Hallo liebe Ahnenforscherfreunde,
vor ein paar Tagen erhielt ich eine sehr interessante Akte.
In dieser Akte ist die Korrespondenz zwischen meinem Alturgrossvater Schlächtermeister George Friedrich Ehmke und
der Preussischen Verwaltung enthalten, in der es um ausstehende Forderungen aus dem Jahre 1812 wegen geliefertem Fleisch geht.
Das Fleisch wurde an Französische Truppen geliefert als der Napoleonische Russlandfeldzug begann. Der Schriftwechsel erstreckt sich
bis in die Zeit hinein in der die Franzosen den Krieg gegen Russland verloren hatten und aus Preussen vertrieben waren.
Ich habe die Akte (20 Seiten) soweit es mir möglich war transkribiert. Bei einigen Stellen komme ich alleine nicht weiter und bitte daher um eure Hilfe.
Ich werde die Akte nach und nach hier einstellen und hoffe dass ihr mir noch ein paar Lücken füllen könnt.
Vielen Dank im voraus
Gruss Leo
Der Link zum Original:
https://www.dropbox.com/scl/fi/hs3otsbc8iqbw9g5qyqx4/I_HA_Rep_151_I_A_Nr_6078_0009.jpg?rlkey=4ip7ht6h15 a7ddqi0ci0ly4q0&st=1bqy8tkr&dl=0
Hier der bisher transkribierte Text des vierten Dokuments:
[linke Spalte]
Berlin, den 13ten September 1814
An
die Schlächtermeister Ehmcke
und Durin
in
/: ____________ Gollnow,
________________:/ in Vorpommern.
______
_______ 14/9.
Finanz Ministerium.
_____ Bureau.
Dem H. ________________ Paris
vorzulegen.
_________________
__________________________
________________
[rechte Spalte]
____ ___________ No. 12.113.
Es sind bereits die nötigen Ein-
leitungen getroffen, um sämmt-
liche aus dem französische Truppen.
Verpflegung herrührende Lieferungs-
forderungen nach einem allgemein
umfaßende Plane zu tilgen und wird,
sobald mit der Ausführung des-
selben vorgegangen werden kann,
darüber eine öffentliche Bekannt-
machung erfolgen. Bis dahin
müssten Sie sich, wegen der
Ihnen nach Ihrer Eingabe vom
29ten v. M. zustehenden Forderung
von 1385 rtl, gleich allen Staats-
gläubigern Ihrer Kategorie gedul-
den, wobey noch bemerkt wird,
daß Ihnen ein Anspruch auf Ver-
zugszinsen nicht eingeräumt wer-
den kann, da fiscus dergleichen
nach den Gesetzen nur dann bezahlt, wenn solche
vorher ausdrücklich stipulirt
worden sind. ________________
Die General Verwaltung.
______ __________ ____________
14/9 14. 14
vor ein paar Tagen erhielt ich eine sehr interessante Akte.
In dieser Akte ist die Korrespondenz zwischen meinem Alturgrossvater Schlächtermeister George Friedrich Ehmke und
der Preussischen Verwaltung enthalten, in der es um ausstehende Forderungen aus dem Jahre 1812 wegen geliefertem Fleisch geht.
Das Fleisch wurde an Französische Truppen geliefert als der Napoleonische Russlandfeldzug begann. Der Schriftwechsel erstreckt sich
bis in die Zeit hinein in der die Franzosen den Krieg gegen Russland verloren hatten und aus Preussen vertrieben waren.
Ich habe die Akte (20 Seiten) soweit es mir möglich war transkribiert. Bei einigen Stellen komme ich alleine nicht weiter und bitte daher um eure Hilfe.
Ich werde die Akte nach und nach hier einstellen und hoffe dass ihr mir noch ein paar Lücken füllen könnt.
Vielen Dank im voraus
Gruss Leo
Der Link zum Original:
https://www.dropbox.com/scl/fi/hs3otsbc8iqbw9g5qyqx4/I_HA_Rep_151_I_A_Nr_6078_0009.jpg?rlkey=4ip7ht6h15 a7ddqi0ci0ly4q0&st=1bqy8tkr&dl=0
Hier der bisher transkribierte Text des vierten Dokuments:
[linke Spalte]
Berlin, den 13ten September 1814
An
die Schlächtermeister Ehmcke
und Durin
in
/: ____________ Gollnow,
________________:/ in Vorpommern.
______
_______ 14/9.
Finanz Ministerium.
_____ Bureau.
Dem H. ________________ Paris
vorzulegen.
_________________
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[rechte Spalte]
____ ___________ No. 12.113.
Es sind bereits die nötigen Ein-
leitungen getroffen, um sämmt-
liche aus dem französische Truppen.
Verpflegung herrührende Lieferungs-
forderungen nach einem allgemein
umfaßende Plane zu tilgen und wird,
sobald mit der Ausführung des-
selben vorgegangen werden kann,
darüber eine öffentliche Bekannt-
machung erfolgen. Bis dahin
müssten Sie sich, wegen der
Ihnen nach Ihrer Eingabe vom
29ten v. M. zustehenden Forderung
von 1385 rtl, gleich allen Staats-
gläubigern Ihrer Kategorie gedul-
den, wobey noch bemerkt wird,
daß Ihnen ein Anspruch auf Ver-
zugszinsen nicht eingeräumt wer-
den kann, da fiscus dergleichen
nach den Gesetzen nur dann bezahlt, wenn solche
vorher ausdrücklich stipulirt
worden sind. ________________
Die General Verwaltung.
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