Lesehilfe Geburtsbrief um 1600

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  • HD-Driver
    Erfahrener Benutzer
    • 14.09.2008
    • 574

    [gelöst] Lesehilfe Geburtsbrief um 1600

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtsbrief
    Jahr, aus dem der Text stammt: um 1600
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Knittlingen


    Hallo zusammen,

    ich benötige Unterstützung beim Lesen eines Geburtsbriefes aus Knittlingen, Maulbronner Amts, ertsellt um 1600.

    Bisher habe ich nur das erste Drittel bearbeitet. Hier nun mein lückenhafter Leseversuch. Vielleicht findet sich jemand, der mich unterstützen kann.

    Wir Schülthaiß, Bürgermaister, und Gericht deß Fleckhen Knittling-
    en, Maulbroner Ampts, Urkunden und bekheñen offendtlich hiemit disem Brieff, das an heüt dato, als wür Gerichtlicher
    … beijeinander versamblet gesessen, der Ehrenhaft und Wörnens(?) Jacob Schmierer dißer Zeit Stattschreiber zu Wildtberg ausser dem
    Fleckhens beij uns gebürttig, uns schrifftlich zuverstehen geben, er sich … deß Allmächtigen ……
    mit Catharina weilandt Hanss Schweikhardts gewesenern Bürgermeisters seeligen Ehren Dochter zu Canstatt ehelichen verheirat, und ….
    …. uff absterben seiner freundtlichen …. Schwigers seeligen Wittwers von Znittlichen(?) Hab und Gürtter Erbs… zugefallen…..
    …….. Bürgerlichen ….. Hausfra, …..alberweil beij Heren Vogt, Bürgermaister, und Gerichts zu ge
    meltem Cannstatt wurd das Bürgerrecht angehallten hab, …. die nottdürfft erforden, seiner Ehrlichen geburt, und …..
    ……seines beij uns gepflogen vorrhaltens thuns, und lassend, glaubwürdig verfolgendt, und kundschafft zu haben, Gott angerufen
    fleissigen bitten wijr …………. zu guttwillichen gebens und mitt…., selbiges an obgemelten Ortt
    und sonsten gegen …..iglichen ……. darunter, zu Schutz seiner Ehen zugestroßten, und erzurnen wissen, derweill wür dann diße
    sein Pett nicht für unziemblich geacht: sonders das ….. ………… ………… ………… .…… wijr auch ein solches für …..


    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    Ludwig
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von HD-Driver; 02.07.2012, 09:17.
    Viele Grüße

    Ludwig
  • jacq
    Super-Moderator


    • 15.01.2012
    • 9744

    #2
    Hallo Ludwig,

    da du selbst so weit gekommen bist, könntest du uns das Bild in größer hochladen? Zur Not auch in zwei Teilen.


