Eheurkunde (Ober-Ramstadt, 1840)

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  • hirigoyensylvain
    Benutzer
    • 05.11.2024
    • 36

    [gelöst] Eheurkunde (Ober-Ramstadt, 1840)

    Guten Morgen,

    Ich habe versucht die Eheurkunde von Johann Andreas Knorr und Helena Maÿer (s. Anhang rechts), aber da ich kein Spezialist bin und Deutsch nicht meine Muttersprache ist, könnte jemand meine Abschreibung überprüfen und ergänzen?

    Im Jahr Christi Achtzehnhundert und vierzig den
    zwanzigsten April wurden, nach in hiesiger Pfarr-
    kirche ordnungsmäßig geschehenen Proclamation
    mit Einwilligung des Vaters des Bräutigams
    und den Eltern der Braut auf Vorzeigung der
    Kreisräthlichen und Landgerichtlichen Bescheinigungen,
    daß hinsichtlich der bürgerlichen und privatrecht-
    lichen Verhältnisse der beiden Verlobten ihrer
    Ehe kein Hinderniß im Wege stehe und nachdem
    auch die canonischen Erforderniße gewahrt
    wurde, ehlich copuliert und eingesegnet,
    Johann Andreas Knorr, neuangehender
    Ortsbürger und Händler, des Conrad Knorr,
    hiesige[n] Ortsbürgers und Händlers mit
    weiland Johannetta gebornen Illert, ehlich
    erzeugter lediger Sohn, alt sieben und zwan-
    zig Jahre und Helena Mayer, des Heinrich
    Maÿer, hiesigen Ortsbürgers mit Margare-
    tha gebornen Stilling ehlich erzeugte ledige
    Tochter, alt zwei und zwanzig Jahre.
    Zeugen waren:
    1. Balthasar Emich hiesiger Ortsbürger.
    2. Heinrich Maÿer, Vater der Braut.
    Welches gegenwartiges Protocoll nebst
    mir dem Pfarr
    er, der die Copulation ver-
    richtete, unterschrieben haben.


    Vielen Dank im voraus!
    Sylvain
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von hirigoyensylvain; 11.11.2024, 10:46.
  • Upidor
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2021
    • 2410

    #2
    Johann Andreas Knorr, neuangehender
    1. Balthasar Emich hiesiger Ortsbürger

    Kommentar

    • AlfredS
      Erfahrener Benutzer
      • 09.07.2018
      • 2649

      #3
      Im Jahr Christi Achtzehnhundert und vierzig den
      zwanzigsten April wurden, nach in hiesiger Pfarr-
      kirche ordnungsmäßig geschehener Proclamation
      mit Einwilligung des Vaters des Bräutigams
      und den Eltern der Braut auf Vorzeigung der
      Kreisräthlichen und Landgerichtlichen Bescheinigungen,
      daß hinsichtlich der bürgerlichen und privatrecht-
      lichen Verhältnisse der beiden Verlobten ihrer
      Ehe kein Hinderniß im Wege stehe und nachdem
      auch die canonischen Erforderniße gewahrt
      wurden, ehlich copulirt und eingesegnet,
      Johann Andreas Knorr, neu angehender
      Ortsbürger und Händler, des Conrad Knorr,
      hiesigen Ortsbürgers und Händlers mit
      weiland Johannetta gebornen Illert, ehlich
      erzeugter lediger Sohn, alt sieben und zwan-
      zig Jahre und Helena Mayer, des Heinrich
      Maÿer, hiesigen Ortsbürgers mit Margare-
      tha gebornen Stilling ehlich erzeugte ledige
      Tochter, alt zwei und zwanzig Jahre.
      Zeugen waren:
      1. Balthasar Emich (= Emig ?) Ortsbürger.
      2. Heinrich Maÿer, Vater der Braut.
      Welche gegenwartiges Protocoll nebst
      mir dem Pfarrer, der die Copulation ver-
      richtete, unterschrieben haben.

      - Balthasar Emig
      - Heinrich Mayer
      - Friedrich Schaum, Pfarrer
      Gruß, Alfred

      Kommentar

      • hirigoyensylvain
        Benutzer
        • 05.11.2024
        • 36

        #4
        Zitat von Upidor Beitrag anzeigen
        Johann Andreas Knorr, neuangehender
        1. Balthasar Emich hiesiger Ortsbürger
        Danke :-)

        Kommentar

        • hirigoyensylvain
          Benutzer
          • 05.11.2024
          • 36

          #5
          Zitat von AlfredS Beitrag anzeigen
          Im Jahr Christi Achtzehnhundert und vierzig den
          zwanzigsten April wurden, nach in hiesiger Pfarr-
          kirche ordnungsmäßig geschehener Proclamation
          mit Einwilligung des Vaters des Bräutigams
          und den Eltern der Braut auf Vorzeigung der
          Kreisräthlichen und Landgerichtlichen Bescheinigungen,
          daß hinsichtlich der bürgerlichen und privatrecht-
          lichen Verhältnisse der beiden Verlobten ihrer
          Ehe kein Hinderniß im Wege stehe und nachdem
          auch die canonischen Erforderniße gewahrt
          wurden, ehlich copulirt und eingesegnet,
          Johann Andreas Knorr, neu angehender
          Ortsbürger und Händler, des Conrad Knorr,
          hiesigen Ortsbürgers und Händlers mit
          weiland Johannetta gebornen Illert, ehlich
          erzeugter lediger Sohn, alt sieben und zwan-
          zig Jahre und Helena Mayer, des Heinrich
          Maÿer, hiesigen Ortsbürgers mit Margare-
          tha gebornen Stilling ehlich erzeugte ledige
          Tochter, alt zwei und zwanzig Jahre.
          Zeugen waren:
          1. Balthasar Emich (= Emig ?) Ortsbürger.
          2. Heinrich Maÿer, Vater der Braut.
          Welche gegenwartiges Protocoll nebst
          mir dem Pfarrer, der die Copulation ver-
          richtete, unterschrieben haben.

          - Balthasar Emig
          - Heinrich Mayer
          - Friedrich Schaum, Pfarrer
          Danke für die ausführliche Antwort!

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