J. A. Meyer/C.A. Meyer Verhandlung Papiermühle Mählersbeck, Seite 16 Fortsetzung

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  • Volker MEYER
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2010
    • 390

    [gelöst] J. A. Meyer/C.A. Meyer Verhandlung Papiermühle Mählersbeck, Seite 16 Fortsetzung

    Quelle bzw. Art des Textes: Notarielle Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1864
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Grund-/Hypothekenbuch Langerfeld, Gericht Schwelm/Westf.


    Guten Abend lieber Helferteam.
    Ich bitte um Prüfung und Ergänzung meiner Transkription
    Hier mein Übertragungsversuch:

    ??? die von ihren Sohn
    Carl Arnold Meyer
    im vorigen
    § eingegangenen Verbindlichkeiten
    und beantragen deren Eintrag-
    ung zum Hypothekenbuche.

    § 4

    Gefahr(Richtig?), Abgaben und öffentliche La-
    sten gehen ???? der über-
    tragenen Immobilien heute auf
    den Ankäufer resp. Uebernehmer(richtig?)
    über.

    § 5

    Die Uebertragenen Realitäten
    sind dem Uebernehmer frei von
    allen Hypothekenschulden zu ge-
    ?? resp. Ist der Uebernehmer
    berechtigt bei Zahlung der heute
    ??? Kaufpreises die alsdann
    vorhandenen Hypothekenschulden sub rubrum
    II auf den heute übertragenen
    Realitäten eingetragenen Lasten
    ??? ???? etc, hat der
    Carl Arnold Meyer mit zu übernehmen



    Vielen Dank und noch einen schönen Abend.
    Viele Grüße
    Volker

    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Volker MEYER; 03.09.2013, 21:42.
  • Mechthild

    #2
    Hallo Volker,

    a bisserl was, leider nicht alles aber es ist ja auch schön spät

    Gefahr(Richtig?), ja Abgaben und öffentliche La-
    sten gehen rücksichtlich der über-
    tragenen Immobilien heute auf
    den Ankäufer resp. Uebernehmer(richtig?) ja
    über.

    § 5

    Die Uebertragenen Realitäten
    sind dem Uebernehmer frei von
    allen Hypothekenschulden zu ge-
    währen resp. Ist der Uebernehmer
    berechtigt bei Zahlung der heute


    Grüße von der Isar
    Mechthild

    Kommentar

    • Volker MEYER
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2010
      • 390

      #3
      Danke Mechthild.
      Das hilft schon.
      Es ist wie du schreibst spät.
      Morgen wieder frisch und munter.
      Grüße aus Mittelbaden an die Isar.
      Volker

      Kommentar

      • Mechthild

        #4
        Hallo Volker,

        noch eine Kleinigkeit:

        berechtigt bei Zahlung des heute
        stipulirten * Kaufpreises die alsdann
        * festlegen, vereinbaren, verbindlich (vertraglich) übereinkommen

        Grüße nach Mittelbaden
        Mechthild

        P.S. das letzte Wort der Seite ist: ohne (ist evtl. wichtig für die Fortsetzung)

        Kommentar

        • Mechthild

          #5
          .... und wieder etwas, aber mit Fragezeichen

          anegtirten * die von ihrem Sohn
          Carl Arnold Meyer
          im vorigen

          * soll wohl annektiert heißen

          Viele Grüße
          Mechthild, die nun erst mal 'ne Tasse Kaffee trinkt

          Kommentar

          • Grapelli
            Erfahrener Benutzer
            • 12.04.2011
            • 2223

            #6
            Ein paar kleine Ergänzungen:

            acceptirten die von ihrem Sohn
            Carl Arnold Meyer im vorigen
            § eingegangenen Verbindlichkeiten
            und beantragen deren Eintrag-
            ung zum Hypothekenbuche.

            § 4

            Gefahr, Abgaben und öffentliche La-
            sten gehen rücksichtlich der über-
            tragenen Immobilien heute auf
            den Ankäufer resp. Uebernehmer
            über.

            § 5

            Die uebertragenen Realitäten
            sind dem Uebernehmer frei von
            allen Hypothekenschulden zu ge-
            währen resp. ist der Uebernehmer
            berechtigt, bei Zahlung des heute
            stipulirten Kaufpreises die alsdan[n]
            vorhandenen Hypothekenschulden
            in Abzug zu bringen.
            Die im Hypothekenbuche sub rubrum [=unter Rubrik]

            II auf den heute übertragenen
            Realitäten eingetragenen Lasten-
            ... ... etc, hat der
            Carl Arnold Meyer mit zu übernehmen,
            [ohne]
            Herzliche Grße
            Grapelli

            Kommentar

            • Volker MEYER
              Erfahrener Benutzer
              • 09.11.2010
              • 390

              #7
              Hallo Mechtild.
              Ich hoffe der Kaffee hat geschmeckt.Danke noch einmal für die Ergänzungen.
              Hallo Grapelli
              Auch dir vielen Dank.

