Erbitte Lesehilfe bei Trauung (1851)

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  • hjem77
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2015
    • 164

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe bei Trauung (1851)

    Hallo,

    ich würde mich freuen, wenn mir jemand beim Lesen des folgenden Trauungseintrags helfen würde.

    Trauung von Andreas Hausner mit Margaretha Andorfer am 27.10.1851 in der Pfarre Waltsch/Valeč:

    Mir geht es nur um den Text auf der rechten Seite, unter den genannten Zeugen:

    "Da sowohl der Bräutigam Andreas Haußner als auch die Braut Margaretha Andörfer noch mindsjährig(?) sind so haben die beiden noch lebenden ... Väter in beisein der .... zwei Zeugen erklärt, ist für ihre ab... Kinder ihr väterliche Bewilligung freiwillig .. zugegen ... erlaube ehelichen zu dürfen. ... und dessen ihr noch zwei Zeugen ... Auch he.. der Bräutigam Andreas Haußner in ... des.. Jos.. ist es ... .. zu ihr ... seiner elf ... Kind Margaretha Andörfer leid welche Taufenbuch No IV Fol. 154 am 8ten August 1850 geboren ... Maria...hälfte ... sei ... ... aks Taufbuch .. Unterschrift ... zwei Zeugen auf euch bekünftigt?"

    Zum Thema gibt es bereits einen eigenen Thread, thematisch passt es aber hier besser hin, da es mir nur um das Verstehen des Textes geht.
    Zuletzt geändert von hjem77; 06.06.2025, 19:48.
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3559

    #2
    Da gibt's noch Unstimmigkeiten:

    Da sowohl der Bräutigam Andreas Haußner als auch die Braut Margare-
    tha Andörfer noch minderjährig sind, so haben die beiden noch lebenden ehelichen
    Väter in beisein der gefertigten zwei Zeugen erklärt, daß sie ihren obgenannten
    Kindern ihre väterliche Einwilligung freiwillig u. ungezwungen(?) ertheilen, sich ...
    ... ehelichen zu dürfen. ... und dessen ihr noch zwei Zeugen Unterschriften.
    Auch hat der Bräutigam Andreas Haußner in Gegenwart derselben Zeugen
    erklärt, daß er der wahre Vater zu der von seiner ...... geschwängerten
    Braut Margaretha Andörfer laut Waltschen Taufenbuch No IV Fol. 154 am
    8ten August 1850 geborenen u. Maria getauften Mädchens sei, was er in
    dem betreffenden Taufbuch durch eigenhändige Unterschrift nebst zwei Zeugen
    noch mehr bekräftigt.


    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 06.06.2025, 21:49.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • hjem77
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2015
      • 164

      #3
      Perfekt!

      D A N K E

      LG hjem77

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 22992

        #4
        seiner ...... geschwängerten
        ....= durch ihn


        dürfen. ... und dessen
        ...= Urk
        Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 07.06.2025, 11:15.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

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