    Gruß,
    jacq
    Viele Grüße,
    jacq

    Kommentar

    • Michael
      Moderator

      • 02.06.2007
      • 4594

      #3
      Ludwig,

      Oberer Teil:
      WIR Schülthaiß, Bürgermaister, vnd Gericht deß Fleckhen Knittling-
      en, Maulbronner Amptz, vrkhunden vnd bekhennen offendtlich hiemit disem Brieff, das an heüt dato, Als wür Gerichtlicher
      weiß beyeinander versamblet gesessen, der Ehrnhafft, vnd Vorneme Jacob Schmierer diser Zeit Stattschreiber zu Wildtberg vsser dem
      Fleckhen bey uns gebürttig, vns schrifftlich zuuerstehn geben, Nachdem er sich durch schickhung deß Allmächtigen vor den Neun Jarn vngefahrlichen
      mit Catharina weilundt Hanss Schweikhardts gewesnen Bürgermaisters seeligen Ehren Dochter zu Canstatt ehelichen verheurat, vnd Ime an
      ietzo vff absterben seiner freindtlichen lieben Schwiger seeligen, ettwas an Zeittlichen Haab, vnd Güetter Erbsweiss zugefallen, woher er
      vorhabens sich daselbsten Bürgerlichen einzukhauffen, In massen er dann schon alberait bey Herrn Vogt, Bürgermaister, vnd Gericht zu ge-
      meltem Canstatt umb das Bürgerrecht angehallten hab, Derowegen wölle die notturfft erfordern, Seiner Ehelichen geburt, vnd Herkhom-
      mens, auch seines bey vns gepflognen verhalltens, thuns, vnd lassens, glaubwürdig vrkhundt, vnd kundtschafft zuhaben, Mitt angehefftem
      fleissigem pitten, wür wöllten Ime ein solches, der wahrheit zu Steuer guttwilliglichen geben, vnd mitthailen, Selbiges an obgemelten Ortt,
      vnd sonsten gegen meniglichem, Im fahl der noth, zu Schutz seiner Ehrn zugetroßten, vnd fürzulegen wissen, Dieweill wür dann dise
      sein Pitt nicht für vnzimblich geacht: Sondern das meniglich die wahrheit zubefürdern schuldig erwegen, wür auch ein solches für vns
      ...
      Viele Grüße
      Michael

      Kommentar

      • HD-Driver
        Erfahrener Benutzer
        • 14.09.2008
        • 574

        #4
        Hallo jacg,

        leider ist es mir nicht gelungen ( Unkenntnis) ein größeres Bild hochzuladen.

        Ich habe meinen Scan bei ImageSchack eingestellt.

        ImageSchack - Link
        http://img15.imageshack.us/img15/1185/unbenanntiiiq.jpg



        Vielleicht ist es hier besser zulesen.

        Vielen Dank erstmal.

        Ludwig
        Viele Grüße

        Ludwig

        Kommentar

        • HD-Driver
          Erfahrener Benutzer
          • 14.09.2008
          • 574

          #5
          Hallo Michael,

          vielen Dank für Deine Hilfe.

          Ludwig
          Viele Grüße

          Ludwig

          Kommentar

          • Michael
            Moderator

            • 02.06.2007
            • 4594

            #6
            Unterer Teil:
            ...
            selbsten zuthun genaigt seyen, So verkhünden, vnd Sagen wür demnach bey vnsern Amptz, vnd Gerichts pflichten, vnd so hoch vns Immer
            ein wahrheit zusagen, vnd die Inschrifften zuertheillen gebürt, Das obgedachter Jacob Schmierer von allt Jacob Schmierern seinem
            Vattern (.welcher lange Jar Vnser geschworner Gerichtsschreiber, vnd Schuolmaister alhie gewesen.) vnd Barbara Kraussin seiner Muott-
            er beeden seeligen die alhie zu Kürchen, vnd Strassen geganngen, Alß von fromen, Gottförchtigen, vffrechten, redlichen, erbarn Eheleutt-
            en, Im Standt der hailligen Ehe Ehelich vnd Ehrlich erzeugt vnd geborn worden, auch von vns, vnd meniglich für Recht Ehelich erbarn
            zusein, gerecht, vnd gehallten würdt, Er Jacob Schmierer, Stattschreiber zu Wildtberg, hatt sich auch von Jugendt auff (.neben erst-
            gemelten seinen Älltern.) So lang Sie Ir wohnung bey, vnd vmb vns gehabt, (.anderst vns nit wissendt.) In allweg wol, fromb, vf-
            recht, redlich, Still, wesenlich, vnd dermassen verhallten, das wür Inen samentlichen nichts Args, oder Übels, besondern alle ehrn, liebs
            vnd guetts nachzusagen, vnd zuuerjehen wissen, Vnd da es such Iret halb, vor vns In Recht, oder sonst begeben, hetten wür Inen nur
            Ehr, vnd Ayd erthailt, vertraut, glaubt, vnd darauff erkhendt, Thetten das auch noch, wie gegen andern vnuersprochnen Ehrn vnd Bider-
            leutten, Demnach an alle, vnd Ire Obrigkheitten, vnd Gerichten vnser In gebür dienst: vnd freindtlichs anlangen, vnd pitten, Die
            wollen Ine Jacob Schmierern von sein, vnd seiner Älltern seeligen ehrlichen, vnd Wolhalltens wegen, In günstigem befelch befürdert
            haben, vnd hallten, Das begehren vmb dieselbe, wür hinwiderumb In dergleichen, vnd mehrerm der gebür nach dienst: vnd freindtlichen
            zuuerdienen. So ist auch vilgemelter Jacob Schmierer mit aigenschafft seines Leybs, Niemanden andern, dann dem Closter Maul-
            bronn verwandt, vnd zugethan, Derowegen Er vnuerhindert derselbigen Vermög freyen Zugs, vnd dises Fürstenthumbs erlangten Re-
            galien, vnd freyheitten, sich an obgemeltem ortt, wol Bürgerlichen einlassen mag, ohne geuerde, Vnd deß zu Wahrem, vnd Vestem
            vrkhundt, haben wür mitt gebürendem fleiß erbetten, den Ehrnuesten, Vornemen Andream Schmiden Vogte zu Maulbronn, Vnsern günst-
            igen Herrn, Das er sein aigen neben vnserm, vnd gemeines Fleckhen Insigel (.Doch Ime Herrn Vogt seinen Erben, vnd Nachkhommen,
            auch vns, vnd gemeinen Fleckhen In allweg ohne schaden.) offendtlich hieran gehangen, vnd geben den viertten Monats tag July
            Nach Christi vnsers lieben Herrn, vnd Seeligmachers geburt gezehlt Ain Taussendt Sechshundert vnd Ain Jare ./.
            Viele Grüße
            Michael

