Hallo,
mir fehlen noch einige Wörter, die ich nicht entziffern konnte. Vielen Dank für die Hilfe.
Schönen Gruß,
Benjamin
Navigierende Suche → Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz → Bestand 657,399 Bürgermeisterei Kempenich → 01 Personenstandsregister → Nr. 161 Heiratsregister der Bürgermeisterei Kempenich / 1857
Seite 20, rechte Seite f.
18.
Gemeinde Lederbach Kreis Adenau Regierungs=Bezirk Coblenz
Im Jahre tausend achthundert fünfzig sieben den fünften
des Monats September, nach=mittags drei Uhr, erschienen vor mir
Nikolaus Arens, Bürgermeister von
Kempenich, Beamten des Personenstandes, der Peter Stein,
vierzig Jahre alt, geboren zu
Welcherath, Regierungs=Bezirk Coblenz, Standes Krämer (?)
wohnhaft zu Pützfeld,
Regierungs=Bezirk Coblenz, groß=jähriger Sohn des verlebten (?) Peter
Stein zeitlebens (?) Standes Tagelöhner,
wohnhaft zu Luxem, Regierungs=Bezirk Coblenz, und der verlebten (?)
Eva Catherina Retterath, zeitlebens (?) Standes, ohne Gewerbe ,
wohnhaft zu Lederbach, Regierungs=Bezirk Coblenz, Wittwer von
Katharina (?) Bersik (?),
und die Gertruda Poung, zwanzig drei
Jahre alt, geboren zu Lederbach, Regierungs=Bezirk Coblenz,
Standes ohne Gewerbe, wohnhaft zu
Lederbach, Regierungs=Bezirk Coblenz, groß=jährige
Tochter des nochlebenden Stephan Poung,
Standes Tagelöhner, wohnhaft zu Lederbach,
Regierungs=Bezirk Coblenz, und der verlebten (?) Anna Sophie Schäfer,
zeitlebens (?) Standes ohne Gewerbe, wohnhaft zu
Lederbach, Regierungs=Bezirk Coblenz.
Der Vater der Braut namens Stephan Poung war anwesend und hat in die Heirath eingewilligt.
Die Brautleute und die Zeugen erklärten wirklich (?), und zwar Letztere (?) mit der Versicherung (?),
Erstere (?) wirklich (?) die Brautleute wohl zu kennen, daß ihnen der Sterben (?) … der (?)
letzte Wohnort des Großvaters väterlicher und der Großmutter mütterlicher
Seite des Bräutigams aber unbekannt seien (?) . Zugleich erklärten die
Brautleute und die Zeugen wirklich (?) obschon (?) die Mutter des Bräutigams
in der beigefügten Sterburkunde des Vaters (?) irrtümlicherweise Eva
Catharina Rerens (?) genannt worden …, während (?) für Eva Catharina Retterath
… und lesbar (?), wirklich jedoch von einer und derselben Person … … .
Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen.
Da die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des
Gemeindehauses zu Kempenich und Hönningen Statt gehabt haben, nämlich die erste am
acht und zwanzigsten Juni und die zweite am
fünften Juli laufenden Jahres und zwar auf
beiden Bürgermeistereien.
Da die Urkunden dieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagenen gewesen und kein Widerspruch gegen
diese Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, folgende
Urkunden verlesen:
1. Die Ankündigungs=... der Brautleute.
2. Die Geburtsurkunde des Bräutigams namens Peter Stein, geboren zu Welcherath den vier und
zwanzigsten September achtzehn hundert sechszehn, No. 167. … … … .
3. Die Sterburkunde dessen Vater namens Peter Stein, gestorben zu Luxem neunten
November achtzehn hundert achtzehn, No. 182 … … ...
4. Die Sterburkunde dessen Mutter namens Eva Catharina Retterath, gestorben zu
Lederbach am neunten Juni achtzehn hundert vierzig acht, No. 40 des hiesigen Registers.
5. Die Sterburkunde dessen Großmutter väterlicher Seite namens Anna Stein, gestorben zu
Mayen den zwei und zwanzigsten März siebzehn hundert neuzig acht.
… … … … … .
6. Die Sterburkunde dessen Großvater mütterlicher Seite namens Bernard Retterath, gestorben
zu Welcherath den zwei und zwanzigsten Februar achtzehn hundert zwanzig eins.
No. 18 (?) des … … .
7. Die Sterburkunde von Katharina Bersik, … Frau des Bräutigams, gestorben
zu Pützfeld den vierten Juli achtzehn hundert fünfzig sechs, No. 39 des … … .
8. Die Geburtsurkunde des Braut namens Gertuda Poung, geboren zu Lederbach den
sechs und zwanzigsten September achtzehn hundert dreißig drei, No. 70 des hiesigen Registers.
9. Die Sterburkunde deren Mutter namens Anna Sophie Schäfer, gestorben zu Lederbach den
sechs und zwanzigsten Februar achtzehn hundert dreißig sieben, No. 21 des
hiesiegen Registers.
Und das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen,
sodann den vorgenannten Bräutigam und die vorgenannte Braut gefragt: ob sie einander ehelichen wollen?
Da nun jeder von den beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erklärte ich im Na=
men des Gesetzes, daß Peter Stein und Gertuda Poung
mit einander gesetzlich verheirathet sind.
Hiermit erklärten die vorgenannten neuen Ehegatten,
daß für das von ihnen gezeugte Kind, namentlich
Stephan, geboren den sieben und zwanzigsten Juli
diesen Jahres, zu … eingetragen in die
Geburtsregister desselben Jahres … Nummer fünf
und vierzig, hiermit als ihren ehelichen Sohn anerkännten (?).
[Zeugen]
Kommentar