Guten Morgen,
Ich habe versucht die Eheurkunde von Johann Andreas Knorr und Helena Maÿer (s. Anhang rechts), aber da ich kein Spezialist bin und Deutsch nicht meine Muttersprache ist, könnte jemand meine Abschreibung überprüfen und ergänzen?
Im Jahr Christi Achtzehnhundert und vierzig den
zwanzigsten April wurden, nach in hiesiger Pfarr-
kirche ordnungsmäßig geschehenen Proclamation
mit Einwilligung des Vaters des Bräutigams
und den Eltern der Braut auf Vorzeigung der
Kreisräthlichen und Landgerichtlichen Bescheinigungen,
daß hinsichtlich der bürgerlichen und privatrecht-
lichen Verhältnisse der beiden Verlobten ihrer
Ehe kein Hinderniß im Wege stehe und nachdem
auch die canonischen Erforderniße gewahrt
wurde, ehlich copuliert und eingesegnet,
Johann Andreas Knorr, neuangehender
Ortsbürger und Händler, des Conrad Knorr,
hiesige[n] Ortsbürgers und Händlers mit
weiland Johannetta gebornen Illert, ehlich
erzeugter lediger Sohn, alt sieben und zwan-
zig Jahre und Helena Mayer, des Heinrich
Maÿer, hiesigen Ortsbürgers mit Margare-
tha gebornen Stilling ehlich erzeugte ledige
Tochter, alt zwei und zwanzig Jahre.
Zeugen waren:
1. Balthasar Emich hiesiger Ortsbürger.
2. Heinrich Maÿer, Vater der Braut.
Welches gegenwartiges Protocoll nebst
mir dem Pfarrer, der die Copulation ver-
richtete, unterschrieben haben.
Vielen Dank im voraus!
Sylvain
Ich habe versucht die Eheurkunde von Johann Andreas Knorr und Helena Maÿer (s. Anhang rechts), aber da ich kein Spezialist bin und Deutsch nicht meine Muttersprache ist, könnte jemand meine Abschreibung überprüfen und ergänzen?
Im Jahr Christi Achtzehnhundert und vierzig den
zwanzigsten April wurden, nach in hiesiger Pfarr-
kirche ordnungsmäßig geschehenen Proclamation
mit Einwilligung des Vaters des Bräutigams
und den Eltern der Braut auf Vorzeigung der
Kreisräthlichen und Landgerichtlichen Bescheinigungen,
daß hinsichtlich der bürgerlichen und privatrecht-
lichen Verhältnisse der beiden Verlobten ihrer
Ehe kein Hinderniß im Wege stehe und nachdem
auch die canonischen Erforderniße gewahrt
wurde, ehlich copuliert und eingesegnet,
Johann Andreas Knorr, neuangehender
Ortsbürger und Händler, des Conrad Knorr,
hiesige[n] Ortsbürgers und Händlers mit
weiland Johannetta gebornen Illert, ehlich
erzeugter lediger Sohn, alt sieben und zwan-
zig Jahre und Helena Mayer, des Heinrich
Maÿer, hiesigen Ortsbürgers mit Margare-
tha gebornen Stilling ehlich erzeugte ledige
Tochter, alt zwei und zwanzig Jahre.
Zeugen waren:
1. Balthasar Emich hiesiger Ortsbürger.
2. Heinrich Maÿer, Vater der Braut.
Welches gegenwartiges Protocoll nebst
mir dem Pfarrer, der die Copulation ver-
richtete, unterschrieben haben.
Vielen Dank im voraus!
Sylvain
Kommentar