Transkription einer Urkunde von 1743 oder 1793 aus dem Raum Osnabrück/Emsland

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  • Der_Archivar
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    • 14.02.2012
    • 49

    [gelöst] Transkription einer Urkunde von 1743 oder 1793 aus dem Raum Osnabrück/Emsland

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1743 oder 1793
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Osnabrück/Emsland


    Wer kann helfen, eine dreiseitige Urkunde zu entziffern?
    Die Bilddateien finden sich hier:

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    Vielen Dank im voraus!
  • dorsch
    Erfahrener Benutzer
    • 24.12.2011
    • 295

    #2
    Wir endtsbenente (= unten genannte) beurkunden krafft dieses das wir heut untengeschriebenen dato mit vorbehalt beyderseits höchsten Herren Committenten Ratificationans wegen der bisherigen Gränz Limiten (Grenzen) von dem ...?... bis am Ende des so genannten Leeter Flügel Deichs nachstehenden ... ?... undt/sindt? der gestalten verglichen, das ...?... in der Twist die so genante Haneken Boe oder Stall künfti(n)ghin pro limite (= als Grenze) dienen das in der Mitte gedachter Boe ins Süden der Twist ohnweit (nicht weit von) der Teiche oder alten ahe (= Altwasser?) der Limit Stein (Grenzstein) gesetzet und von dannen auff den ersten Pfahl in denen grünen Landen an der Ahe gegen Rosewinkel linea recta von sölchen ersten ebenbemelten (bemerkten?) Pfahl über auf den Pfahl ... (Fortsetzung folgt)
    Zuletzt geändert von dorsch; 13.08.2013, 16:32. Grund: Fehler korrigiert
    „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

    Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

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    • dorsch
      Erfahrener Benutzer
      • 24.12.2011
      • 295

      #3
      ... oestseits (?) ohnweit Schottheims Kampff, von sölchen Pfahl aber bis auff die Mitte des Hasteberges und von dannen hinter Abeltjes Haus (= Ort an der NL Grenze zwischen Boutange und Neurhede) dreitzig rheinlandische Ruthen (Längenmaß) weiter heran nach der Bourtange und ferner linea recta auff die Mitte des Lieschen Meers, und von dem Liesche Meer bis am Ende des so genannten Leeter Flügel Deichs an der vesten Seithe gegen Leete fortgeschritten werden solle; wobei dann ferner verabredet, dass bei Abeltjes Haus die niedergerissene Scheune zware wieder hergestellet ...
      Zuletzt geändert von dorsch; 12.08.2013, 14:01. Grund: geograph. Erklärung eingefügt
      „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

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      • dorsch
        Erfahrener Benutzer
        • 24.12.2011
        • 295

        #4
        ... negst (= nächst?) bei solches Abeltjeshaus und in funnftzig Ruten nach dem (... ?) mann hinan aber keine neue Heuser angebauet werden, und beiderseits unterthaenen bey den Genuss ihrer Gründen, welche dieselben bis hiehin gehabt ohngehinderet verbleiben und selbige ihres Gefallens entweder selbst zu gebrauchen, oder zu verheuren (=verpachten) befuget, mithin die Münsterische Unterthaenen wegen denen mittels dieser Limitenregulierung (Grenzregulierung) in ... (Text2)
        Zuletzt geändert von dorsch; 12.08.2013, 14:26. Grund: Ergänzung und Fehlerkorrektur
        „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

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        • dorsch
          Erfahrener Benutzer
          • 24.12.2011
          • 295

          #5
          Den Rest gucke ich mir später an.
          LG
          Dorothee
          „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

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          • dorsch
            Erfahrener Benutzer
            • 24.12.2011
            • 295

