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Seite 7
nunmahlig beklagten Vatter ihnen selbsten
gesagt er habe den questionierten
Wald von Anna Weinmännin
erkauft noch bezahlet, mit dem
…... Anhang er wolle zu friden
seyn und an besagten Wald nicht
mehr als ein anderer der mit Erben
verlangen, auch ihnen die Hand darauf
gegeben habe.
Die Simon Storkischen Erben nahmens
Johannes Storck, Mathis Storck, Hannß
Finkeler als Vogtmann Michel
Storck und Johannes Burggraf
uxoris Ursula Storckin
als Klägere und nunmahlige be-
klagte, …. hierauf daß sie zwar
von ihrem Vatter, ….mahlen gehöret
daß er gesagt er habe den questionirten
Wald von Anna Weinmännin
erkauft die …. aber daß er …..
auch bezahlt habe hätten wir nicht
gehöret, deßwegen wir dann auch
der ihnen auferlegte …. nicht ab-
schworen könnten, wann aber die
Beklagte und nunmahlige Kläger
Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1759
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Südschwarzwald
Namen um die es sich handeln sollte: Storck, Weynmann, Finckler
Jahr, aus dem der Text stammt: 1759
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Südschwarzwald
Namen um die es sich handeln sollte: Storck, Weynmann, Finckler
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nunmahlig beklagten Vatter ihnen selbsten
gesagt er habe den questionierten
Wald von Anna Weinmännin
erkauft noch bezahlet, mit dem
…... Anhang er wolle zu friden
seyn und an besagten Wald nicht
mehr als ein anderer der mit Erben
verlangen, auch ihnen die Hand darauf
gegeben habe.
Die Simon Storkischen Erben nahmens
Johannes Storck, Mathis Storck, Hannß
Finkeler als Vogtmann Michel
Storck und Johannes Burggraf
uxoris Ursula Storckin
als Klägere und nunmahlige be-
klagte, …. hierauf daß sie zwar
von ihrem Vatter, ….mahlen gehöret
daß er gesagt er habe den questionirten
Wald von Anna Weinmännin
erkauft die …. aber daß er …..
auch bezahlt habe hätten wir nicht
gehöret, deßwegen wir dann auch
der ihnen auferlegte …. nicht ab-
schworen könnten, wann aber die
Beklagte und nunmahlige Kläger
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