Textausschnitte aus einem Hypothekenbuch

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  • Bernhardo
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2011
    • 1264

    [gelöst] Textausschnitte aus einem Hypothekenbuch

    Quelle bzw. Art des Textes: Hypothekenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1827
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Ostpreußen


    Wäre jemand der Übersetzungsexperten wieder einmal so freundlich mir beim Lesen zu helfen?
    Es wäre super, wenn jemand der Experten die Textausschnitte lesen und ergänzen könnte.

    Bild 1

    die .... allein und die?

    Bild 2

    Haben die Wirthe den ………………………………..
    ……………………………………………...

    Bild 3

    die .......... leisten müssen.

    Bild 4

    die öffentlichen ..........,
    wenn die Entfernung unter einer ..... war,

    Bild 5
    und wenn sie über eine .... war, allein
    ............. müssen.

    Bild 6

    diese Lasten wird, wie bemerkt, ..... die Re-
    gulierung ....... geändert.
    Angehängte Dateien
    Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
    Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
    Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
    Kirchspiel Rheinswein
    Folgende Namen:

    Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

    Mitglied im VFFOW
    Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg
  • Tirola
    Erfahrener Benutzer
    • 24.12.2011
    • 372

    #2
    halllo Bernardo
    ich versuchs mal:
    Bild 1 ... Lehrer ... die
    Bild 2 ... den Gerichtshalter holen und abfahren sowie auch ....
    Bild 3 ... Knüppelfuhren ... ?
    Bild 4 .... ????? ..... Meile ....
    Bild 5 .... Meile ....
    Bild 6 .... durch die Regulierung nichts geändert

    schöne Grüße
    schöne Grüße
    Wolfgang

    Kommentar

    • Tirola
      Erfahrener Benutzer
      • 24.12.2011
      • 372

      #3
      Bild 3 wird wahrscheinlich heissen: Krüppelfuhren
      schöne Grüße
      Wolfgang

      Kommentar

      • Friederike
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2010
        • 7850

        #4
        Hallo Bernhard,

        Bild 1

        die Fuhren allein und die


        Bild 4

        die öffentlichen Circulaire,
        wenn die Entfernung unter einer Meile war,
        Viele Grüße
        Friederike
        ______________________________________________
        Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
        Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
        __________________________________________________ ____

        Kommentar

        • Bernhardo
          Erfahrener Benutzer
          • 15.01.2011
          • 1264

          #5
          Hallo Friederike,

          hatten die wirklich schon Meilen als Längenmaß in Ostpreußen um 1820 herum?

          Gruß Bernhard
          Zuletzt geändert von Bernhardo; 02.01.2012, 23:47.
          Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
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          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4846

            #6
            3. Krüppelfuhren ( = Fuhren in Anstalten für Behinderte usw.)
            5. fortschaffen

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Bernhardo
              Erfahrener Benutzer
              • 15.01.2011
              • 1264

              #7
              Vielen Dank!



              Gruß Bernhard
              Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
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              • Baitzer
                Erfahrener Benutzer
                • 18.09.2011
                • 1234

                #8
                Antwort von Kögler Konrad

                3. Krüppelfuhren stimmt m. E., nur bei der Erklärung ( = Fuhren in Anstalten für Behinderte usw.) gebe ich zu bedenken, dass damit auch etwas anderes gemeint sein könnte. Aus meiner Heimat, Vogtland, kenne ich den Begriff für Krummholzfuhren, im Gegensatz zu Langholzfuhren.

                Eine andere Erklärung bietet auch http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=14362
                "Eine schwangere Dienstmagd oder abhängig Beschäftigte, außerhalb ihres Heimatortes, musste bei Entdeckung der Schwangerschaft damit rechen, sofort aus dem Dienstverhältnis entlassen zu werden. Hatte sie kein Geld zur Heimreise wurde sie per “Krüppelfuhre“ zwangsweise entfernt unter Aufsicht der Gendarmen."

                Siegfried

                Kommentar

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