            #6
            ... Dass Holländische Territorium fallenden Gründen mit keiner Verpundung (= Besteuerung) oder anderen Aufflagen, wie selbige auch namen haben möegen, führ jetz und kunfftig hin noch wegen in den ...?... vorfallenden Streitigkeiten mit arresten oder anderseiths beschwehret, sonderen wan(n) wieder (=wider/gegen) die Selbe (=dieselbe) etwa zu klagen sein möegte, ein sölches bey den kompetierenden (= konkurrierenden) Hochstiffts Münstrischen Gerichts angebragt (= angebracht) und dabei der Aufspruch geschehen solle; im gleichen [Lücke] ...?... [Abkürzung], dass denen Münsterischen Unterthaenen das compa...? sonstige Befüegnusse (=Befugnisse) und Erbe...ung deren Boen in der Twist gleichfalls freystehen, und nebst der ohneingeschrenckten Übung Landts:herrliger (landesherrlicher) Hoheit in denen so regulirten Territorys in allen Stücken ein gleiches, wie mit der Twist, mit denen anderen Gründen deren unterthanen ohne unterscheidt, ob die Selben im münsterischen Territorio bleiben, oder in das andere fallen, gehalten; im gleichen die Wasser Leytung aus dem Schwartzen ins hebeler meer in ihren Gang nach der jetzigen maest (?), dan der graeff Ernst, oder bey Deich in dem jetzigen demolyrten statu verbleiben, und letzterer nicht wieder im Stande gebragt (= gebracht), noch dasige Gründe inundiret; übrigens aber nach eingegangener ratification beiderseits höchsten Herren Committenten. Sölche präliminariter vereinbarte limiten, vermittels Setzung beständiger, und ...hentlich steinenen limiten Zeichen auff beyder Seiths Kösten abgesetzet werden söllen.
            Zuletzt geändert von dorsch; 12.08.2013, 15:50. Grund: Nachträgl.Erläuterung: "noch dasige Gründe inundiret" - schätze, das soll heißen, dass das Land nicht entwässert werden soll.
            „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

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            • dorsch
              Erfahrener Benutzer
              • 24.12.2011
              • 295

              #7
              Schließlichen recommendiren Münstrische Herren commendirte hiemit gantz angelegentlig (-lich), damit die Münstrische Unterthaenen (Text3)...

              ...(3): In Conformität hie bevoriger auff einige Zeith auch observirter Resolution mit passage gelt in der Bourtange künftighin nicht beschweret werden, Sonderen davon befreyet bleiben möegen, welches die hollandische Herren Committirte ad referendum, und die gedeylige (=gedeihliche?) Entschließung darauff zu beforderen angenommen.
              Actum Bourtange den ein und zwantzigsten August Tausend Sieben hundert drei und viertzigsten Jahres.
              Hermann Anton Bernard Freyherr von und zu Velen
              Joan (Johann) Werner Olfers ...?
              Johan Bernard Lipper...ia
              Hendrik von V(?)enhove
              Gerard Meyer

              ... et lectum (?)
              ... 26. Aug. 1743
              „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

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              • dorsch
                Erfahrener Benutzer
                • 24.12.2011
                • 295

                #8
                Naja, wesentliche Teile konnte ich nicht lesen, so richtig zufrieden bin ich nicht, habe aber im Moment auch weder Zeit noch Geduld mehr. Offenbar geht es um Fragen der Grenzziehung in den Moorgebieten des nordwestl. Emslandes, das damals ja zum Bistum Münster gehörte, an der Grenze zu den Niederlanden (Bourtange, Zwartemeer, Abeltjeshuis), sowie um Fragen der Instandsetzung , Nutzungsrechte und Besteuerung. Wär schön, wenn jemand anders weitermachen und die Lücken schließen könnte.
                LG
                Doro
                „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

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                • dorsch
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.12.2011
                  • 295

                  #9
                  So, nun habe ich mir nochmal Gedanken über den Inhalt des Schriftstücks gemacht. Offenbar handelt es sich tatsächlich, wie schon vermutet, um eine Neuregelung der holländisch/deutschen Grenzziehung im Gebiet zwischen Bourtange und Twist. Es war zwar nur nach einer Transskription gefragt, aber hier ist der Inhalt, so weit ich ihn mir zusammen reime:

