Vereidigung eines Schulmeisters 1744 (Schluss)

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  • Wolfg. G. Fischer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.06.2007
    • 5513

    [gelöst] Vereidigung eines Schulmeisters 1744 (Schluss)

    Guten Morgen,

    nun der vorerst letzte Teil.

    Mit besten Grüßen
    Wolfgang
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  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 4174

    #2
    Hallo Wolfgang,

    leider nicht ganz lückenlos lese ich:

    17) Soll und will ich von diesem meinem an-
    befohlenen Schulendienst für mich selbsten nicht
    abstehen noch ihn verlaßen, sondern umb ord-
    dentliche Erlaubniß an ort und Enden, da es sich
    gebühret, anhalten, dahin mich obgedachte Kirchen
    und Schulen, und andere Ordnungen verweisen.

    Gleich wie ich nun dieses alles was einem getreuen
    Schuldiener und gehorsamen Unterthanen gebühret
    und wohl anstehet, obgesetzter(?) maßen mit Hand
    gegebener Treue an Eines geschwohrnen Eides-
    statt angelobet und alles getreulich und sonder
    gefährde(?) zu halten mich verpflichtet: Also habe
    zu ..(?) .....(?) Uhrkund diesen Revers und
    respective Verpflichtung eigenhändig unter schrieben
    und besiegelt. Herschfeldt am 15t. May
    1744.

    Johann Jacob Eysenträger
    Schuldiener zu Heimbolds-
    haußen


    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 28.08.2025, 05:02.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • Wolfg. G. Fischer
      Erfahrener Benutzer
      • 18.06.2007
      • 5513

      #3
      17) Soll und will ich von diesen meinen an-

      befohlenen Schuldienst für mich selbsten nicht

      abstehen, noch ihn verlassen, sondern umb or-

      dentliche Erlaubniß ansuchen(?) und finden, da es sich

      gebührend anhalten dahin mit obgedachter Kirch

      und Schule und an den Verordnungen verweißen.


      Gleichwie ich nun dieses alles, was einen .....

      Schuldiener und gehorsamen Unterthanen gebühret,

      und wohl anstehet, ob ge..... maßen mit Hand

      gegebener Treue am ..... geschwohrenen Eydes-

      statt angelobet und alles getreulich und sonder-

      ge..... zu halten mich verpflichte. Also habe

      zu te(?) .... Uhrkund dieses Revers und

      respective Verpflichtung eigenhändig unterschrieben.

      und besiegelt. Hersfeldt am 15t. Maii

      1744

      Johann Jacob Eyßenträger

      Schuldiener zu Heimboldshausen

      Kommentar

      • Scriptoria
        Erfahrener Benutzer
        • 16.11.2017
        • 3239

        #4
        Hallo,
        noch etwas Kleinkram mit Unsicherheiten.

        17) Soll und will ich von diesem meinem an-
        befohlenen Schulendienst für mich selbsten nicht
        abstehen noch ihn verlaßen, sondern umb ord-
        dentliche Erlaubniß an ort und Enden, da es sich
        gebühret, anhalten, dahin mich obgedachte Kirchen
        und Schulen und andre Ordnungen verweißen. *
        Gleich wie ich nun dieses alles was einem getreuen
        Schuldiener und gehorsamen Unterthanen gebühret
        und wohl anstehet, obgesetzter maßen mit hand
        gegebener Treue an Eines geschwohrnen Eides-
        statt angelobet und alles getreulich und sonder
        gefährt zu halten mich verpflichtet: Also habe
        zu der? mehreren? Uhrkund diesen Revers und
        respective Verpflichtung eigenhändig unter schrieben
        und besiegelt. Herschfeldt am 15t. May
        1744.

        Johann Jacob Eysenträger
        Schuldiener zu Heimbolds-
        haußen

        *Neben „Kirchen“ und „Schulen“ stehen zwei Striche. Die Wörter sind auf „Ordnungen“ zu beziehen.
        Kirchen[ordnung] und Schulen[ordnung] und andre Ordnungen


        Grüße
        Scriptoria

        Kommentar

        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 4174

          #5
          Zitat von Scriptoria Beitrag anzeigen
          *Neben „Kirchen“ und „Schulen“ stehen zwei Striche. Die Wörter sind auf „Ordnungen“ zu beziehen.
          Kirchen[ordnung] und Schulen[ordnung] und andre Ordnungen[/FONT]
          Chapeau, genau!

          Also habe
          zu der? mehreren? Uhrkund diesen Revers und
          respective Verpflichtung eigenhändig unter schrieben
          und besiegelt.
          Evtl. "zu die mehrerer Uhrkund"?

          Änderte aber nichts am Sinn:
          zur weiteren Beurkundung, um die Urkunde zu bekräftigen.


          LG Jens
          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

          Kommentar

          • Scriptoria
            Erfahrener Benutzer
            • 16.11.2017
            • 3239

            #6
            Zitat von jebaer Beitrag anzeigen

            Evtl. "zu die mehrerer Uhrkund"?

            Änderte aber nichts am Sinn:
            zur weiteren Beurkundung, um die Urkunde zu bekräftigen.
            Hallo Jens,
            ich denke, mit einer Abkürzung lässt es sich auflösen.
            Es gibt die Formel "desto mehrerer", hier steht "do mehrerer". Do ist dann die Abkürzung für desto.

            Also habe zu d[est]o mehrerer Uhrkund diesen Revers und
            respective Verpflichtung eigenhändig unter schrieben
            und besiegelt.

            Wörtlich dann so:
            Also habe zur umso stärkeren Beglaubigung diese Urkunde und entsprechende Verpflichtung eigenhändig unterschrieben und besiegelt.

            Grüße
            Scriptoria

            Kommentar

            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 4174

              #7
              Zitat von Scriptoria Beitrag anzeigen

              Es gibt die Formel "desto mehrerer", hier steht "do mehrerer". Do ist dann die Abkürzung für desto.

              Also habe zu d[est]o mehrerer Uhrkund diesen Revers und
              respective Verpflichtung eigenhändig unter schrieben
              und besiegelt.

              Sitzt, passt, und macht Sinn!


              LG Jens
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

              Kommentar

              • Wolfg. G. Fischer
                Erfahrener Benutzer
                • 18.06.2007
                • 5513

                #8
                Moin Scriptoria, moin Jens,

                ganz herzlichen Dank!

                LG Wolfgang


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