Verlassenschaftsabhandlung 218

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  • forscher_wien
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2011
    • 4408

    [gelöst] Verlassenschaftsabhandlung 218

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Bitte erneut um eure Lesehilfe.

    Ich lese:

    1857 3-119/17

    Hohes k.k. Landes Militärgericht!

    Ofen, 30 Juni 1857.

    In Befolg des hohen ? B. 3615 ?
    20. ? erklärt der ?, als
    Mitvormund der m.[inderjährigen] Waisen nach dem verstorbe-
    nen k.k. Verpflegs Offizialen Josef Marek, die
    von der erblasserischen Witwe ange?
    Krankheits= und ?kosten zu 280f. 11 xr,
    ? die ? des Verstorbenen zu
    24 fr an ?, nach ?
    Der bezüglichen(?) ? für ?.
    Uibrigens wären die Nachlaß?
    Der ?, zur theilweisen ? der ?
    ? und ? Verwendung für
    ihre Kinder, in Natura zu überlassen.

    Medevsky(?) ?
    Angehängte Dateien
  • usegen
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2012
    • 397

    #2
    ... und noch ein Versuch:

    1857 3-119/17

    Hohes k.k. Landes Militärgericht!

    Ofen, 30 Juni 1857.

    Zu Befolg des hohen Durchschlages(?) B. 3615 ?
    20. ? erklärt der gehorsamst Gefertigte, als
    Mitvormund der m.[inderjährigen] Waisen nach dem verstorbe-
    nen k.k. Verpflegsoffizialen Josef Marek, die
    von der erblasserischen Witwe angemerkten
    Krankheits= und Leichenkosten zu 280f. 11 xr,
    sowie die A..schuld(?) des Verstorbenen zu
    24 fr an Fou?=Uebergenuß(?), nach Einsicht-
    nahme der bezüglichen Acten für ?.
    Uebrigens wären die Nachlaßaffecten
    der Witwe, zur theilweisen Deckung der Lei-
    chenkosten und sonstigen Verwendung für
    ihre Kinder, in Natura zu überlassen.

    Medevsky(?) Ritm(eister?)
    Viele Grüße
    Uwe

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29768

      #3
      Hallo,

      kleine Ergänzungen:

      1857 3-119/17

      Hohes k.k. Landes Militärgericht!

      Ofen, 30 Juni 1857.

      Zu Befolg des hohen Rathschlages B. 3615 do.(dato?)
      20. dMts(diesen Monats) erklärt der gehorsamst Gefertigte, als
      Mitvormund der m.[inderjährigen] Waisen nach dem verstorbe-
      ner k.k. Verpflegsoffizialen Josef Marek, die
      von der erblasserischen Witwe angemerkten
      Krankheits= und Leichenkosten zu 280f. 11 xr,
      sowie die A(erainal??)schuld(?) des Verstorbenen zu
      24 fr an Fourage=Uebergenuß, nach Einsicht-
      nahme der bezüglichen Acten für Liquid.
      Uebrigens wären die Nachlaßeffecten
      der Witwe, zur theilweisen Deckung der Lei-
      chenkosten und sonstigen Verwendung für
      ihre Kinder, in Natura zu überlassen.

      Medevsky(?) Ritm(eister?)[/quote]
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Aerarialschuld - Ärar = Staatskasse

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • forscher_wien
          Erfahrener Benutzer
          • 04.10.2011
          • 4408

          #5
          DANKESCHÖN euch 3en !!!

          Kommentar

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