Urkunde von 1678 über Verflichtungen eines Bauern in Billerbeck

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  • Weberl
    Benutzer
    • 24.05.2012
    • 52

    [gelöst] Urkunde von 1678 über Verflichtungen eines Bauern in Billerbeck

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde über Pflichten des Bauern
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1678
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Billerbeck, Münsterland


    Die Urkunde beschreibt die Verpflichtungen eines vorfahren.. ich verzweifel an einigen Passagen, aus denen mir wohl auch die alten Wörter fehlen um sie zu erkennen.

    Verpflichtungen Lobbermanns

    Gibt in folle Schatzung 3 Reichstaler monatlich.
    Gibt zur Pacht (pfagt) an xxxx jährlichst 26
    Reichstaler 23 Schilling und 9 Pfennigen
    Dem Herrn xxx Schxxx 9 1/2 Schefell gerste
    und 20 Scheffell Hafer
    Gibt zu SchXXX xxx xxx 24 Schilling xxx
    XXX xxxxxxxxxxxxxxxx alle 5 Jahre den Zehnt (?)
    XXX XXX fuhXX
    Gibt noch Jaarlichst 24 pfennigen dem Schult Lembeck
    und dem XXX auf dem Harnlage XXX 19 Pfennigen
    XXX XXX gibt er Jaarlichst 24 Schillingen
    XXx 9 Schilligen kostgeldt.
    Dem XXXX im XXX Jahr ein Scheffel Hafer
    An St. Joanni Kirchen zu Billerbeck jährlich
    ein scheffell Hafer

    Dem Axxx alle Jahr ein XXX
    Gibt auch alle Jahr 2 Hüner in der ThumbXXX
    Muß XXXX 2
    mal im Jaahr XXXX auch muß
    er Ihnen ein Zehndt Schwein füttern (?)
    XXX 2 maal im Jaar
    XXX.
    XXXX bewilligen XXX
    auff dem XXX zimmern XXX im XX Hauß



    Privilegien
    Ist in alle XXX XXXX XXX XXX XXX berechtigt
    gleich seine nachbarn
    XXX
    XXX wenn selbiger geführt wird, sonsten
    wenn selbiger XXX bekommt er nichts.

    Ich freue mich über jeden Hinweis... Vielen Dank
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  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Weberl,

    Verpflichtungen Lobbermanns

    Gibt in folle Schatzung 3 Reichstaler monatlich.
    Gibt Zur Pacht (pfagt) an Herren xxxman Jaehrlichs 26
    Reichstaler 23 Schilling und 9 pfennigen
    Dem Herren xxx Schreiber 9 1/2 Schefell gersten
    und 20 Scheffell Haber
    Gibt zu Schörnen xxx xxx 24 Schillingen xxx
    geldt xxxxxxxxxxx Ibidem alle 5 Jahren den Zehndt
    wehgen XXX fuhXX
    Gibt noch Jaerlichst 24 pfennigen dem Schult Lembeck
    und dem Lickert? auf dem Barnlage 19 Pfennigen
    XXX XXX gibt er Jaarligs 24 Schillingen
    und 9 Schillingen kostgeldt.
    Dem XXXX im 3? Jahr ein Scheffel Haber
    An St. Joanni Kirchen zu Bilderbeck jaehrlichs
    ein scheffell Haber

    Dem Axxx alle Jaehr ein Hönen
    Gibt auch alle Jahr 2 Höner in der ThumbKelderey
    Muß auch deß Herren Thumb Kel... Jacht 2
    mael im Jaehr helffen xxx auch muß
    er Ihme ein Zehndt Schwein füttern (?)
    mus auch schöun?? xxx 2 mael im Jaer
    XXX.
    Had seine bewilligde Schult und alles stehtt xxx
    auff dem XXX zimmern XXX im XX Hauß

    Privilegia
    Ist in alle Waerschafften der maaß berechtiget
    gleich seine nachbären
    XXX
    XXX wenn selbiger geführt wird, sonsten
    wenn selbiger XXX bekommt er nichts.
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Weberl
      Benutzer
      • 24.05.2012
      • 52

      #3
      Hallo Friederike,

      lieben Dank für die schnelle Antwort und diesen Schritt weiter. Mir ist die Bedeutung des neu hinzugefügten Wortes "Waerschafften" in Bezug auf Privilegien unklar. Ich kenne "Währschaft" nur als Haftung eines Verkäufers im Sinne von "Gewährleistung". Ist das ein Privilieg, dass er nicht mehr als seine Nachbarn haftet - vermutlich für den Hof den er gepachtet hat?

