Gerichtsprotokoll 1759 7.Seite

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 922

    [gelöst] Gerichtsprotokoll 1759 7.Seite

    [/CODE]
    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1759
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Südschwarzwald
    Namen um die es sich handeln sollte: Storck, Weynmann, Finckler


    Seite 7


    nunmahlig beklagten Vatter ihnen selbsten
    gesagt er habe den questionierten
    Wald von Anna Weinmännin
    erkauft noch bezahlet, mit dem
    …... Anhang er wolle zu friden
    seyn und an besagten Wald nicht
    mehr als ein anderer der mit Erben
    verlangen, auch ihnen die Hand darauf
    gegeben habe.
    Die Simon Storkischen Erben nahmens
    Johannes Storck, Mathis Storck, Hannß
    Finkeler als Vogtmann Michel
    Storck und Johannes Burggraf
    uxoris Ursula Storckin
    als Klägere und nunmahlige be-
    klagte, …. hierauf daß sie zwar
    von ihrem Vatter, ….mahlen gehöret
    daß er gesagt er habe den questionirten
    Wald von Anna Weinmännin
    erkauft die …. aber daß er …..
    auch bezahlt habe hätten wir nicht
    gehöret, deßwegen wir dann auch
    der ihnen auferlegte …. nicht ab-
    schworen könnten, wann aber die
    Beklagte und nunmahlige Kläger
    Angehängte Dateien
  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 1983

    #2
    Hallo

    3.letzte Zeile Eyd
    Gruß
    Michael

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3984

      #3
      Hallo,
      noch ein paar Vorschläge:


      nunmahlig beklagten Vatter ihnen selbsten
      gesagt er habe den questionierten
      Wald von Anna Weinmännin
      erkauft noch bezahlet, mit dem
      …... Anhang er wolle zu friden
      seyn und an besagten Wald nicht
      mehr als ein anderer der mit Erben
      verlangen, auch ihnen die Hand darauf
      gegeben habe.
      Die Simon Storkischen Erben nahmens
      Johannes Storck, Mathis Storck, Hannß
      Finkeler als Vogtmann Michel
      Storck und Johannes Burggraf
      uxoris Ursula Storckin
      als Klägere und nunmahlige be-
      klagte, melden hierauf daß sie zwar
      von ihrem Vatter, oftmahlen gehöret
      daß er gesagt er habe den questionirten
      Wald von Anna Weinmännin
      erkauft dieses aber daß er solchen
      auch bezahlt habe hätten wir nicht
      gehöret, deßwegen wir dann auch
      der ihnen auferlegte Eyd nicht ab-
      schworen könnten, wann aber die
      Beklagte und nunmahlige Kläger
      Vg
      mawoi

      Kommentar

      • amyros
        Erfahrener Benutzer
        • 03.11.2009
        • 922

        #4
        Nun fehlt ja nur noch ein Wort!

        Schon mal DANKE

        Gruß Harald

        Kommentar

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