Quelle bzw. Art des Textes: Aktenkopie des Staatsarchivs Oldenburg/NDS
Jahr, aus dem der Text stammt: 1597
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Löningen
Jahr, aus dem der Text stammt: 1597
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Löningen
Ich habe die Kopie eines Textes erhalten und tue mich mit der Übersetzung doch schwerer als ich dachte. Anbei der von mir bisher vielleicht erkannte Text, sowie Fotografien der Aktenkopien! Leider sind von mir als unsicher markierte Textteile hier nicht als solche zu kennzeichnen, deshalb setze ich ein * davor. Wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar. Die Originalen Fotos geben mehr Qualität her.
Es geht hierbei um eine Klage von Else Basthagen gegen Jakb Dep, der sie unehelich geschwängert hatte.
Gerichtssache in Löningen, 1597
Vor Euch dem Erenhaften und *lferehamene Bernhardt Stricker Richter zu Lönningen, erscheinet anwaldt dero Erbaren und Tugentsamen Elsebein Basthagen hoch, verursachte Klegerinne und übergibt gegen und widder Johanß Depes Sohne Jarobum (Jakob) *freuol *mittage Beclagtem nachfolgende summerische articulerte nicht in gestaldt eines herlichen Zierlichen Libelli sunder schlechter eintfältiger erzahlungh darum ergangem geschichten vermittelß eidtz den darum et Columnia mit bitt beclageten darauff vermittels geleichen eidt für *gefert et *rechend und *orl durch daß wartt Ihn oder Seinem glaub wahr oder glaubet nicht wahr ohne Jeningen Verbottens anhand clare richtiger Andterartt zugeben anzuhalten. Waß Alßdann ob nun Zuversicht verlangent wardt, erbaut sich Anwaldt --- Jedoch denn Überfluß *hindungsfrizt davon pro zerstörennt --- euch *mutter--- zubereißenn.
1 Und saget erstlichen wahr sein, daß anwaldes principalin sich als einer Erbare uffrichtige Dienstmagd etzliche Jharenn her bei gutten Leutten Im Junfferlichen Stande Erbarlich und uffrichtiglich verhaltenem.
2 Derhalben Dann nicht ohne besonderer vielmehr wahr, --- daß der---dtenn vielweniger beclagten sollte nicht gebaudt haben, Anwaldes Principalinn Ihre Junfferliche ehr zuberauben und dadurch bei jederman vernachteilet wardt.
3 Dabei deßen allen Wahr, daß beclagter sich bei Klegerinn *erfengirt für mit viellen wollenttenden zierlichen wortteren, In gestaldt er sie zum eheren begerett, dahin bewogen daß für Zu Irem großem *vegefalt von *jene Ihre Junffrauliche ehren beraubet worden, und ein kindt von jene zur weldt *gezalt.
4 --- wahr daß klegerinne wahnn Sie zum ehren Außgesteuret wurden, Ihres Braudtschatzes hette sich *zwar *frouwen *kennen Anderhalb Hundert ---*hes ---
5 --- wahr daß in gemeinenn beschriebenemm *Rechtem *heilsamlich und voll *vorschem --- der wehe ein Junffer schindet, daß derselb sich ehrlich geben laßen od mit so ehenem Braudtschatz abfinden müßen, *jarlich wie sie von dem Ihre *hette bekommen könne.
6 In wahr daß vonn dießen allen Zu Lönningenn eine gemeine geschrei und der *L---d sage ist.
Bitt demnach anwaldt Im nahmen seiner principalinne zu er-h-- und zu er-- daß *beclaget *rehers *wegenn klegerinn pro defloration so *ehener --- zu--- schäbich --- --- mit dem *Uffgelauff --- *anlaß und *schaden *frürer richterlich Ampt ---ber d---tiglich *anruffend.
Kommentar