      Ich bin gespannt, ob Jemand den Rest des Rätsels lösen kann

      Viele Grüße
      Michael

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      • Kunzendorfer
        Erfahrener Benutzer
        • 19.10.2010
        • 2103

        #4
        Hallo,

        ich mach einmal weiter:


        Verpflichtungen Lobbermanns

        Gibt in folle Schatzung 3 Reichstaler monatlich.
        Gibt Zur Pacht (pfagt) an Herren Hewman Jaerlichs 26
        Reichsthaler 23 Schillingen und 9 pfennigen
        Dem Herren Korren Schreiber 9 1/2 Scheffell gersten
        und 20 Scheffell Haber
        Gibt zu Schöenen Flydt 2 Reichstaler 24 Schillingen deenst
        geldt, mus awch Ibidem alle 5 Jahren den Zehndt
        wahgen helffen führen
        Gibt noch Jaerlichß 24 pfennigen dem Schulte Lembeck
        und dem Eickrot? auf dem Beerlage 18 Pfennigen
        Hoffsperson geldt gibt er Jaerligs 24 Schillingen
        und 9 Schillingen kostgeldt.
        Dem Gogwan (?) im 3 Jaehr ein Scheffell Haber
        An St. Joanni Kirchen zu Bilderbeck jaerlichs
        ein scheffell Haber
        Dem Archediakons alle Jaer ein Hönen
        Gibt awch alle Jaer 2 Höner in der Thumb Kelderey
        Muß awch deß Herren Thumb Keltenern Jaeht 2
        maell im Jaehr helffen und erhalten auch muß
        er Ihme ein Zehndt Schwein fwtteren
        mus awch schöne Fliet 2 maell im Jaer
        dehnen.
        Had seine bewilligde Schult und alles stehtt woll
        auff dem Erbe und zimmernt itz under ein New Hauß

        Privilegia
        Ist in alle Waerschafften der marsß berechtiget
        gleich seine nachbären
        aus die Acten xxx hatt S. Freneking (?) jahrlichs 2 Schl.
        gerste zu fordern, wan selbiger geführt wirdt, sonsten
        wan selbige dreischet bekomme er nichts.


        Kunzendorfer
        Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 25.05.2012, 19:23.
        G´schamster Diener
        Kunzendorfer

        Kommentar

        • Mechthild

          #5
          auß die .... berede hatt S. ...... jährlich .....
          gerste zu forderen wenn selbiger geführt wird, sonsten
          wenn selbiger XXX bekommt er nichts.

          Viele Grüße
          Mechthild

          Kommentar

          • Weberl
            Benutzer
            • 24.05.2012
            • 52

            #6
            Hallo, vielen Dank! Ich bin begeistert, wie ihr die Vergangenheit zum Leben erweckt - besonderen Dank an Kunzendorfer, ein wahrer Meister seines Faches.

            Das Lesen können zieht nun das verstehen nach sich. Mir sind folgende alte Begriffe unklar:

            a) Had seine bewilligde Schult und alles stehtt woll
            auff dem Erbe und zimmernt itz under ein New Hauß

            -> wie ist das gemeint? Sein Pachtvertrag ist gültig und vererbbar und er darf ein neues Haus hinzubauen?


            b)
            mus awch schöne Fliet 2 maell im Jaer dehnen.

            -> Was ist "dehnen"?


            c)
            Ist in alle Waerschafften der marsß berechtiget gleich seine nachbären

            -> Was bedeutet Währschaft in diesem Zusammenhang?


            d)
            Hoffsperson geldt gibt er Jaerligs 24 Schillingen
            und 9 Schillingen kostgeldt.

            -> ist eine Hofsperson
            sowas wie ein Knecht oder Magt?


            e) alle 5 Jahren den Zehndt wahgen helffen führen

            -> ist der "Zehnt Wagen führen" die Dienstleistung, dass er mit seinem Fuhrwerk den Zehnt (Hafer o.ä,) irgendwo hin transprtiert?


            Ich bin gespannt auf die Auflösung.

            Viele Grüße
            Michael

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            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Fange ich halt einmal an


              Ist in alle Waerschafften der marsß berechtiget gleich seine nachbären

              Wärschaft ist das, was gewährt wird, was man von irgendeiner Sache bekommt.
              Und da würde ich nicht marsß lesen, sonder Marqu = Mark
              Er hat ist wie seine Nachbarn, alles Nutznießung aus der Gemarkung zu erhalten.

              So meine ich jedenfalls.
              Gruß Konrad

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              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                b) mus awch schöne Fliet 2 maell im Jaer dehnen.

                Ich glaube, da liegt ein Schreibfehler vor: es muss 2 mal dienen
                das mit den Zehentfuhren stimmt.

                Gruß Konrad

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                • Weberl
                  Benutzer
                  • 24.05.2012
                  • 52

                  #9
                  Hallo Konrad,
                  danke für die Hilfe, das klingt für mich logisch und passt ins Ganze. Bleiben nur noch die 2 kleinen übrig:


                  a) Had seine bewilligde Schult und alles stehtt woll
                  auff dem Erbe und zimmernt itz under ein New Hauß

                  -> wie ist das gemeint? Sein Pachtvertrag ist gültig und vererbbar und er darf ein neues Haus hinzubauen?


                  d)
                  Hoffsperson geldt gibt er Jaerligs 24 Schillingen
                  und 9 Schillingen kostgeldt.

                  -> ist eine "Hofperson"
                  sowas wie ein Knecht oder Magt auf seinem Hof?

