Korrektur und Vervollständigung - Kaufvertrag 1783 - 6

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 696

    [ungelöst] Korrektur und Vervollständigung - Kaufvertrag 1783 - 6

    Hallo,
    ich habe hier einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1783.
    Könntet Ihr mir helfen und den Vertrag nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen?

    Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich.

    Vielen Dank.
    Mathias

    Hier der Link zum Scan: http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/6%20005.jpg

    So, hier mein Leseversuch - Seite 6:

    verkäuften Hause und Zubehör, als mit
    einem wahren Erbzins und Dienstgu-
    the per tutorem in specio constitutum
    Friedrich Mohren [mono folito] an-
    derweit beliehen, dieser Kaufcon-
    tract aber des allhiesigen Amteshan-
    delsbuche gleichlautend einverleibet
    und Käufern in [hao forma probante]
    unter Verdanckung des allhiesigen
    größeren Amts[...]siegels und
    meiner des Beamten eigenhän-
    digen Unterschrift ausgefertiget
    worden. So geschehen Rammel-
    burg am 21. Juni 1783

    [.] D. [...] Pfeil.
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11344

    #2
    Moin Matthias,

    verkauften Hause und Zubehöhr, als mit
    einem wahren Erbzins und Dienstgu-
    the per tutorem in specie constitutum
    Friedrich Mohren [more folito] an-
    derweit beliehen, dieser Kaufcon-
    tract aber des allhiesigen Amteshan-
    delsbuche gleichlautend einverleibet
    und Käufern in [hac forma pro bante]
    unter Verdanckung des allhiesigen
    größeren Amtsinsiegels und
    meiner des Beamten eigenhän-
    digen Unterschrift ausgefertiget
    worden. So geschehen Rammel-
    burg am 21. Juni 1783

    [.] D. [...] Pfeil.

    Friedrich

    Brauchst Du den nicht erwähnten Rest auch?
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

    Kommentar

    • fossy123
      Erfahrener Benutzer
      • 01.12.2008
      • 696

      #3
      Hallo Friedrich,

      danke dir für deine Hilfe.
      Welchen Rest meinst du?
      Mich würde noch die Bedeutung der lateinischen Begriffe inteessieren und die anderen Seiten des Vertrages natürlich ;-)

      Schöne Grüße
      Mathias

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 696

        #4
        Kann hier auch nochmal jemand drüber sehen und ggf. die lateinischen Wörter noch ergänzen?

        Danke und Gruß
        Mathias

        Kommentar

        • hans2
          Erfahrener Benutzer
          • 28.02.2011
          • 118

          #5
          Hallo Mathias,
          ich hab mir grad nocheinmal die lateinischen Ausdrücke im Original angeschaut, weil es "more folito", obwohl eindeutig so zu lesen, nicht geben kann. M. E. handelt es sich um einen Schreibfehler, evtl. um einen Hörfehler, falls der Text einem Schreiber diktiert wurde. Es wird der formelhafte Ausdruck "more solito" sein: auf die gewohnte Weise, nach dem üblichen Verfahren.
          per tutorem in specie constitutum: per tutorem durch einen Pfleger/Vormund.
          Über den verbleibenden Rest kann ich nichts sagen.
          Schönen Gruß!
          Hans

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