                  Die unten Genannten beurkunden mit diesem Schriftstück am aus der Unterschrift entnehmbaren Datum, dass sie vorbehaltlich der (noch ausstehenden?) Unterzeichnung durch die Herren Abgesandten beider Seiten hinsichtlich der Grenzziehung von … bis zum Ende des Leeter Flügeldeichs folgenden Vergleich gefunden haben:
                  In Twist soll Hanekens Stall (Boe *) künftig als Grenze dienen; von der Mitte des Stalls nach Süden hin, unweit der Teiche oder Alten Ahe [= Aa] (gemeint sind evtl. Altwasserteiche?) soll der Grenzstein gesetzt werden; von da soll die Grenzziehung auf den ersten Pfahl im Grünland der Ahe [= Aa] (Aawiesen? Flussauen?) in Richtung Rosewinkel in gerader Linie erfolgen; von dort über den ersten Pfahl in östlicher Richtung unweit Schottheims Kamp bis auf die Mitte des Hasteberges und von dort hinter Abeltjeshuis [heute NL] 30 Rheinländische Ruten [Längenmaß] weiter in Richtung Bourtange [heute NL]; ferner soll die Grenze in gerader Linie bis auf die Mitte des Lieschen Meeres zu und von dort bis zum Ende des Leeter Flügeldeichs an der westlichen/festen (?) Seite nach Leete fortgeführt werden.
                  Ferner wird verabredet, dass die niedergerissene Scheune bei Abeltjeshuis zwar wiederaufgebaut wird, in der Nähe von A. und in einer Entfernung bis 50 Ruten nach …(?)mann aber keine neuen Häuser gebaut werden sollen. Den Untertanen beider Seiten wird der ungehinderte Gebrauch und Nutzen von ihrem Land zugesichert, wie sie ihn vor der Neuregelung der Grenze gehabt haben; es bleibt ihnen überlassen, ob sie es selbst nutzen oder verpachten.Das bedeutet für die Münsterschen Untertanen, deren Landstücke jetzt durch die Neuregelung in den holländischen Herrschaftsbereich fallen, das sie mit keiner Besteuerung oder anderen Auflagen, welcher Art auch immer, belegt werden sollen, jetzt und in Zukunft. Außerdem sollen sie auch nicht wegen der …?... vorfallenden Streitigkeiten mit Arrest belegt oder sonstwie bestraft werden, sondern wenn es Klagen gegen diese Grenzregelung geben sollte, so solle das beim Gericht des Hochstifts Münster vorgebracht werden und von dort ein Rechtsspruch ergehen.
                  Ohne die Ausübung landesherrlicher Hoheit einschränken zu wollen, wird dasselbe Vorgehen wie in der Twist auch für die anderen von der Neuregelung der Grenzziehung betroffenen Gebieten empfohlen, unabhängig davon, ob die Untertanen durch die Neuregelung im Münsterschen Einzugsbereich verbleiben oder in den anderen (= holländischen) Bereich fallen.
                  Die Wasserleitung (gemeint: Kanal zur Moorentwässerung?) vom Schwarzen Meer zum Hebeler Meer [ = die nach heutiger Lage die Grenze D/NL queren würde] soll im jetzigen verfallenen Zustand verbleiben und der Deich nicht wieder instand gesetzt werden; auch soll das Land dort nicht entwässert werden.
                  Die vereinbarten Regelungen treten in Kraft nach der Ratifizierung durch die Herren Gesandten beider Seiten. Für die Setzung fester, beständiger Grenzsteine entlang der vorangegangen vereinbarten Grenze sollen beide Seiten Kosten absetzen können. In Übereinstimmung mit einer zuvor bereits bestehenden Resolution, nach der schon einige Zeit in der Vergangenheit verfahren wurde, soll in der Festung Bourtange in Zukunft kein Grenzzoll erhoben werden; diesen Vorschlag haben die holländischen Gesandten angenommen.
                  Verhandelt in Bourtange, den einundzwanzigsten August siebzehnhundertdreiundvierzig (21. 08. 1743 )
                  [Unterschriften]

                  *)
                  Erläuterung aus Wikipedia:Boô (auch Boo oder Boe) ist ein regionaler Begriff aus dem Emsland für einen Weidestall.
                  In Boôen wurden bis Anfang des 20. Jahrhunderts Schafe, teils auch Rinder untergebracht. Diese Boôen wurden zumeist aus Stroh, Weiden und Reet (Reetdach) gebaut. Die Bezeichnung ist mit den Begriffen Bude, Viehbude, Viehhütte verwandt.
                  Der Viehhirte (Boôherr) lebte zusammen mit dem Vieh in der Boô. An der Aa gab es auf der deutschen und niederländischen Seite im 19. Jahrhundert circa 20 Boôen. Die Abstände zwischen den Boôen betrugen circa 1,5 Kilometer.
                  Trotz der Menschenleere in der Weusten-Region (Wösten bzw. Ringer-Wösten) gab es regen Kontakt zwischen den Boôherren. Aus diesen Kontakten leiten sich heute noch zahlreiche Legenden ab.
                  Der letzte Boô, der Willems-Boô in Nieuw-Schoonebeek, wurde 1972 restauriert, 2004 aber Opfer eines Brandstifte
                  Zuletzt geändert von dorsch; 13.08.2013, 18:25. Grund: Begriffserläuterung eingefügt
                  „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

                  Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

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                  • Der_Archivar
                    Benutzer
                    • 14.02.2012
                    • 49

                    #10
                    Vielen herzlichen Dank nochmals auch hier über das Forum direkt!

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