Hallo Steffen,
Also ich bin der Meinung, daß, sofern meine Ergänzungen stimmen, Dein Vorfahre sehr wohl begraben wurde (auf Anordnung), jedoch nicht sofort, sondern der Rath dürfte mit seinem Leichnam zuerst irgendetwas zur Abschreckung (?) getan haben, vielleicht aufgehängt oder an den Pranger gebunden.
Bezüglich des Leichenregisters kann es ja sehr wohl sein, daß das alte vielleicht kriegsbedingt abhanden gekommen ist, damals war ja noch der Dreißigjährige Krieg, oder aber auch verbrannt, etc.
Was aber witzig ist, dass der Pfarrer den Bürgermeister als Wichtigtuer (G´schaftlhuber) bezeichnet und dies auf griechisch niederschreibt, damit ihm keiner draufkommt (bis auf Herrn K.K. aus Bayern, Anm.)
Hier meine Vorschläge zur Ergänzung:
[F]r Anna, Herrn Johann Örtels Bürger u.
Raths Verwandten Zu Eisenberg Ehel. Tochter
Diese beide Personen sturben nach dem
ersten aufgebot, an der heuyt[igen] Kranckheit,
[w]ie mans dafür hielt ward hernacher
ipsa pestis (sie selbst der Seuche) draus, so in die 300 leichen dis
Jahr gemacht. Sponsus Pramer war
homo novus (ein Emporkömmling), den Eltern ungehorsam, fluchte,
tractierte seine Weiber ubel, also das die
vorige sich selber den 31 Xbris Ao 1625 er
henckete, gab nichts auff obrigkeit und das
Predigambt, ward im Haupt endlich ver-
wirrt, das man eigentlich nicht wissen
konte, wie er gestorben. Zwar der Rath
hat auff des Wärters und seinen weibes
ungewisse und unbestendige aussage, ihn
sepultura asini wollen begraben lassen (unehrenhafte Beisetzung), damit
fa(l)cere in alienam mersae (?? so wie bei Fremden vollzogen ??) immittiert. Der
Superintendent war damals uff dem lande
bei seinen Ambtsverrichtungen drumb ob
schon ad funeris perductionem einmal geladen
die schule auch schon in praecinctu gewesen, hat
doch der Bürgerm(eister) Wolffg(ang) Drese, ex
πολυπραγμοσυνη et curiositate (von Wichtigtuerei und Neugier) den hescher (S(?))
zum Diacono geschickt, und begehret, er
solte. zu ihm auffs Rahthaus kommen, dessen
er sich verweigert: (Priester mit heschern
lassen fordern, ist incivile, ne quid gravius
dicam) hat demnach endlich den Stadschreiber
hominem insolentem Zu ihm geschickt, und lassen
inhibition thun, die leiche solte nicht also be-
graben werden, der Rath wollte ein Exemplum
an diesen Pramer statuieren, das sich
andere daran stossen solten. Sed est homini
mortuo insultare, si hoe non est. da er lebete
fürchtete sich Magistratus für ihm, da er todt,
volebant saevire in mortuum uariam et curie (???)
als der Superintendent heim Kommen, ist dem
Rath durch den Stadschreiber verwiesen
worden das Sie 1. ? fa(l)cere alienam
mersae immittirt 2. kirchen und Schuldiener
durch den hescher erfordert ; 3. da der Diaconus
etwas delinquirt, ihn desweg nicht uffs
Rahthaus fordern und aufs capitteln sollen
wie für wenig tagen mit ihm und
dem schulmeister geschehen. Actor sequitur forum
rei 4. Aus was Ursachen aber Pramer
nicht also balde asini sepultura Zu begraben
sei, ist im Leichen Register notiret worden.
LG
Kunzendorfer
Also ich bin der Meinung, daß, sofern meine Ergänzungen stimmen, Dein Vorfahre sehr wohl begraben wurde (auf Anordnung), jedoch nicht sofort, sondern der Rath dürfte mit seinem Leichnam zuerst irgendetwas zur Abschreckung (?) getan haben, vielleicht aufgehängt oder an den Pranger gebunden.
Bezüglich des Leichenregisters kann es ja sehr wohl sein, daß das alte vielleicht kriegsbedingt abhanden gekommen ist, damals war ja noch der Dreißigjährige Krieg, oder aber auch verbrannt, etc.
Was aber witzig ist, dass der Pfarrer den Bürgermeister als Wichtigtuer (G´schaftlhuber) bezeichnet und dies auf griechisch niederschreibt, damit ihm keiner draufkommt (bis auf Herrn K.K. aus Bayern, Anm.)
Hier meine Vorschläge zur Ergänzung:
[F]r Anna, Herrn Johann Örtels Bürger u.
Raths Verwandten Zu Eisenberg Ehel. Tochter
Diese beide Personen sturben nach dem
ersten aufgebot, an der heuyt[igen] Kranckheit,
[w]ie mans dafür hielt ward hernacher
ipsa pestis (sie selbst der Seuche) draus, so in die 300 leichen dis
Jahr gemacht. Sponsus Pramer war
homo novus (ein Emporkömmling), den Eltern ungehorsam, fluchte,
tractierte seine Weiber ubel, also das die
vorige sich selber den 31 Xbris Ao 1625 er
henckete, gab nichts auff obrigkeit und das
Predigambt, ward im Haupt endlich ver-
wirrt, das man eigentlich nicht wissen
konte, wie er gestorben. Zwar der Rath
hat auff des Wärters und seinen weibes
ungewisse und unbestendige aussage, ihn
sepultura asini wollen begraben lassen (unehrenhafte Beisetzung), damit
fa(l)cere in alienam mersae (?? so wie bei Fremden vollzogen ??) immittiert. Der
Superintendent war damals uff dem lande
bei seinen Ambtsverrichtungen drumb ob
schon ad funeris perductionem einmal geladen
die schule auch schon in praecinctu gewesen, hat
doch der Bürgerm(eister) Wolffg(ang) Drese, ex
πολυπραγμοσυνη et curiositate (von Wichtigtuerei und Neugier) den hescher (S(?))
zum Diacono geschickt, und begehret, er
solte. zu ihm auffs Rahthaus kommen, dessen
er sich verweigert: (Priester mit heschern
lassen fordern, ist incivile, ne quid gravius
dicam) hat demnach endlich den Stadschreiber
hominem insolentem Zu ihm geschickt, und lassen
inhibition thun, die leiche solte nicht also be-
graben werden, der Rath wollte ein Exemplum
an diesen Pramer statuieren, das sich
andere daran stossen solten. Sed est homini
mortuo insultare, si hoe non est. da er lebete
fürchtete sich Magistratus für ihm, da er todt,
volebant saevire in mortuum uariam et curie (???)
als der Superintendent heim Kommen, ist dem
Rath durch den Stadschreiber verwiesen
worden das Sie 1. ? fa(l)cere alienam
mersae immittirt 2. kirchen und Schuldiener
durch den hescher erfordert ; 3. da der Diaconus
etwas delinquirt, ihn desweg nicht uffs
Rahthaus fordern und aufs capitteln sollen
wie für wenig tagen mit ihm und
dem schulmeister geschehen. Actor sequitur forum
rei 4. Aus was Ursachen aber Pramer
nicht also balde asini sepultura Zu begraben
sei, ist im Leichen Register notiret worden.
LG
Kunzendorfer
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