Text
Der Superintendent war uff dem Lande
bei seinen Ambtsverrichtungen. Drumb ob-
schon ad funeris deductionem einmal geladen
die schule auch schon in praecinctu gewesen hat,
doch der Bürgerm(eister) Wolffg(ang) Drese, ex
πολυπραγμοσυνη et curiositate den hescher
zum Diacono geschickt, und begehret, er
solte. zu ihm auffs Rahthaus kommen, dessen
er sich verweigert (Priester mit heschern
lassen fordern, ist incivile, ne quid gravius
dicam)
Lassen wir vorerst den homo Dingsbums.
Ich bitte um kritische Verbesserung.
Der Rat wollte also ein Eselsbegräbnis und
mischte sich damit in Dinge ein, die ihm
nichts angingen.
Zuständig war die Kirche. Der Superintentendent
war aber gerade abwesend (auf dem Land bei Amtsverrichtungen). Als
Stellvertreter war der Diakon (wie weiter unten zu lesen ist) vor
Ort und damit für das Begräbnis zuständig.
Deshalb (weil der Super.. nicht da war) hat der Bürgermeister, obwohl
vom Diakon bereits alles für die Beerdigung vorbereitet war
(ad funeris deductionem – man hatte schon zum Leichenbegängnis
geladen, d.h. der Termin stand schon fest; und auch die Schule,
wahrscheinlich der Schulmeister mit Sängern, war in praecinctu:
praecingere – sich gürten, in praecinctu – in Kleidung und Tracht;
als Redewendung: die Schule stand für die Beerdigung bereit), trotzdem
ex πολυπραγμοσυνης (aus Vielgeschäftigkeit oder besser: auf Grund unberufener Einmischung) et curiositate (Neugier, nämlich: was der Diakon unternimmt) den hescher (= Häscher: Stadtdiener, Stadtknecht, Büttel, Scherge; unterer Dienstgrad) zum Diakon geschickt, und verlangt, er solle zu ihm auf das Rathaus kommen. Doch dieser hat dieses Verlangen verweigert (Kommentar dazu: Priester mit Häschern/Stadtknechten
vor den Bürgermeister zitieren zu lassen, ist incivile, ne quid gravius
dicam = ist eines Bürgers unwürdig (ungebührlich, tyrannisch, despotisch) damit ich nicht Schwerwiegenderes/Schlimmeres sage = um nicht... zu sagen).
Gruß Konrad
Der Superintendent war uff dem Lande
bei seinen Ambtsverrichtungen. Drumb ob-
schon ad funeris deductionem einmal geladen
die schule auch schon in praecinctu gewesen hat,
doch der Bürgerm(eister) Wolffg(ang) Drese, ex
πολυπραγμοσυνη et curiositate den hescher
zum Diacono geschickt, und begehret, er
solte. zu ihm auffs Rahthaus kommen, dessen
er sich verweigert (Priester mit heschern
lassen fordern, ist incivile, ne quid gravius
dicam)
Lassen wir vorerst den homo Dingsbums.
Ich bitte um kritische Verbesserung.
Der Rat wollte also ein Eselsbegräbnis und
mischte sich damit in Dinge ein, die ihm
nichts angingen.
Zuständig war die Kirche. Der Superintentendent
war aber gerade abwesend (auf dem Land bei Amtsverrichtungen). Als
Stellvertreter war der Diakon (wie weiter unten zu lesen ist) vor
Ort und damit für das Begräbnis zuständig.
Deshalb (weil der Super.. nicht da war) hat der Bürgermeister, obwohl
vom Diakon bereits alles für die Beerdigung vorbereitet war
(ad funeris deductionem – man hatte schon zum Leichenbegängnis
geladen, d.h. der Termin stand schon fest; und auch die Schule,
wahrscheinlich der Schulmeister mit Sängern, war in praecinctu:
praecingere – sich gürten, in praecinctu – in Kleidung und Tracht;
als Redewendung: die Schule stand für die Beerdigung bereit), trotzdem
ex πολυπραγμοσυνης (aus Vielgeschäftigkeit oder besser: auf Grund unberufener Einmischung) et curiositate (Neugier, nämlich: was der Diakon unternimmt) den hescher (= Häscher: Stadtdiener, Stadtknecht, Büttel, Scherge; unterer Dienstgrad) zum Diakon geschickt, und verlangt, er solle zu ihm auf das Rathaus kommen. Doch dieser hat dieses Verlangen verweigert (Kommentar dazu: Priester mit Häschern/Stadtknechten
vor den Bürgermeister zitieren zu lassen, ist incivile, ne quid gravius
dicam = ist eines Bürgers unwürdig (ungebührlich, tyrannisch, despotisch) damit ich nicht Schwerwiegenderes/Schlimmeres sage = um nicht... zu sagen).
Gruß Konrad
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