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Leider nicht 100%ig, aber die anderen werdens schon richten:
6) Schuemacher alda, Ihr Güettl, daß ärdl Güettl genant, mit der behaußung Zu Thuendorff, Zwischen hansen Purchfelder, und Croni(?)güettl gelegen, sambt Zuege- hörig Veldt, und wisen, benantlichen per 100 f., davor besähmung, und 30 f. heurathsguett, die anderthalb Tagwerch besähmung per(?) 9 f., dann Zahlet sich ab ein halbs Tagwerch Eschenbacher Reuthens, so dorthin handt- Lohn, und Zünßbahr, aber auf Thuen- Dorff Steuerbahr, 5 f. Zusammen 44 f. Ist also Zuverhandlang(?) 56 f. ___ Nachfeisten(?) seindt gemacht Zu 20 f., Jährlicher Jacobi Zubezahlen, Khauffer richtet auch den handlohn, wie nitweniger der briffs und Sigl v__sten, Testes Georg Schännan(???), und Wolff Purchfelder, beede Zu Thuendorff,
Siglzeugen Wolff Purchfelder, und hannß Eschen- Weckh, auch beede alda, Geschehen Den 17. Martii ao. 1666.
Zuletzt geändert von henrywilh; 08.09.2011, 18:06.
Hallo, hab da noch Verständnischwierigkeiten
auf Seite 5 steht:
Khunigunda, Eschenweckhin Wittib zu Thurn-
dorff verkhaufft ihren Sohn Hansen Hager
und auf Seite 1 steht:
Heuraths Contract.
Zwischen dem Erbahren und be-
scheidenen Jungen gesellen Geörg Eschen-
weck zu Thuendorff, als Prettigamb
an einen(?), dann der tugentsammen Khunig-
undam, Hansen Gradls Zue Neuen Zürkh-
dorff, Ehelich hinderblibenen wittib,
Handelt es sich hier um zwei verschiedene Frauen und kommt der Sohn aus Seite 5 zu einem anderen Namen.
Hmm.
Einen Fehler beim Schreiber zu vermuten - damit sollte man vorsichtig sein, und solange es halbwegs sinnvoll erscheint, den Fehler lieber bei sich selbst suchen. Und dann steht ja dort nicht "Hagen", sondern "Hager", da würde die Endung des Ortsnamens nicht recht dranpassen. Und außerdem müsste selbst dann noch hinter "Hansen" das Wort "aus" zu vermuten sein. Auch vergessen? Nein, das sind zu viele "Hilfs-Annahmen".
Nach nochmaligem Durchlesen der Verträge möchte ich auch einen Erklärungsversuch wagen:
Es handelt sich um 3 verschiedene Verträge, bei denen die Frauen zufälliger Weise alle Kunigunde heißen.
Im ersten, dem Heiratskontrakt, wird festgelegt, dass Georg Eschenbeck in die Ehe mit der Witwe Kunigunde Gradl 300 Gulden Heiratsgut einbringt. Er wird dafür Mitbesitzer ihres Gutes, das sie entweder von ihrem ersten Gatten vererbt bekam, oder aber schon selbst in die erste Ehe eingebracht hat (die zweite Variante halte ich für wahrscheinlicher, da ich glaube, dass sie ihrerseits das eingebrachte Vermögen ihres ersten Gatten an dessen Verwandte zurückbezahlt hat, da die Tochter an diese Verwandtschaft ihre Erbansprüche stellen muss).
Der zweite Vertrag, in dem die Witwe Kunigunde Neubig ein Stück Feld verkauft, hat meiner Meinung nach nichts mit dem vorigen Vertrag zu tun.
Die Kunigunde Eschenweck im dritten Vertrag könnte evtl. die Mutter des Georg Eschenbeck aus dem ersten Vertrag sein. Es ist möglich, dass sie ihr Gut dem Sohn Hans Hager (vielleicht aus einer früheren Ehe) deshalb verkauft, damit sie dem Sohn Georg sein Heiratsgut auszahlen kann. Der bekommt nämlich auch 30 Gulden, genauso wie Hans, dem das Heiratsgut vom Kaufbetrag abgezogen wird.
Die Kunigunde aus dem dritten Vertrag kann kaum dieselbe sein wie im ersten, da sie sonst nach nicht einmal einem Monat schon wieder Witwe gewesen wäre.
Es wäre vielleicht aufschlussreich, dieses Protokollbuch noch einige Seiten vorher durchzusehen. Da müsste sich eigentlich auch ein Vertrag über das Erbe von Hans Gradl finden, der evtl. zur Klärung beitragen könnte. (Kann aber auch sein, dass Erbsachen in einem anderen Buch verzeichnet wurden)
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