Ich benötige ein bißchen Lesehilfe.
Was ich bisher lesen konnte:
Im Namen der Hochgelobten Dreyfaltigkeit....
..1769 d.6.ten Oct der Kirchen Ordnung gemaß Verlobt (Tit ?) Johann
Henrich von Baßen, des.... und....Henrich von
Baßen, gewesenen Köthers zu Neuenkoop nachgelaßener ehel. ....
.. Sohn; und die Ehr und tugendsame Eleonore Marie Wübbenhorst
des ehr und achtbaren Anton Gunther Wübbenhorst....ehel. Tocht
.........................Güter, darunter ihre gemachten
......, diese Ehestiftung in Zeugen Gegenwart.......
.... Naml. (?)
Die Braut soll ihrem Bräutigam zum Brautpfand mitbringen
1. An barem Gelde ......neunzig......
..........
2. an Vieh 6 ......als 2 milchende Kühe, 2 Ochsen (?) u 2.....
auf einen alten.....
3............................, ein gutes
........, nach 1.....
Dagegen soll die Braut auf......zu ihrem Erbe und Eigenthum
.................mit allem
....damit und dazu gehörente. Und wollen dies angeenden Eheleute
ihre Güter nach der Landesüblichen Regel Länger Leib, länger
Guts besitzen, der Meinung, daß der längstlebende von Ihnen
alles alleine beerbt.
Ich bitte um Korrektur und Ergänzung
Was ich bisher lesen konnte:
Im Namen der Hochgelobten Dreyfaltigkeit....
..1769 d.6.ten Oct der Kirchen Ordnung gemaß Verlobt (Tit ?) Johann
Henrich von Baßen, des.... und....Henrich von
Baßen, gewesenen Köthers zu Neuenkoop nachgelaßener ehel. ....
.. Sohn; und die Ehr und tugendsame Eleonore Marie Wübbenhorst
des ehr und achtbaren Anton Gunther Wübbenhorst....ehel. Tocht
.........................Güter, darunter ihre gemachten
......, diese Ehestiftung in Zeugen Gegenwart.......
.... Naml. (?)
Die Braut soll ihrem Bräutigam zum Brautpfand mitbringen
1. An barem Gelde ......neunzig......
..........
2. an Vieh 6 ......als 2 milchende Kühe, 2 Ochsen (?) u 2.....
auf einen alten.....
3............................, ein gutes
........, nach 1.....
Dagegen soll die Braut auf......zu ihrem Erbe und Eigenthum
.................mit allem
....damit und dazu gehörente. Und wollen dies angeenden Eheleute
ihre Güter nach der Landesüblichen Regel Länger Leib, länger
Guts besitzen, der Meinung, daß der längstlebende von Ihnen
alles alleine beerbt.
Ich bitte um Korrektur und Ergänzung
Kommentar