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Ein paar Kleinigkeiten, nicht aus Besserwisserei, nur damit es passt:

              WIR Schulthaiß, Burgermaister, vnd Gericht deß Fleckhen Knittling-
              en, Maulbronner Amptz, vrkhunden vnd bekhennen offendtlich hiemit disem Brieff, das an heüt dato, Als wür Gerichtlicher
              weiß beyeinander versamblet gesessen, der Ehrnhafft, vnd Vorneme Jacob Schmierer diser Zeit Stattschreiber zu Wildtberg vsser dem
              Fleckhen bey uns gebürttig, vns schrifftlich zuuerstehn geben, Nachdem er sich durch schickhung deß Allmächtigen vor den Neun Jarn vngefahrlichen
              mit Catharina weilundt Hanss Schweikhardts gewesnen Bürgermaisters seeligen Ehren Dochter zu Canstatt ehelichen verheurat, vnd Ime an
              ietzo vff absterben seiner freindtlichen lieben Schwiger seeligen, ettwas an Zeittlichen Haab, vnd Güetter Erbsweiss zugefallen, wehre er
              vorhabens sich daselbsten Burgerlichen einzukhauffen, In massen er dann schon alberait bey Herrn Vogt, Burgermaister, vnd Gericht zu ge-
              meltem Canstatt umb das Burgerrecht angehallten hab, Derowegen wölle die notturfft erfordern, Seiner Ehelichen geburt, vnd Herkhom-
              mens, auch seines bey vns gepflognen verhalltens, thuns, vnd lassens, glaubwürdig vrkhundt, vnd kundtschafft zuhaben, Mitt angehefftem
              fleissigem pitten, wür wöllten Ime ein solches, der wahrheit zu Steuer guttwilliglichen geben, vnd mitthailen, Selbiges an obgemelten Ortt,
              vnd sonsten gegen meniglichem, Im fahl der noth, zu Schutz seiner Ehrn zugetroßten, vnd fürzulegen wissen, Dieweill wür dann dise
              sein Pitt nicht für vnzimblich geacht: Sondern das meniglich die wahrheit zubefürdern schuldig erwegen, wür auch ein solches für vns

