Ausnehmerbrief 1692

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  • forstner-m
    Erfahrener Benutzer
    • 21.06.2009
    • 239

    [gelöst] Ausnehmerbrief 1692

    Quelle bzw. Art des Textes: Ausnehmerbrief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1692
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Herrschaft Schlägl


    Hallo,

    ich bitte um Hilfe bei einige Textstellen:

    Außnabbrieff den 31 Xbris 692

    Auf absterben Geörgen Leithners gewesten
    Nahrungsmann an der Obern leithen ist der hinde:
    lasßenen Wittib hernach ? außnember
    gemacht wordtn als erstlich ? ab sodliche
    Heüßl samt dem Stadl, Stall undt Kastn welchn
    Stüfter in der Zeit bey guetn Pau zur ? schuldig
    ist. ? getreidt? 5 Mezn Kohn, 4 Mezn
    Hambern, 1/4?, 1/4 ?, 1/4 ?, 1/4 Mezn
    ? des Stüfters anz ? ihm ain
    Krauth undt am ? Akher die notürftige
    fur ? auf ain Melchrindt 8 ? Haaber:.
    und die noturff ?; 8 ? ?
    6 Clafter heiz. und ain Clafter ?
    in ? 3. ? aim prinpaumb, ?
    mit ? auch in der ? ain Konigwiesen,
    samt item die in der Hoffwisen oben am
    Orth stehche ? und ?
    auf gedachten Orth ? selbiges zur großeny
    alle furhen ? möchten
    beiden ist er Stüfter zu ? ?
    Schuldig und ? außnambn ? auf
    ihr leibs ? nach der absterbn ?
    solches der Stüff ?.

    Danke!

    Schöne Grüße
    Michael
    Angehängte Dateien
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo Michael,

    hab mich mal ein bischen daran versucht. Fürchte besser bring ich´s nicht zusammen.

    Außnambbrieff den 31 Xbris 1692

    Auf absterben Geörgen Leithners gewesten
    Nahrungsmann an der Obern leithen ist der hinder-
    lassenen Wittib hernach volgendes außnemben
    gemacht wordten als erstlich d(a)s ab sodliche
    Heüßl samt dem Stadl, Stall undt Kastn welchen
    Stüfter in der Zeit bey guetn Pau zu erhalten schuldig
    ist. Zu getroidt (Getreide) Jahrlich 5 Mezen Kohrn (Korn), 4 Mezen
    Haabern (Hafer), ¼ Heidten?, 1/4 prein?, 1/4 arbes (Erbsen), 1/4 Mezn
    Einsath arb.. des Stüfters anz ? u. pau... ihm ain
    Krauth undt am Meechen Ackher die notürftige
    furtderey? auf ain Melchrindt 8 theut? Haaber:.
    und die noturff understeä?; 8 pierld? Spann?
    6 Clafter heiz. und ain Clafter pachscheitder?
    in ? 3. ? ain pirnpaumb, ?
    mit alles 3. Steldten? in ? ain piernpaumb, bis
    nit beiag? amh in d Elapoums ain Königpiernen-
    paumb (Königsbirnenbaum), item die in der Hoffwisen oben am
    Orth stehente Zweschenpaumben (Zwetschgenbäume), und ...thomh??
    auf gedachten Orth diese stehen selbiges zur großerey
    alle fuehren bis ...cht konnethen ad benennet möchten
    beeden ist er Stüfter Zuthuen, undt Zu....aften
    Schuldig und dises außnambn krobliebt? auf
    ihr leibs lebenlang nach dero absterbn stolt?
    solches der Stüff ?.ohne rükgeldt anheimb.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 5103

      #3
      Mit Prein ist wohl Hirse gemeint:

      Gruß
      gki

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5103

        #4
        Mir ist gerade erst der Aussteller des Briefes aufgefallen. "Stüff" dürfte das Stift Schlägel bezeichnen.

        Daher ein Hinweis an Michael: vom Stift Schlägl gibt es bei familysearch.org etliche digitalisierte Akten, auch in besserer Qualität als hier. Vielleicht wußtest Du das noch nicht.

        Da ist auch der Brief den Du eingestellt hast:

        Discover your family history. Explore the world’s largest collection of free family trees, genealogy records and resources.
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • forstner-m
          Erfahrener Benutzer
          • 21.06.2009
          • 239

          #5
          Danke für den Link! Die Qualität ist doch um einiges besser als im Archiv auf Film!

          Danke für die Transkription!

          Michael

          Kommentar

          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 5103

            #6
            Ich habe mir auch ein paar dieser Dokumente vorgenommen. "Stüfft" wird offenbar auch für das vom Kloster zu Lehen innegehabte Haus verwendet, "Stüffter" ist dann der Inhaber, hier wohl der Sohn, dem das Haus bereits vorher übergeben wurde.
            Gruß
            gki

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