Dokument um 1620 Oberpfalz (Deutsch)

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  • eschenbeck
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2010
    • 1836

    [gelöst] Dokument um 1620 Oberpfalz (Deutsch)

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv Amberg
    Jahr, aus dem der Text stammt: um 1620
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Thurndorf/Oberpfalz


    Zu diesem Dokument kann ich kein genaues Datum nennen. Müßte aber um 1620 geschrieben sein.
    Meine Bitte, können die Spezialisten noch mal ran???
    Herzlichen Dank im Voraus!!!
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    LG aus Bonn
    Wolfgang

    http://www.eschenbeck.net/


    Mein Motto:
    Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

    Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
    Bonn (mit Umkreis)
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    #2
    Ok, fang ich diesmal an. Gaby und Konrad werden's schon richten.

    Eodemdie (am selben Tage)

    Geörg Eschenbeckh der Junge alhie clagt wieder hanß
    Eschenbeckh schneider des Eltern alhie seines Bruders sohn
    daß --------------------------------Prewizs an-
    …scherin im vollen wiß … uf ime
    ein Zanckh im deme … darauff
    Sein Bruder Geörg Eschenbeckh der Eltere sich dar..
    gelegt unnd ime einen Schelm unnd dieb gescholten, …
    unnd … dem rath ge…en,
    darauf Hannß Eschenbeck Antwort er habe … seinen
    vettern Eschenbeckh begeret, unnd angerendt daß er
    Ihme Jetzt umb die ho..el stadtl Jagen sollte, alß
    er vor 8 Jharen gethun, deßgleichen den and…
    tag frühe auch gethun p. dessen er gestehe dan er
    vor acht Jharen ein Kindt wehre gewessen unnd
    nicht darmit v… begehrt mit Ihme zu gehen unnd Ihne herumb

    [Rand:]

    Thurndorff

    Allso d.. eers izt ime
    thun sollte, unnd zum
    offtern begeret ime zu-
    schlagen oder umb die
    strudtl zu Jagen wie
    vor 8 Jharen geschehen

    auch seinem sohn dem
    Dollich herauß gerissen
    In solchem Zanckh
    aber doch gleichwol
    nicht darmit vorüber
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

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    • Canis
      Benutzer
      • 14.08.2012
      • 42

      #3
      Hallo Henry,
      ein Datum kann ich auch nicht erkennen. Nach unserer Erfahrung könnte das Dokument etwas älter sein.

      Gruß H.
      Canis

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4846

        #4
        Ich komme leider mit den Personen nicht zurecht.
        Wer ist von wem der Bruder und der Vetter?

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11784

          #5
          Scheint fast so, als gebe es zwei Brüder Eschenbeckh mit Namen Geörg:

          "Geörg Eschenbeckh der Junge alhie" (Anfang) und
          "Sein Bruder Geörg Eschenbeckh der Eltere" (Z. 6)

          Geörg der Eltere hat einen Sohn namens Hannß, das ist aus Sicht Geörgs des Jungen (Zeile 1 u. 2) :
          "Hannß Eschenbeckh schneider des Eltern alhie seines Bruders sohn", also sein Vetter.

          Wenn ich im Weiteren gelesen habe:
          "...darauff hannß Eschenbeckh antwort er habe von seinen(m) vettern Eschenbeckh begeret ..."

          so ist das wohl falsch, sondern muss "vattern" heißen - dann stimmts wieder!

          Und so stehts ja auch zu Beginn der zweiten Seite deutlich:
          "... der vatter Geörg Eschenbeckh der Eltere ..."
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • eschenbeck
            Erfahrener Benutzer
            • 04.10.2010
            • 1836

            #6
            Ist leider so.

            Die hatten alle den Namen Georg oder Johann (Hans).

            Melde mich gleich wieder, schaue in meinen alten Unterlagen der Pfarrei Thurndorf, ob sich da ein Anhaltspunkt ergibt.
            LG aus Bonn
            Wolfgang

            http://www.eschenbeck.net/


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            • eschenbeck
              Erfahrener Benutzer
              • 04.10.2010
              • 1836

              #7
              Aus den Kirchenbücher in Thurndorf, die etwa 1620 beginnen, hatte ich bisher angenommen, daß ein Georg Eschenbeck u.a. 2 Söhne (Georg und Joahnn) hatte, die etwa um 1600 geboren wurden.
              Ich hatte mir erhofft, daß ich durch diese vielen Akten aus dem Staatsarchiv Amberg eine oder zwei Generationen weiter zurück kommen würde.
              LG aus Bonn
              Wolfgang

              http://www.eschenbeck.net/


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              • eschenbeck
                Erfahrener Benutzer
                • 04.10.2010
                • 1836

                #8
                Wie sieht es mit der zweiten Seite aus?
                Ist etwas lesbar??
                LG aus Bonn
                Wolfgang

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                • henrywilh
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 11784

                  #9
                  Na klar, reine Zeitfrage. Ich fang mal an, hör dann auf und schau später wieder rein.