              Ich merke, dass gegenüber dem ersten Eintrag das meiste ausgebessert ist. Prima

              selbsten zuthun genaigt seyen, So verkhünden, vnd Sagen wür demnach bey vnsern Amptz, vnd Gerichts pflichten, vnd so hoch vns Immer
              ein wahrheit zusagen, vnd die Inschrifften zuertheillen gebürt, Das obgedachter Jacob Schmierer von allt Jacob Schmierern seinem
              Vattern (.welcher lange Jar Vnser geschworner Gerichtsschreiber, vnd Schuolmaister alhie gewesen.) vnd Barbara Kraussin seiner Muott-
              er beeden seeligen die alhie zu Kürchen, vnd Strassen geganngen, Alß von fromen, Gottförchtigen, vffrechten, redlichen, erbarn Eheleütt-
              en, Im Standt der hailligen Ehe Ehelich vnd Ehrlich erzeugt vnd geborn worden, auch von vns, vnd meniglich für Recht Ehelich erborn
              zusein, geacht, vnd gehallten würdt, Er Jacob Schmierer, Stattschreiber zu Wildtberg, hatt sich auch von Jugendt auff (.neben erst-
              gemelten seinen Älltern.) So lang Sie Ir wohnung bey, vnd vmb vns gehabt, (.anderst vns nit wissendt.) In allweg wol, fromb, vf-
              recht, redlich, Still, wesenlich, vnd dermassen verhallten, das wür Inen samentlichen nichts Args, oder Übels, besondern alle ehrn, liebs
              vnd guetts nachzusagen, vnd zuuerjehen wissen, Vnd da es sich Iret halb, vor vns In Recht, oder sonst begeben, hetten wür Inen Treu
              Ehr, vnd Ayd erthailt, vertrawt, glaubt, vnd darauff erkhendt, thetten das auch noch, wie gegen andern vnuersprochnen Ehrn vnd Bider-
              leutten, Demnach an alle, vnd Iede Obrigkheitten, vnd Gerichten vnser In gebür dienst: vnd freindtlichs anlangen, vnd pitten, Die
              wollen Ine Jacob Schmierern von sein, vnd seiner Älltern seeligen ehrlichen, vnd Wolhalltens wegen, In günstigem befelch befürdert
              haben, vnd hallten, Das begehren vmb dieselbe, wür hinwiderumb In dergleichen, vnd mehrerm der gebür nach dienst: vnd freindtlichen
              zuuerdienen. So ist auch vilgemelter Jacob Schmierer mit aigenschafft seines Leybs, Niemanden andern, dann dem Closter Maul-
              bronn verwandt, vnd zugethan, Derowegen Er vnuerhindert derselbigen Vermög freyen Zugs, vnd dises Fürstenthumbs erlangten Re-
              galien, vnd freyheitten, sich an obgemeltem ortt, wol Bürgerlichen einlassen mag, ohne geuerde, Vnd deß zu Wahrem, vnd Vestem
              vrkhundt, haben wür mitt gebürendem fleiß erbetten, den Ehrnuesten, Vornemen Andream Schmiden Vogte zu Maulbronn, Vnsern gönst-
              igen Herrn, Das er sein aigen neben vnserm, vnd gemeines Fleckhen Insigel (.Doch Ime Herrn Vogt seinen Erben, vnd Nachkhommen,
              auch vns, vnd gemeinen Fleckhen In allweg ohne schaden.) offendtlich hieran gehangen, vnd geben den viertten Monats tag July
              Nach Christi vnsers lieben Herrn, vnd Seeligmachers geburt gezehlt Ain Taussendt Sechshundert vnd Ain Jare ./.

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • HD-Driver
                Erfahrener Benutzer
                • 14.09.2008
                • 574

                #8
                Ich danke allen die mir bei der Lesehilfe geholfen haben

                Ludwig
                Viele Grüße

                Ludwig

                Kommentar

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