Hallo zusammen!
Hier habe ich wieder einmal ein Schriftstück, bei dem ich nicht alles lesen kann. Wer kann die Lücken füllen?
Actum Halberstadt den 30t(en) Junÿ 1712.
Erscheinet Jonas Bötel aus Hedeber, und
meldet, daß Carsten Bötel sein Vater
numehr vor 4. Wochen Todes verfahren,
worüber er zugleich von dem H(errn). Pastor
zu Hedeber, Cuno Jänen Schein vorzeig=
te, belegte darneben? mit dem Origi=
nal Lehbrieffe vom 10t(en) Junÿ 1695, daß
H(err). Constantin von der Asseburg ermeldten?
seinen see(ligen). Vater und dessen Mittbeschrie=
bene damahls beliehen, mit denen in
solchen Lehnbrieffe specificirten Güthern.
Weil nun solche Lehn durch berührten? seines
see(ligen). Vaters Fall eröffnet worden, wolte
er, vor sich und seine Mittbelehnte, der Lehn
hiedurch gehörige Folge thun, bath auch
Ihm darüber seinen MuthSchein zu er=
theilen, und zu der Wiederbelehnung
terminum zu præfiziren. Beschwehrte
sich dabey, daß er die unter denen Lehn=
stücken begriffene Elff freye Kothoffe
nicht hätte, sondern die Herrschafft selbige
weggenommen, dahero er seine Lehn=
Herrn ersuchte, bey Ihr(er) Durch(laucht). vor ihn zu
intercediren, daß er wieder dazu, auch
zu der ihm versprochenen Freyheit
von denen Diensten und allen Unpflichten
gelangen möchte.
D
Jonas Bötheln ist über diese von ihm
geschehene Lehnsmuthung ad interim Schein
ertheilet, und soll so beydes wegen
des gesuchten MuthScheins und inter=
cession an Ihr(e). Durch(laucht). nach Wolffenbüt=
tel, an des Herrn Senioris von der As=
seburg Hochw(ohlgeboren).? referiret, auch hiernächst
terminus zur neüen Belehnung anbe=
rahmet werden, wozu sich die
Böthel auf erhaltene Citation mit genügsahmer Vollmacht
von denen abwesenden gefast zu hal=
ten, und alßdann drey Fälle, alß
von Seiten der LehnHerrn 1.) H(errn). Constantini,
2.) H(errn). Friederichs, und 3.) des letzten Lehn=
trägers Carsten Botels, abzulegen.
Halberstadt den 30t(en) Junÿ 1712.
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
85r.jpg
85v.jpg
Hier habe ich wieder einmal ein Schriftstück, bei dem ich nicht alles lesen kann. Wer kann die Lücken füllen?
Actum Halberstadt den 30t(en) Junÿ 1712.
Erscheinet Jonas Bötel aus Hedeber, und
meldet, daß Carsten Bötel sein Vater
numehr vor 4. Wochen Todes verfahren,
worüber er zugleich von dem H(errn). Pastor
zu Hedeber, Cuno Jänen Schein vorzeig=
te, belegte darneben? mit dem Origi=
nal Lehbrieffe vom 10t(en) Junÿ 1695, daß
H(err). Constantin von der Asseburg ermeldten?
seinen see(ligen). Vater und dessen Mittbeschrie=
bene damahls beliehen, mit denen in
solchen Lehnbrieffe specificirten Güthern.
Weil nun solche Lehn durch berührten? seines
see(ligen). Vaters Fall eröffnet worden, wolte
er, vor sich und seine Mittbelehnte, der Lehn
hiedurch gehörige Folge thun, bath auch
Ihm darüber seinen MuthSchein zu er=
theilen, und zu der Wiederbelehnung
terminum zu præfiziren. Beschwehrte
sich dabey, daß er die unter denen Lehn=
stücken begriffene Elff freye Kothoffe
nicht hätte, sondern die Herrschafft selbige
weggenommen, dahero er seine Lehn=
Herrn ersuchte, bey Ihr(er) Durch(laucht). vor ihn zu
intercediren, daß er wieder dazu, auch
zu der ihm versprochenen Freyheit
von denen Diensten und allen Unpflichten
gelangen möchte.
D
Jonas Bötheln ist über diese von ihm
geschehene Lehnsmuthung ad interim Schein
ertheilet, und soll so beydes wegen
des gesuchten MuthScheins und inter=
cession an Ihr(e). Durch(laucht). nach Wolffenbüt=
tel, an des Herrn Senioris von der As=
seburg Hochw(ohlgeboren).? referiret, auch hiernächst
terminus zur neüen Belehnung anbe=
rahmet werden, wozu sich die
Böthel auf erhaltene Citation mit genügsahmer Vollmacht
von denen abwesenden gefast zu hal=
ten, und alßdann drey Fälle, alß
von Seiten der LehnHerrn 1.) H(errn). Constantini,
2.) H(errn). Friederichs, und 3.) des letzten Lehn=
trägers Carsten Botels, abzulegen.
Halberstadt den 30t(en) Junÿ 1712.
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
85r.jpg
85v.jpg
Kommentar