Bitte um Übersetzungshilfe: lateinischer Heiratseintrag 1843 Żnin, Polen

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  • Karol
    Erfahrener Benutzer
    • 26.12.2010
    • 147

    [gelöst] Bitte um Übersetzungshilfe: lateinischer Heiratseintrag 1843 Żnin, Polen

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1843
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Żnin, Polen


    Hallo liebe Experten,

    ich möchte euch um die Hilfe bitten.
    In dem angehängtem Heiratseintrag wird wohl der Beruf des Bräutigams angegeben (Seite „A").
    https://www.dropbox.com/s/olnhsu21m9r17b3/Seite%20A.jpg?m=
    Ich lese „purgator caminorum"… Kann mir jemand das bitte übersetzen ? Ich vermute es handelt sich um einen Schornsteinfeger ?

    Auf der Seite „B" steht folgender Text „cum consensu judicii tutelaris"
    https://www.dropbox.com/s/i3ri9cdz79...ite%20B.jpg?m=
    Auch hier möchte ich um die Übersetzung bitten.

    Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen!

    Viele Grüße aus Polen
    Karol
  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9332

    #2
    Hallo Karol,

    caminfeger, m. purgator caminorum, kemmetfeger, schlotfeger, schornsteinfeger.

    „cum consensu judicii tutelaris"
    Hier "rate" ich mal: mit gerichtlicher Zustimmung des Vormunds.
    Anders ausgedrückt, die Einwilligung des Vormundes musste gerichtlich genehmigt werden, was hier wohl der Fall war.
    Zuletzt geändert von animei; 28.12.2013, 06:43.
    Gruß
    Anita

    Kommentar

    • Karol
      Erfahrener Benutzer
      • 26.12.2010
      • 147

      #3
      Danke

      Hallo Anita,

      recht herzlichen Dank für deine Hilfe

      Es kann sein, dass in dem Fall die gerichtliche Zustimmung des Vormundes verlangt wurde. Der Vater der Braut - Dominik Czochralski war bereits 14.11.1816 verstorben, also 27 Jahre vor der zweiten Ehe seiner Tochter Constantia. Ich weiß noch nicht wann ihre Mutter Marianna Czochralska geb. Wiśniewska verstorben ist. Jetzt vermute ich, dass dies vor der zweiten Ehe passierte.

      Kann das sein, falls in dem Fall die Zustimmung des Vormunds passiert ist ?

      Ich hoffe noch auf irgendwelche Hinweise aus dem Heiratseintrag betr. erste Ehe von Constantia Czochralska mit dem Johann Karl Rohrmann (aus dem Jahre 1837). Die entsprechende Lese- u. Übersetzungsbitte habe ich heute kurz nach Mitternacht eingestellt, bekam leider noch keine Rückantwort. Ich warte noch ab und vielleicht erfahre ich etwas Neues.
      http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=96471

      Noch einmal herzlichen Dank für deine Hilfe und viele Grüße aus Polen
      Karol
      Zuletzt geändert von Karol; 28.12.2013, 20:36.

      Kommentar

      • animei
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2007
        • 9332

        #4
        Hallo Karol,

        ich glaube eher, dass es um den Vormund des Bräutigams geht, sein Vater lebte zum Zeitpunkt der Heirat ja nicht mehr.

        Die Braut war schon Witwe, ich glaube nicht, dass die noch die Zustimmung eines Gerichts bzw. Vormunds brauchte.
        Gruß
        Anita

        Kommentar

        • Karol
          Erfahrener Benutzer
          • 26.12.2010
          • 147

          #5
          Vielen dank

          Hallo liebe Anita

          vielen dank für deine Antwort und den Hinweis!

          Viele Grüße aus Polen
          Karol

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