Die Forderungen der Schlächtermeister Ehmke und Durin (4)

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  • LeosSippe
    Erfahrener Benutzer
    • 13.11.2021
    • 616

    [gelöst] Die Forderungen der Schlächtermeister Ehmke und Durin (4)

    Hallo liebe Ahnenforscherfreunde,
    vor ein paar Tagen erhielt ich eine sehr interessante Akte.
    In dieser Akte ist die Korrespondenz zwischen meinem Alturgrossvater Schlächtermeister George Friedrich Ehmke und
    der Preussischen Verwaltung enthalten, in der es um ausstehende Forderungen aus dem Jahre 1812 wegen geliefertem Fleisch geht.
    Das Fleisch wurde an Französische Truppen geliefert als der Napoleonische Russlandfeldzug begann. Der Schriftwechsel erstreckt sich
    bis in die Zeit hinein in der die Franzosen den Krieg gegen Russland verloren hatten und aus Preussen vertrieben waren.
    Ich habe die Akte (20 Seiten) soweit es mir möglich war transkribiert. Bei einigen Stellen komme ich alleine nicht weiter und bitte daher um eure Hilfe.

    Ich werde die Akte nach und nach hier einstellen und hoffe dass ihr mir noch ein paar Lücken füllen könnt.
    Vielen Dank im voraus
    Gruss Leo

    Der Link zum Original:

    https://www.dropbox.com/scl/fi/hs3otsbc8iqbw9g5qyqx4/I_HA_Rep_151_I_A_Nr_6078_0009.jpg?rlkey=4ip7ht6h15 a7ddqi0ci0ly4q0&st=1bqy8tkr&dl=0

    Hier der bisher transkribierte Text des vierten Dokuments:

    [linke Spalte]

    Berlin, den 13ten September 1814

    An
    die Schlächtermeister Ehmcke
    und Durin

    in
    /: ____________ Gollnow,
    ________________:/ in Vorpommern.



    ______
    _______ 14/9.



    Finanz Ministerium.


    _____ Bureau.



    Dem H. ________________ Paris
    vorzulegen.

    _________________
    __________________________
    ________________


    [rechte Spalte]

    ____ ___________ No. 12.113.


    Es sind bereits die nötigen Ein-
    leitungen getroffen, um sämmt-
    liche aus dem französische Truppen.
    Verpflegung herrührende Lieferungs-
    forderungen nach einem allgemein
    umfaßende Plane zu tilgen und wird,
    sobald mit der Ausführung des-
    selben vorgegangen werden kann,
    darüber eine öffentliche Bekannt-
    machung erfolgen. Bis dahin
    müssten Sie sich, wegen der
    Ihnen nach Ihrer Eingabe vom
    29ten v. M. zustehenden Forderung
    von 1385 rtl, gleich allen Staats-
    gläubigern Ihrer Kategorie gedul-
    den, wobey noch bemerkt wird,
    daß Ihnen ein Anspruch auf Ver-
    zugszinsen nicht eingeräumt wer-
    den kann, da fiscus dergleichen
    nach den Gesetzen nur dann bezahlt, wenn solche
    vorher ausdrücklich stipulirt
    worden sind. ________________

    Die General Verwaltung.

    ______ __________ ____________
    14/9 14. 14
    Zuletzt geändert von LeosSippe; 02.12.2024, 21:05.
    Vielen Dank und liebe Grüsse an euch alle!
    Ihr seid klasse!
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3774

    #2
    Hallo LeosSippe,

    der Link ist nur nach Anmeldung zugänglich?


    LG Jens
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • LeosSippe
      Erfahrener Benutzer
      • 13.11.2021
      • 616

      #3
      Zitat von jebaer Beitrag anzeigen
      Hallo LeosSippe,


      der Link ist nur nach Anmeldung zugänglich?


      LG Jens
      Hallo Jens,
      danke für den Hinweis.
      Sollte klappen jetzt.
      Gruß Leo
      Vielen Dank und liebe Grüsse an euch alle!
      Ihr seid klasse!

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 2113

        #4
        Hallo,

        Es sind bereits die nötigen Ein-
        leitungen getroffen, um sämmt-
        liche aus der französischen Truppen-
        Verpflegung herrührende Lieferungs-
        Forderungen nach einem allgemein
        umfaßenden Plane zu tilgen und wird,
        sobald mit der Ausführung des-
        selben vorgegangen werden kann,
        darüber eine öffentliche Bekannt-
        machung erfolgen. Bis dahin
        müßen Sie sich, wegen der
        Ihnen nach Ihrer Eingabe vom
        29ten v. M. zustehenden Forderung
        von 1385 rtl, gleich allen Staats-
        gläubigern Ihrer Kategorie gedul-
        den, wobey noch bemerkt wird,
        daß Ihnen ein Anspruch auf Ver-
        zugszinsen nicht eingeräumt wer-
        den kann, da fiscus dergleichen
        nach den Gesetzen nur dann bezahlt, wenn solche
        vorher ausdrücklich stipulirt
        worden sind.
        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • LeosSippe
          Erfahrener Benutzer
          • 13.11.2021
          • 616

          #5
          Merci !
          Vielen Dank und liebe Grüsse an euch alle!
          Ihr seid klasse!

          Kommentar

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