Wohl
    aber selbe im …..... stand ….. Straßen worden
    gleich wie die zwischen Schallstatt und Mengen stehende
    Bannsteine auch beschaffen gewesen seyen.
    Von ….doch..... …........von wegen dieser keiner …....
    oder für ungültig erkannt worden wäre; Sodem
    nach hat man dann nach geschener untersuchung
    dieser Steine den Wald behöriger(ja) maßen
    ausgemeßen und den wahren Inhalt
    deßen, was Nehmlich von solchen zwischen denen
    daselbst befindlichen Steinen ligt und ohnstrittig ist
    auf – 9. .. 2. .. 24 ½ R. und das jeniger Theil aber
    was von denen Lehen Mejren über des Steins hinaus
    angesprochen wird auf – 1. … 2. .. 55 ½ R. er-
    funden worden . Welchen allem
    also zu seyen von unterzogenen Rechtmäßig
    attestiert und beschienen wird.
    Wolfenweiler den 15t Augt. 1760

    T.[estes] Joh: T Sieck / Martin Kayser, Vogt / Mathias Meyer / Andreas
    Küchlin Stabhal. / Thomas Hanser Marcher / Andreas Hanser Marcher

    LG Zita

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Ich Danke Dir Zita.

      Nun fehlt ja nicht mehr viel.

      Gruß Harald

      Kommentar

      • Wanderer40
        Erfahrener Benutzer
        • 06.04.2014
        • 961

        #4
        Hallo,

        Nachdem unter Vorgestrigen dato von Einem
        Hochfürstl. Ober
        Amt in der zwischen deren beyden
        Gemeindten Wolf
        fenweiler und Schallstatt und
        denen St: Blaisnischen Erblehens besitzern letzt Ver-
        meldten orts obwaltenden
        Waldsstrittigkeit er-
        theilt
        wordenen Bescheid, Ist zwar der nach dem
        Berain in 10
        Juchl.bestehen sollende Wald im
        Maaß nicht
        neu nochmahlen von denen Vorge-
        setzten
        von Marcher in Gegenwarth derer Intereßenten
        anbefohlener
        maßen umbgangen, sondern
        auch alle die umb
        dießen Wald stehende,so-
        wohl für Richtig und
        Ohndisputional haltend, als
        Strittige Steine Samtl.
        enthoben, von allen aber
        keiner urkundl.
        und bezeugt erfunden. Wohl
        aber selbe
        in solchem stand angetroffen worden,
        gleich wie die zwischen Schallstatt und Mengen stehende
        Bannsteine auch beschaffen
        geweßen seyen,
        Von
        denendochvon wegen deßen keiner verworffen
        oder für ungültig
        erkant worden wäre; Solchem
        nach hat man dann nach
        geschehener untersuchung
        dießer Steine den Wald behörigermaßen
        außgemeßen, und den wahren Innhalt
        deßen, was Nehmlich von
        solchem zwischen denen
        daselbst befindlichen Steinen ligt und ohnstrittig ist
        auf – 9
        Juch. 2 Vrtl. 24 ½ R. und das jeniger Theil aber
        was von denen Lehen Mejren
        uber die Steine hinaus
        angesprochen wird auf – 1
        Juchl. 2 Vrtl. 55 ½ R. er-
        funden worden .
        Welchem allem
        also zu
        seyn von unterzogenen pflichtmäßig
        attestirt und beschienen wird.
        Wolffenweiler den 15t Augl. 1760


        LG


        Wanderer40
        Zuletzt geändert von Wanderer40; 31.03.2015, 22:56.

        Kommentar

        • amyros
          Erfahrener Benutzer
          • 03.11.2009
          • 1409

          #5
          DANKE EUCH BEIDEN!

          Gruß Harald

          Kommentar

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