Eheurkunde (Ober-Ramstadt, 1857)

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  • hirigoyensylvain
    Benutzer
    • 05.11.2024
    • 95

    [gelöst] Eheurkunde (Ober-Ramstadt, 1857)

    Guten Tag,

    Ich habe versucht die Eheurkunde von Johann Andreas Knorr und Maria Elisabetha Emich (s. Anhang links), aber da ich kein Spezialist bin und Deutsch nicht meine Muttersprache ist, könnte jemand meine Abschreibung überprüfen und ergänzen?

    Im Jahr Christi Achtzehnhundert Sieben und Fünfzig, den
    acht und zwanzigsten Juni, wurden nach in hiesiger Pfarrkirche ordnungs-
    mäßig geschehenen Proclamation, mit Einwilligung der Eltern der Braut,
    nach _______ beigebrachter Kreisräthlicher und Landgerichtlicher Beschei-
    nigung, daß _____ hinsichtlich der bürgerlichen, und der privat-
    rechtlichen Verhältnisse der Vollziehung der Ehe kein Hinderniß
    im Wege stehe, ______________________
    ___________________________________
    ___:
    Johann Andreas Knorr, hiesiger Ortsbürger und Händler ____ Witt-
    wer, des weiland Johann Conrad Knorr, hiesigen Ortsbürger und
    Händler mit seiner Ehefrau weiland Johannetta, gebornen Illert ______
    ehelich erzeugter Sohn, alt vier und vierzig Jahre, vier Monate und
    vierzehn Tage, und
    Maria Elisabetha Emich, des Balthasar Emich, des Ersten, hie-
    sigen Ortsbürger und Händler mit seiner Ehefrau _________________,
    ________________, ehelich erzeugte ledige Tochter, alt zwei und
    dreißig Jahre, drei Monate und zwei Tage.
    Zeugen waren: 1) Heinrich Götz, hiesiger Ortsbürger und Ackermann, und 2) Bal-
    thasar _______, hiesiger Ortsbürger und Händler, welche gegenwartiges
    Protocoll nebst mir, dem Pfarrer, der die Copulation verrichtete,
    unterschrieben haben.


    Vielen Dank im voraus,
    Sylvain
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von hirigoyensylvain; 11.11.2024, 22:16.
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29989

    #2
    Hallo Sylvain,

    ich lese:

    Im Jahr Christi Achtzehnhundert Sieben und Fünfzig, den
    acht und zwanzigsten Juni, wurden nach in hiesiger Pfarrkirche ordnungs-
    mäßig geschehenen Proclamation, mit Einwilligung der Eltern der Braut,
    nach vorher beigebrachter Kreisräthlicher und Landgerichtlicher Beschei-
    nigung, daß sowohl hinsichtlich der bürgerlichen, und der privat-
    rechtlichen Verhältnisse der Vollziehung der Ehe kein Hinderniß
    im Wege stehe, sowie nach Wahrung der canonischen Erfordernissen
    von Seiten des Pfarramts,- dahier getraut und ehelich eingeseg-
    net
    :
    Johann Andreas Knorr, hiesiger Ortsbürger und Händler ein Witt-
    wer, des weiland Johann Conrad Knorr, hiesigen Ortsbürgers und
    Händlers mit seiner Ehefrau weiland Johannetta, gebornen Illertin
    ehelich erzeugter Sohn, alt vier und vierzig Jahre, vier Monate und
    vierzehn Tage, und
    Maria Elisabetha Emich, des Balthasar Emich, des Ersten, hie-
    sigen Ortsbürgers und Händlers und seiner Ehefrau Henrike Eleonore,
    geborene Stuckertin, ehelich erzeugte ledige Tochter, alt zwei und
    dreißig Jahre, drei Monate und zwei Tage.
    Zeugen waren: 1) Heinrich Götz, hiesiger Ortsbürger und Ackermann, und 2) Bal-
    thasar Berg, hiesiger Ortsbürger und Händler, welche gegenwartiges
    Protocoll nebst mir, dem Pfarrer, der die Copulation verrichtete,
    unterschrieben haben.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Upidor
      Erfahrener Benutzer
      • 10.02.2021
      • 2908

      #3
      Im Jahr Christi Achtzehnhundert Sieben und Fünfzig, den
      acht und zwanzigsten Juni, wurden nach in hiesiger Pfarrkirche ordnungs-
      mäßig geschehenen Proclamation, mit Einwilligung der Eltern der Braut,
      nach vorher beigebrachter Kreisräthlicher und Landgerichtlicher Beschei-
      nigung, daß sowohl hinsichtlich der bürgerlichen, und der privat-
      rechtlichen Verhältnisse der Vollziehung der Ehe kein Hinderniß
      im Wege stehe, sowie nach Wahrung der canonischen Erfordernisse
      von Seiten des Pfarramts, -dahier getraut und ehelich eingeseg-
      net:
      Johann Andreas Knorr, hiesiger Ortsbürger und Händler ein Witt-
      wer, des weiland Johann Conrad Knorr, hiesigen Ortsbürgers und
      Händlers und seiner Ehefrau weiland Johannette, gebornen Illertin
      ehelich erzeugter Sohn, alt vier und vierzig Jahre, vier Monate und
      vierzehn Tage, und
      Maria Elisabetha Emich, des Balthasar Emich, des Ersten, hie-
      sigen Ortsbürgers und Händlers und seiner Ehefrau Henrike Eleonore,
      geborenen Stuckertin, ehelich erzeugte ledige Tochter, alt zwei und
      dreißig Jahre, drei Monate und zwei Tage.
      Zeugen waren: 1) Heinrich Götz, hiesiger Ortsbürger und Ackermann, und 2) Bal-
      thasar Berg, hiesiger Ortsbürger und Händler, welche gegenwärtiges
      Protocoll nebst mir, dem Pfarrer, der die Copulation verrichtet,
      unterschrieben haben.

      Kommentar

      • hirigoyensylvain
        Benutzer
        • 05.11.2024
        • 95

        #4
        Vielen Dank für die beiden Antworten :-)

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