              Kann mir noch einer bei der "Übersetzung" der vorletzten Zeile helfen?
              Viele Grüße
              Volker
              PS.: Noch etwas zu dem letzten Wort, dass auf jedem Blatt unten rechts steht.
              Da die Seiten der Urkunden nicht nummeriert sind wird das erste Wort der
              folgenden Seite unten rechts hingeschrieben.

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              • Grapelli
                Erfahrener Benutzer
                • 12.04.2011
                • 2223

                #8
                Grade gefunden: "Lasten, Canones, Grundmi[e]ten?"

                - Canones: Plural von Canon: Erbpachtzinsen; auch "Regelmäßig zu zahlendes jährliches Pachtgeld", kopiert von hier:


                - Grundmi[e]ten?: Die Lesung überzeugt mich noch nicht völlig, aber das ist zumindest schon einmal ein Terminus, der von der Begrifflichkeit passen würde. So gab es ein preußisches "Gesetz über die Aufwertung von Erbpachtzinsen (Kanon), Grundmieten, Erbleihen und ähnlichen Ansprüchen" vom 28. Dezember 1927.

                MfG Grapelli
                Zuletzt geändert von Grapelli; 02.09.2013, 15:54.
                Herzliche Grße
                Grapelli

                Kommentar

                • Grapelli
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.04.2011
                  • 2223

                  #9
                  Zitat von Volker MEYER Beitrag anzeigen
                  PS.: Noch etwas zu dem letzten Wort, dass auf jedem Blatt unten rechts steht.
                  Da die Seiten der Urkunden nicht nummeriert sind wird das erste Wort der
                  folgenden Seite unten rechts hingeschrieben.
                  Yip, das nennt man Kustode ...
                  Herzliche Grße
                  Grapelli

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                  • Volker MEYER
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.11.2010
                    • 390

                    #10
                    Hallo Grapelli.
                    Das mit dem regelmäßig zu zahlenden Pachtgeld könnte stimmen.
                    Ich werde das mal so in die Transkription schreiben.
                    Das Gesetz von 1927 kann nicht passen. Das Dokument stammt von 1864.
                    Herzlichen Dank für deine ausführliche Nachforschung
                    Viele Grüße
                    Volker
                    PS: Forschst du noch nach den"Grundmi(e)ten?
                    Zuletzt geändert von Volker MEYER; 02.09.2013, 22:32. Grund: Satz eingefügt.PS eingefügt.

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                    • Grapelli
                      Erfahrener Benutzer
                      • 12.04.2011
                      • 2223

                      #11
                      Hallo Volker,

                      du siehst ja selbst, dass da nicht "-mieten" steht, sondern was ähnliches wie "-niten". Dann geht es ans Raten: Das Gesetz hab ich nur zitiert, um das von mir geratene Wort "Grundmieten" plausibel zu machen. Was das Wort bedeutet und ob es wirklich plausibel ist, mögen andere beurteilen - vor allem natürlich du. Ich kann in dieser Sache nichts Neues mehr beitragen.

                      Inhaltlich ist es außerdem wirklich bedeutungslos, da es sich um eine juristische Floskel handelt, die mit dem konkreten Objekt, also der Mühle, überhaupt nichts zu tun hat.

                      MfG Grapelli
                      Herzliche Grße
                      Grapelli

                      Kommentar

                      • Volker MEYER
                        Erfahrener Benutzer
                        • 09.11.2010
                        • 390

                        #12
                        Hallo Grapelli.
                        Vielen Dank für deine Meinung.
                        Ich weiß auch nicht ob das wichtig ist. Aber es geht nicht nur um die Mühlen sondern auch um die Nutzung des Grund und Bodens durch die Familien und natürlich ums Geld.
                        Der Johann Arnold Meyer,mein Ururgroßvater, ist gestorben bevor im Januar 1865 die Urkunde ausgestellt wurde. Es geht also auch ums erben.
                        Die Urkunden des Hypothekenbuches sind auch für die Familiengeschichte wichtig.
                        Also schließen wir die Sache ab. Nochmals vielen Dank.
                        Mit freundlichen Grüßen
                        Volker

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