Lesehilfe für Hauskauf 1818 in Zittau erbeten Seite 3 von 6

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3495

    [gelöst] Lesehilfe für Hauskauf 1818 in Zittau erbeten Seite 3 von 6

    Wieder brauche ich Hilfe:

    ......Kaufsumme Käufer 100 Thlr
    ....Vater und Verkäufer bezah-
    len ...., .....viell....auch denselben....
    ...................... Begebung
    ....... Auskunft das nicht baar und
    nicht richtig gezahlten Geldes hier
    durch in bester Form..... quitti
    ren und sich ...... für iezt und
    für die Zukunft ist es ..........
    .........
    .......der übrigen 200 rl
    aber, so verlanget Verkäufer fol.....
    ....... terminlichen Zahlungen und zwar
    ......alljährlich 15 Thlr, auch sollen ....
    ..... ..... erst nach Ablauf von 2.
    ....., also zu Ostern 1823, ihren
    Anfang nehmen und zu dieser Zeit der
    nächste Termin bezahlet werden, zugleich
    ..... auch ....... diese 200 rl
    Käufern ohne Vergütung überlassen
    und ...... erst dann ......
    als ... mit .........
    lichen Bezahlung nicht gehörigen .....
    nung halten sollten.

    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung
    Danke sehr

    Gruß Manfred

    1818 Hauskauf Brösel, Carl Ernst Seite 3a.png
    Zuletzt geändert von Balle; 17.09.2025, 22:38.
    Lieber Gruß
    Manfred
  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3495

    #2
    Auch diesen Text habe ich geteilt und bearbeitet. Vielleicht hilft das

    Bildschirmfoto 2025-09-17 um 13.33.05.png
    Bildschirmfoto 2025-09-17 um 13.33.24.png
    Lieber Gruß
    Manfred

    Kommentar

    • Upidor
      Erfahrener Benutzer
      • 10.02.2021
      • 3109

      #3
      Etwas:

      ......Kaufsumme Käufer 100 Thlr
      ....Vater und Verkäufer bezah-
      let hat, .....will solcher auch denselben
      .....der unter ausdrücklicher Begebung
      der Auskunft das nicht baar und
      nicht richtig gezahlten Gelder hier
      durch in bester Form..... quitti
      ren und sich deshalb für iezt und
      für die Zukunft iedes Anspruchs dar-
      an begeben.



      In Hinsicht der übrigen 200 rl
      aber, so verlanget Verkäufer solche
      einer terminlichen Zahlungen und zwar
      nur alliährlich 15 Thlr, auch sollen die-
      ser Termine erst nach Ablauf von 2.
      Jahren, also zu Ostern 1823, ihren
      Anfang nehmen und zu dieser Zeit der
      erste Termin bezahlet werden, zugleich
      will auch Verkäufer diese 200 rl
      Käufern ohne Vergütung überlassen
      und blos solche erst dann fordern(?)
      als er mit der frischgesetzten termin-
      lichen Bezahlung nicht gehörigen .....
      nung halten sollten.

      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 4185

        #4
        Auch hier ein wenig "Lückenbüßung":

        gebenen

        an seinen Vater und Verkäufer

        Begebung
        der Ausflucht der nicht baar

        durch in bester Form Rechtens quitti-

        nicht gehörige Ord-
        nung


        LG Jens
        Zuletzt geändert von jebaer; 17.09.2025, 20:01.
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • Balle
          Erfahrener Benutzer
          • 22.11.2017
          • 3495

          #5
          Ich fasse das mal zusammen, ein paar Lücken sind noch:

          gebenen Kaufsumme Käufer 100 Thlr
          an seinen Vater und Verkäufer bezah-
          let hat, ….. will solcher auch denselben
          ..... der unter ausdrücklicher Begebung

          der Ausflucht der nicht baar und

          nicht richtig gezahlten Gelder hier
          durch in bester Form Rechtens quitti-
          ren und sich deshalb für iezt und
          für die Zukunft iedes Anspruchs dar-
          an begeben.



          In Hinsicht der übrigen 200 rl
          aber, so verlanget Verkäufer solche
          einer terminlichen Zahlungen und zwar
          nur alliährlich 15 Thlr, auch sollen die-
          ser Termine erst nach Ablauf von 2.
          Jahren, also zu Ostern 1823, ihren
          Anfang nehmen und zu dieser Zeit der
          erste Termin bezahlet werden, zugleich
          will auch Verkäufer diese 200 rl
          Käufern ohne Vergütung überlassen
          und blos solche erst dann fordern(?)
          als er mit der frischgesetzten termin-
          lichen Bezahlung nicht gehörige Ord-
          nung halten sollten.


          Vielleicht kann das jemand lesen.
          Lieber Gruß
          Manfred

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 4185

            #6
            Sowas, glatt übersehen:

            let hat, so will solcher auch denselben
            hierüber unter ausdrücklicher Begebung


            LG Jens
            Zuletzt geändert von jebaer; 17.09.2025, 23:58.
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

            Kommentar

            • Balle
              Erfahrener Benutzer
              • 22.11.2017
              • 3495

              #7
              Ich danke Dir.
              Gruß Manfred
              Lieber Gruß
              Manfred

              Kommentar

              • jebaer
                Erfahrener Benutzer
                • 22.01.2022
                • 4185

                #8
                Gerade noch "herüber" korrigiert zu "hierüber".


                LG Jens
                Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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