Erbitte Lesehilfe: Dokument von 1712

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7473

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe: Dokument von 1712

    Hallo zusammen!

    Hier habe ich wieder einmal ein Schriftstück, bei dem ich nicht alles lesen kann. Wer kann die Lücken füllen?



    Actum Halberstadt den 30t(en) Junÿ 1712.

    Erscheinet Jonas Bötel aus Hedeber, und
    meldet, daß Carsten Bötel sein Vater
    numehr vor 4. Wochen Todes verfahren,
    worüber er zugleich von dem H(errn). Pastor
    zu Hedeber, Cuno Jänen Schein vorzeig=
    te, belegte darneben? mit dem Origi=
    nal Lehbrieffe vom 10t(en) Junÿ 1695, daß
    H(err). Constantin von der Asseburg ermeldten?
    seinen see(ligen). Vater und dessen Mittbeschrie=
    bene damahls beliehen, mit denen in
    solchen Lehnbrieffe specificirten Güthern.
    Weil nun solche Lehn durch berührten? seines
    see(ligen). Vaters Fall eröffnet worden, wolte
    er, vor sich und seine Mittbelehnte, der Lehn
    hiedurch gehörige Folge thun, bath auch
    Ihm darüber seinen MuthSchein zu er=
    theilen, und zu der Wiederbelehnung
    terminum zu præ​fiziren. Beschwehrte
    sich dabey, daß er die unter denen Lehn=
    stücken begriffene Elff freye Kothoffe
    nicht hätte, sondern die Herrschafft selbige

    weggenommen, dahero er seine Lehn=
    Herrn ersuchte, bey Ihr(er) Durch(laucht). vor ihn zu
    intercediren, daß er wieder dazu, auch
    zu der ihm versprochenen Freyheit
    von denen Diensten und allen Unpflichten
    gelangen möchte.

    D

    Jonas Bötheln ist über diese von ihm
    geschehene Lehnsmuthung ad interim Schein
    ertheilet, und soll so beydes wegen
    des gesuchten MuthScheins und inter=
    cession an Ihr(e). Durch(laucht). nach Wolffenbüt=
    tel, an des Herrn Senioris von der As=
    seburg Hochw(ohlgeboren).? referiret, auch hiernächst
    terminus zur neüen Belehnung anbe=
    rahmet werden, wozu sich die
    Böthel auf erhaltene Citation mit genügsahmer Vollmacht
    von denen abwesenden gefast zu hal=
    ten, und alßdann drey Fälle, alß
    von Seiten der LehnHerrn 1.) H(errn). Constantini,
    2.) H(errn). Friederichs, und 3.) des letzten Lehn=
    trägers Carsten Botels, abzulegen.

    Halberstadt den 30t(en) Junÿ 1712.



    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus


    85r.jpg


    85v.jpg
    Zuletzt geändert von consanguineus; 07.04.2025, 09:45.
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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7473

    #2
    Hallo M_Nagel, sollte der erhobene Daumen bedeuten, dass Du mit meiner Lesung einverstanden bist, dann danke ich Dir. Wenn Du Dein okay gibst, dann kann man sich darauf verlassen.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 17084

      #3
      Hallo, ein Fehler entdeckt:

      es heißt stattdessen dabeneben

      Viele Grüße

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 7473

        #4
        Vielen Dank, Anna Sara!!!
        Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

        Kommentar

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