Heiratsprotokoll 1810

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  • Xian2905
    Erfahrener Benutzer
    • 02.02.2024
    • 300

    [ungelöst] Heiratsprotokoll 1810

    Ich hätte mal wieder ein größeres Anliegen für eine Lesehilfe - Heiratsprotokoll aus dem Jahre 1810 aus Rabensburg, NÖ des Johann Skrkanek und der Theresia Niemeczek

    Link: https://www.noela.findbuch.net/php/v...6-05_00044.jpg

    Mein Versuch:

    An heut zu Ende gesetzten (?) Tage und Jahr
    ist zwischen dem Johann Skrkanek (...) fürstl. Wagner
    meister zu Rabensburg als Bräutigam (.....)
    Theresia (....) als Braut anderen Theils nach
    (...) Heirats Contract im Beysein (....)
    (...) und am Ende gefertigten
    (...)

    1.) Geloben bede (...) einander (...)seitig
    die Ehe (...)

    2.) Die zeitlichen Gütter betrifft, da haben beide Braut(...)
    (...) eine allgemeine Gütergemeinschaft ohne (...)
    (...) Ausnahme (...) gegenwärtig zusammen
    (...) als auch künftig erwerbende und erarbeitetes
    Vermögen zu errichten beschlossen und führ gut befunden
    dergestallten (?) zwar, dass sie alle Kosten und
    Antheile mit einander zu gleichen Theilen tragen wollen
    und sollten (...) gegenwärtig zusammen
    bringende Vermögen .... so verspricht

    3. die Braut Theresia Nemetschek ihr im fürstlichen
    (...)amt erliegendes mütterliches Capital (...)
    (...) ihrem Bräutigam je 100
    (...) ein hundert Gulden beyzubringen

    4. der Bräutigam Johann Skrkanek (...)
    dass durch seine Hand (...) Vermögen
    (...)

    5. (...)

    6. (...)

  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 2132

    #2
    An heut zu Ende gesetzten Tag und Jahr
    ist zwischen dem Johann Skrkalek l. St. fürstl. Wagner
    meister zu Rabensburg als Bräutigam - eines, dann der
    Theresia Nemetscheck l. St. als Braut anderen Theils nach-
    folgender Heurath - Contract im Beysein deren hierzu eigens erbet-
    tenen Zeugen und am Ende gefertigten, verabredet und
    festhaltig beschlossen worden. als
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 26.01.2025, 11:13.
    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • M_Nagel
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2020
      • 2132

      #3

      1.) Geloben bede Brautpersonen einander wechselseitig
      die Ehe und in selber alle ehel. Liebe und Treue. So viel
      es hingegen.
      Schöne Grüße
      Michael

      Kommentar

      • Zita
        Moderator

        • 08.12.2013
        • 7000

        #4
        Hallo Xian,

        gratuliere zu dem Fund - habe im Index gestern danach vergeblich gesucht.

        Hier der Punkt, der zeigt, dass es hier tatäschlich Geld gab:

        3. die Braut Theresia Nemetschek ihr im fürstlichen
        Rentamt erliegendes mütterliches Capital samt rück
        ständigen Interessen ihrem Bräutigam pr[o] 100
        Sage! ein hundert Gulden beyzubringen. Wogegen

        4. der Bräutigam Johann Skrkanek seiner Braut
        daß durch seine Hand erworbendes Vermögen pr 100
        Sage! ein hundert Gulden​ beibringt.

        LG Zita

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 2132

          #5
          2.) Die zeitlichen Gütter betrifft, da haben beede Brautper-
          sonen eine allgemeine Güttergemeinschaft, ohne mindes-
          ter Ausnahme, sowohl auf das gegenwärtig zusammen-
          bringende als auch künfftig erwerbende und erer bee-
          de Vermögen zu errichten beschlossen und führ gut be-
          funden; dergestallten zwar, daß sie alle Lasten und
          Vortheile mit einander zu gleichen Theilen tragen wollen
          und sollten. Um aber jedoch das gegenwärtig zusammen-
          bringende Vermögen zu gründen, so verspricht.
          Schöne Grüße
          Michael

          Kommentar

          • Xian2905
            Erfahrener Benutzer
            • 02.02.2024
            • 300

            #6
            Zitat von Zita Beitrag anzeigen
            Hallo Xian,

            gratuliere zu dem Fund - habe im Index gestern danach vergeblich gesucht.

            Hier der Punkt, der zeigt, dass es hier tatäschlich Geld gab:

            3. die Braut Theresia Nemetschek ihr im fürstlichen
            Rentamt erliegendes mütterliches Capital samt rück
            ständigen Interessen ihrem Bräutigam pr[o] 100
            Sage! ein hundert Gulden beyzubringen. Wogegen

            4. der Bräutigam Johann Skrkanek seiner Braut
            daß durch seine Hand erworbendes Vermögen pr 100
            Sage! ein hundert Gulden beibringt.

            LG Zita
            Ja war einfach nicht im Index 😁 manchmal hat man Glück... Was bedeutet Sage in diesem Zusammenhang?

            Kommentar

            • Xian2905
              Erfahrener Benutzer
              • 02.02.2024
              • 300

              #7
              100 Gulden klingt nach recht viel? War das damals was?

              Kommentar

              • Zita
                Moderator

                • 08.12.2013
                • 7000

                #8
                Hallo,

                statt "Sage!" würde heute stehen "in Worten".

                Ja, aus meiner Sicht, waren 100 Gulden nicht wenig. Bei meinen zeitgleichen Eheverträgen im Süden von NÖ lag das eingebrachte Heiratsgut grob zwischen 20 und 40 Gulden (+ ehelicher Lieb und Treu), der andere Partner brachte eine mehr oder weniger große Landwirtschaft ein. Das ist also von den sozialen Verhältnissen nicht 100% vergleichbar.

                LG Zita

                Kommentar

                • Xian2905
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.02.2024
                  • 300

                  #9
                  Zitat von M_Nagel Beitrag anzeigen
                  1.) Geloben bede Brautpersonen einander wechselseitig
                  die Ehe und in selber alle ehel. Liebe und Treue. So viel
                  es hingegen.
                  Vielen Dank Michael und Zita 👍☺️

                  Kommentar

                  • Xian2905
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.02.2024
                    • 300

                    #10
                    Überrascht mich tatsächlich... Theresia war eine uneheliche Tochter... Hätte ich nicht gedacht..

                    Kommentar

                    • Xian2905
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.02.2024
                      • 300

                      #11
                      5.) Haben beide Brautpersonen beschlossen, daß
                      wenn einer von ihnen über kurz oder lang ohne
                      Rücklassung (?) eines Leibeserben und ohne Testament
                      mit Tod abginge, so nach (?) der überlebende Theil zur (...)
                      (...) Nachverlassenschaft Universalerbe verbleiben solle.

                      Wobey jedoch sich von selbsten verstehet, daß jeder Theil mit
                      seinem hinterlassenden Vermögen mittelst eines Testament
                      beliebig Disponiren könne. Schlüßlichen (?) und

                      6.) (...) festgesetzt worden, daß diesem Heurats
                      Contract erst nach erfolgter Pristerlicher Einsegnung
                      meine (?) rechtliche Kraft und Wirkung haben solle.

                      Alles getreulich ohne (...)



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