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17) Soll und will ich von diesem meinem an-
befohlenen Schulendienst für mich selbsten nicht
abstehen noch ihn verlaßen, sondern umb ord-
dentliche Erlaubniß an ort und Enden, da es sich
gebühret, anhalten, dahin mich obgedachte Kirchen
und Schulen, und andere Ordnungen verweisen.
Gleich wie ich nun dieses alles was einem getreuen
Schuldiener und gehorsamen Unterthanen gebühret
und wohl anstehet, obgesetzter(?) maßen mit Hand
gegebener Treue an Eines geschwohrnen Eides-
statt angelobet und alles getreulich und sonder
gefährde(?) zu halten mich verpflichtet: Also habe
zu ..(?) .....(?) Uhrkund diesen Revers und
respective Verpflichtung eigenhändig unter schrieben
und besiegelt. Herschfeldt am 15t. May
1744.
Johann Jacob Eysenträger
Schuldiener zu Heimbolds-
haußen
17) Soll und will ich von diesem meinem an-
befohlenen Schulendienst für mich selbsten nicht
abstehen noch ihn verlaßen, sondern umb ord-
dentliche Erlaubniß an ort und Enden, da es sich
gebühret, anhalten, dahin mich obgedachte Kirchen–
und Schulen– und andre Ordnungen verweißen. *
Gleich wie ich nun dieses alles was einem getreuen
Schuldiener und gehorsamen Unterthanen gebühret
und wohl anstehet, obgesetzter maßen mit hand
gegebener Treue an Eines geschwohrnen Eides-
statt angelobet und alles getreulich und sonder
gefährt zu halten mich verpflichtet: Also habe
zu der? mehreren? Uhrkund diesen Revers und
respective Verpflichtung eigenhändig unter schrieben
und besiegelt. Herschfeldt am 15t. May
1744.
Johann Jacob Eysenträger
Schuldiener zu Heimbolds-
haußen
*Neben „Kirchen“ und „Schulen“ stehen zwei Striche. Die Wörter sind auf „Ordnungen“ zu beziehen.
Kirchen[ordnung] und Schulen[ordnung] und andre Ordnungen
*Neben „Kirchen“ und „Schulen“ stehen zwei Striche. Die Wörter sind auf „Ordnungen“ zu beziehen.
Kirchen[ordnung] und Schulen[ordnung] und andre Ordnungen[/FONT]
Chapeau, genau!
Also habe
zu der? mehreren? Uhrkund diesen Revers und
respective Verpflichtung eigenhändig unter schrieben
und besiegelt.
Evtl. "zu die mehrerer Uhrkund"?
Änderte aber nichts am Sinn:
zur weiteren Beurkundung, um die Urkunde zu bekräftigen.
Änderte aber nichts am Sinn:
zur weiteren Beurkundung, um die Urkunde zu bekräftigen.
Hallo Jens,
ich denke, mit einer Abkürzung lässt es sich auflösen. Es gibt die Formel "desto mehrerer", hier steht "do mehrerer". Do ist dann die Abkürzung für desto.
Also habe zu d[est]o mehrerer Uhrkund diesen Revers und
respective Verpflichtung eigenhändig unter schrieben
und besiegelt.
Wörtlich dann so:
Also habe zur umso stärkeren Beglaubigung diese Urkunde und entsprechende Verpflichtung eigenhändig unterschrieben und besiegelt.
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