                  Viele Grüße
                  Michael

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4847

                    #10
                    Hofpersongeld

                    Man müsste die Herrschaftsverhältnisse genau kennen,
                    um das zu verstehen.
                    Mit dem Vater ist abgerechnet, der Vertrag mit dem Erben ist unter Dach und Fach
                    (es steht wohl) und er baut jetzt ein neues Haus

                    Der letzte Satz stimmt sicher nicht

                    aus die wohl eher Acker xxx hatt S. Freneking (?) jahrlichs 2 Schl.
                    gerste zu fordern, wan selbiger gesähet wirdt, sonsten
                    wan selbige drei... bekomme er nichts.

                    Es geht um eine Abgabe von einem Grundstück. Wenn der Acker gebaut (gesähet) wird, jährlich 2 Scheffel Gerste, wenn er das dritte Jahr (drei??. wohl ein Spezalausdruck) in der Brache liegt,
                    gibt er nichts.

                    Gruß Konrad

                    Kommentar

                    • Kunzendorfer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.10.2010
                      • 2103

                      #11
                      Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen

                      Der letzte Satz stimmt sicher nicht

                      aus die wohl eher Acker xxx hatt S. Freneking (?) jahrlichs 2 Schl.
                      gerste zu fordern, wan selbiger gesähet wirdt, sonsten
                      wan selbige drei... bekomme er nichts.


                      Hallo Konrad,


                      Acker stimmt sicher nicht, mit gesähet hast Du allerdings recht.


                      auß die ACTen berede = die Akte des Erbschaftsantritts, das gibt es heute noch (pro berede gestio)

                      Sinn: Wenn die Gerste selbst gesäht wurde, entstand gegenüber dem S[chulthof ?] Frenking grundsätzlich eine Abgabepflicht von 2 Scheffeln Gerste, wenn aber die Gerste selbst gedroschen wurde, dann mussten die zwei Scheffeln nicht abgeführt werden. Die Gerste wurde dann sicherlich als Tierfutter verwendet (Wintergerste), darum keine Abgabepflicht und das Privileg war auch vererbbar.


                      So verstehe ich das.




                      Kunzendorfer
                      Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 28.05.2012, 13:49.
                      G´schamster Diener
                      Kunzendorfer

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                      • Weberl
                        Benutzer
                        • 24.05.2012
                        • 52

                        #12
                        danke für die ergänzenden Informationen. Ich habe die Auflistung aller Ländereien des Pächters Lobbermann angehängt und denke das ist Hilfreich. Die erste Flurname scheint mir „Abken Breyde“ zu sein (auch wenn ich nicht weiß was das bedeuten soll).

                        Vielleicht heißt es:

                        >ausdie Abken Breyde hatt S. Freneking (?) jahrlichs 2 Schl.
                        gerste zu fordern,<

                        und dann liegt das Privileg darin, dass Bauer Lobbermann die 2 Scheffel im 3. Jahr (quasi Dreifelderwirtschaft auf einem Feld) nicht abführen muss?


                        Kann das sein?


                        Viele Grüße und noch schöne Pfingsten
                        Michael
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                        • Kunzendorfer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.10.2010
                          • 2103

                          #13
                          Hallo,

                          Also weder der Acker vom Konrad noch mein ACTen waren richtig, Abken kann nur ein Name oder Flurname sein, ändert aber nichts an meinem obgeschriebenen. Von diesem Feld waren grundsätzlich 2 Scheffeln Gerste abzuliefern, wenn er aber die Gerste selbst verarbeitete (dreschte), musste er von diesem Feld keine Abgaben leisten.


                          Kunzendorfer
                          G´schamster Diener
                          Kunzendorfer

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                          • Franzine123
                            Erfahrener Benutzer
                            • 11.11.2011
                            • 741

                            #14
                            Hallo Weberl,

                            ich habe mal gesucht unter den Stichworten genealogie wahrschaft wörterbuch. Dort fand ich immerhin folgende Seite: http://ahnenforschung.net/cgi-bin/le...kon.cgi?list=W

                            Dort steht nach ABC sortiert

                            Wahrmann ->Gewährsmann, Rechtskundiger
                            Warschap ->Sicherheit

                            Daraus schließe ich für mich, dass eine Wahrschaft wahrscheinlich eine Bürgschaft sein soll.
                            Was halten die Kolleg/innen Mitforscher davon?

                            Liebe Grüße

                            Franzine123
                            Forsche nach Ahnen im nördlichen Osnabrücker Land (Rieste, Thiene, Alfhausen, Ankum, Neuenkirchen in Oldenburg und weitere Orte)
                            und im Umkreis Vechta (Lohne, Kroge, Krimpenfort, Oythe u. mehr)

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                            • roi
                              Erfahrener Benutzer
                              • 15.11.2006
                              • 373

                              #15
                              S. Freneking - dahandelt es sich wohl um den Schultenhof Fren(c)king. Eichrodt war derTegederhof in Beerlage-Esking, dort wurde der Zehnte eingesammelt.
                              Zuletzt geändert von roi; 29.05.2012, 21:34.

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