Scheidungsurteil: 2. Seite

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  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2735

    [gelöst] Scheidungsurteil: 2. Seite

    Quelle bzw. Art des Textes: Scheidungsurteil
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1905
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Strassburg (Elsaß)


    Hallo,

    Guten Morgen und ein frohes neues Jahr wünsche ich allen Mitgliedern, mit meinem herzlichen Dank für die 2012 geleistete Hilfe.

    Anbei findet Ihr eine teilweise Folge von "Scheidungsurteil-Ich bitte um Lesung" (Nachricht auf der vorangehenden Seite von Ahnenforschung).

    Die von Friedericke gegebene Lesung dieser letzten Seite endete mit der Zeile:

    "I. Für den Kläger: Der 1. Richter habe der Be="

    Also, die nun gebetene Lesung muß mit einem Wort beginnend mit "Be" anfangen.

    Die Transkribierung der Randbemerkungen ist nicht notwendig weil die leicht zu lesen sind.

    Ich habe die letzte Seite schon übersetzt und meine französische "genealogische" Freundin hat mich gebeten ihren Dank an meine deutsche Helfer weiterzuleiten.

    Beste Grüße. Armand.
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße.

    Armand
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo Armand,

    I. Für den Kläger: Der 1. Richter habe das Be=

    weißergebnis unrichtig gewürdigt. Hinsichtlich der Wider-
    klage habe er zu streng geurteilt. die Aussage der
    Frau Wagner (. .40) beziehe sich nur auf allgemeine
    Redensarten; dass der Kläger der Frau Hasenmeyer
    geb. Schnell ein Kleid und einen Mantel geschenkt und
    mit derselben Ehebruch getrieben habe, sei nicht nachgewie-
    sen, ebenso wenig gestatte diese Aussage den vom 1. Rich-
    ter daraus gezogenen Schluß. Auch aus der, ohne
    Grundangabe erfolgten, Zeugnißverweigerung der Frau
    Hasenmeyer (40-) dürfe nichts gefolgert werden; die
    Aussage existire einfach nicht. Der von der Mani
    Kleiber (40-) erzählte Vorgang sei übertrieben auf-
    gefasst worden. Weitere Zeugen kämen nicht in Betracht.-
    Zur Aussage Kister (62-) wird eine an den Kläger ge-
    richtete Berichtigung dieser Zeugen (des Jahres, daß die
    Aussage sich auf das Jahr 1903, nicht 1904, beziehe) über-
    geben.
    Dagegen habe zur Klage des Beweißverfahren des
    vom 1. Richter vorkannte Ergebnis gehabt, dass die
    Beklagte die Schuld am ehelichen Zwist und an der Zer-
    rüttung des ehelichen Verhältnises trage. Hilfs-
    weise wurde weiterer Beweis aus dem Schriftsatz v.
    1.4.05 erboten.
    II. Für die Beklagte: Es sei kein Grund vorhanden,
    am 1. Urteil etwas zu ändern. Zur Widerklage
    sei festgestellt, daß der Kläger h... vor 10 Jahren, als
    das Verhältnis der Parteien noch gut war, Ehebruch
    getreiben habe; aber auch für die jüngste Zeit sei
    der Kläger durch die Zeugenaussagen und durch das
    Schweigen der Frau Hasenmeyer schwer belastet. Kleid
    und Mantel für diese Person seien tatsächlich angefer-
    tigt worden; warum sie ihr Zeugnis verweigert habe,
    ergebe sich aus dem Beweisthema ( .. . 19-), die sein
    Beweiswürdigung gestatte den richterlichen Schluß aus
    dem Schweigen der Zeugin. Auch der von der Zeugin
    Kleiber berichtete Vorfall sei richtig gewürdigt worden.
    Zur Klage sei kein Beweis erbracht, weder für
    die angeblichen Mishandlungen, noch für die behauptete Trunksucht.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • Mechthild

      #3
      kleine Ergänzung:

      daß der Kläger schon vor 10 Jahren, als ....

      viele Grüße
      Mechthild

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2735

        #4
        Vielen herzlichen Dank Gaby und Mechthild für die schnelle Hilfe!

        Was sind diese Ziffer zwischen Klammern?

        Das Alter? Wobei "v" und der Strich "ungefähr" und "U" "unten" heissen würden ?

        Was meint Ihr dazu?

        Armand.
        Viele Grüße.

        Armand

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        • Mechthild

          #5
          Hallo Armand,

          ich persönlich würde es eher als "Beweis-Blatt" Nr. 40, 62 usw. deuten.

          Viele Grüße
          Mechthild

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          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2735

            #6
            Achso!

            Vielen Dank Mechthild! Ich hätte nicht daran gedacht.

            Armand.
            Viele Grüße.

            Armand

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