                  zu Jagen, der vatter Geörg Eschenbeckh d(er?)
                  Elterer gestehet uff daß hab er seinen Bruder ge-
                  scholten, daß er seinen sohn umb die stad.. nicht red(?)..
                  lich sondern, wie ein schelm und die be..Jaget g..
                  scholten, auch gesagt wan er so redtlich wehre
                  hete man ime nicht auß dem gericht
                  gesezt p.
                  Allß nun hirauß erscheint daß Cleger den schneider
                  vor 8 Jharen solle herumb geiagt haben ist Cleger da-
                  rumb befragt, daß ers gethun in voller weiß, habe aber
                  keinem kein Leidt gethan gedeuckh(?) in willen (?) geweßen we..
                  er schneidter Ihne verhoben p. unnd uff gereuckht ...
                  hat nicht vill zu bedeuten ... sondern daß Eschenbeckh
                  Schöne Grüße
                  hnrywilhelm

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                  • henrywilh
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.04.2009
                    • 11784

                    #10
                    Keiner hat weiter gemacht?

                    sich hierumb ein gelegt unnd einenn schelm unnd
                    dieb p. gescholten.
                    Abschiedt.
                    Erstlich weilen vor 8 Jharen solche herumb Jagen
                    geschehen hannß Eschenbeckh schneider daselbige wohl
                    nicht geclagt unnd biß hero verblieben, solle solches
                    uffgehoben vorthin nicht mehr gedacht sondern allß freundt
                    und vettern verzeihen unnd vergeben sein und beiben
                    dessen sie mir angelobt zu leisten(?) unnd dessent-
                    wegen den uberdretten theil 5 f. straff
                    vorgehalten, die Iniurien so von dem
                    Eschenbeckh dem Elteren geschehen, solle er Ime dem Jungen wiederumb
                    abbitten, unnd b… solchem verdretten, da
                    er darum angedast(??) Bey 10 f. straff, wie sie
                    wir dan In bey Cleger Hannß Schmidt des Cleinen, unnd
                    Hannß Poppen beeden des gerichts alhie zu
                    halten angelobt, unnd Solche abbittung geschehen p

                    (Rand: )
                    wegen des Schmehen
                    Eschenbeckh dem
                    Eltern die straff
                    vorbehalten worden.

                    Na dann viel Spaß beim Interpretieren!
                    Schöne Grüße
                    hnrywilhelm

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                    • eschenbeck
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.10.2010
                      • 1836

                      #11
                      Erstmal recht herzlichen Dank für deine Übersetzung henrywilh!!!

                      Im Prinzip bin ich genaue so schlau wie vorher, letztendlich verstehe ich die Zusammenhänge noch nicht.

                      Eine Interpretation wage ich noch nicht abzugeben.
                      LG aus Bonn
                      Wolfgang

                      http://www.eschenbeck.net/


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                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11784

                        #12
                        Ich meine, immerhin so viel zu verstehen:

                        Es gibt zwei Brüder, Eschenbeck den Jüngeren und Eschenbeck den Älteren. (Ich glaube, beide heißen Geörg, sonst bräuchte man nicht ständig "Jüngerer" und "Älterer" zu sagen.)
                        Eschenbeck der Jüngere hat vor 8 Jahren seinem Vetter, also dem Sohn seines Bruders, irgendetwas angetan ("herumgejagt" ...).
                        Dieser Sohn heißt Hanns und ist von Beruf Schneider.
                        Wegen dieser Tat hat der älterer Eschenbeck seinen Bruder, also den jüngeren Eschenbeck, beschimpft.
                        Wegen dieser Beschimpfungen klagt der jüngere E. vor Gericht gegen seinen Bruder.
                        Das Gericht urteilt (Abschied = Beschluss) milde. Das Unrecht vor 8 Jahren wird gar nicht bestraft, weil Hanns seinerseits niemals geklagt hat. Man möge sich allerseits verzeihen und als Brüder bzw. Vetter vertragen. Allerdings bleibt eine Strafe für den Beleidiger, den älteren E. noch vorbehalten.
                        In beiden Fällen nimmt das Gericht aber gerne Geldbußen.
                        Zuletzt geändert von henrywilh; 19.10.2012, 12:27.
                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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                        • eschenbeck
                          Erfahrener Benutzer
                          • 04.10.2010
                          • 1836

                          #13
                          Eine super Erklärung, die ich verstehe.

                          ich habe immer vermutet, das mit "der Ältere" der Vater und mit "der Jüngere" der Sohn gemeint ist.
                          Wäre dies auch eine Möglichkeit?
                          LG aus Bonn
                          Wolfgang

                          http://www.eschenbeck.net/


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                          • henrywilh
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.04.2009
                            • 11784

                            #14
                            Denke nicht. Es ist ja von "Bruder" und dessen "Sohn" die Rede.

                            Der "Sohn" heißt Hannß und ist Sohn des "Elteren" Eschenbeckh.
                            Schöne Grüße
                            hnrywilhelm

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                            • eschenbeck
                              Erfahrener Benutzer
                              • 04.10.2010
                              • 1836

                              #15
                              Ich zweifel nicht an deiner Interpretation, Hnry!!!!

                              Vielen Dank!!!
                              LG aus Bonn
                              Wolfgang

                              http://www.eschenbeck.net/


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