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Am achten Decembris 1785 vor mir
unterschriebenen durch seiner Kayser. König
und apostolischer Majestät Souverainen aeth
zu Luitzein buog admittirted(?) und zu 7born
desidierenden Rotarien und in ...... zu ende(?)
dieses benönten Zeugen beysein persöhnlich
Kommen und erschienen ist der ehrsahme Johann
Mersch würklicher(??) beständner der zu Hobscheid
Gelegenen Kayser Königlichen mahlmühle die
welche er Comparent vor dasiger gemeinde
Bestanden der welcher s...y(???) und offentlich
Erklaeret hat dem auch(??) dahier erscheinend und
Amptierenden Heinrich Hosch von Metzig
gebürtig nunmehro zu Diepach wohnend
abgemeltd mahlmühler zu übertragen
und auch zu veräußern, wie er erst Comparent
ihme Zweit Comparent dieselbe hiermit und
.......... dieses Cedieren(???) und vermiethen thut
Bis zu ausgang seines erst Comparenten
bestandnes danoch Erf: (??) anhand L..st zu haben
Viele Grüße ...................................
Christine .. ............. Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein. (Konfuzius)
Den Ersten Januarius zukünftiger 1986ten
Jahrs, und(?) ist diese Verläßung geschehn unter
dem nämlichen Conditeren(???) und bedingniß
gleichwie er erst comparent dieselbe selbsten(?)
von dasiger gemeinde bestanden hat.
Durch Act unter meines Notarin von
siebenten Septembris 1783 kein aus(?) noch
Vorbehalten so wohl zu belaß als zu
entlaß und nutzen mit dem Vorbehalt
Jedoch das er jetziger beständner vor anfang
jedes Viertel Jahr solle schuldig seyn wehrend
diesem beständnis vor aus zu zahlen und
ihme Cedent(?) als der Hobscheidter gemeind
Die durch den werthmeister(??) des Kaysers zu
ertheilende Quittung einhände vor anfang
Jedes Viertel Jahr einzuf..digen bey per(??)
seines beständnis ohne soon(???) noch gestalt
eines proces(?) Verstoße zu zeyn(??) und ihme
Cedent gemelte mühle als den ......
eingewämbt(??) seyn wie vor diesem Verlaß
und bestehend Jedes zu zahlendes Viertel
Jahr in Ein und zwanzig und ein halbe
Viele Grüße ...................................
Christine .. ............. Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein. (Konfuzius)
..hstaller, Belangend aber das erste
Viertel Jahr so nächst künftign 1ten Januarii
anfanget Lauff zu haben hat muß(?) zweit
Comparent ihme erst Comparent Lauth abrede
in meines notarien und zeugen beysen
dargezahlet(??), so erst Comparent auffgeloben(??) .. bestehend in Abgemelter Somme
die welche erst Comparent ihme zweit Compa-
rent in lezten Vierthel Jahr Ausgang des
beständnis bey H. Wertmeister Vergütten und
bezahlen muß renuntieren(?) d.....gen lest(??)
diesem zugeg..sprochende wechter(??) und gebräuch
und Verbilligen(??) in die g...htliche realisation
da nöthig in wessen ......... und Comparentes
nach nachdenkliche Vorlesung unterschrieben, beyseins
Peter Flam(??) Nicolas Flammang und Carl
Schöner beyde als Zeugen so beneben(???) mir
notarin erster unterzeichnet und lezter unter-
schrieben zu Diebenbo... at Supra
Unterschriften
Viele Grüße ...................................
Christine .. ............. Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein. (Konfuzius)
Am achten Decembris 1785 vor mir
unterschriebenen durch seiner Kayser(lich) König(lich)
und apostolischer Majestät Souverainen aeth
zu Lutzemburg admittirten und zu 7born?
Residierenden Notarien und in dern zu ende
dieses benänten Zeugen beysein persöhnlich
Kommen und erschienen ist der ehrsahme Johann
Mersch würklicher beständner der zu Hobscheid
Gelegenen Kayser(lich) Königlichen mahlmühle die
welche er Comparent vor dasiger gemeinde
Bestanden der welcher frey und offentlich
Erklaeret hat dem auch dahier erscheinend und
Amptierenden Heinrich Hosch von Metzig
gebürtig nunmehro zu Diepach wohnend
obgemeltd mahlmühlen zu übertragen
und auch zu veräußern, wie er erst Comparent
ihme Zweit Comparent dieselbe hiermit und
krafft dieses Cedieren und vermiethen? thut
Bis zu ausgang seines erst Comparenten
bestandnis danoch Erst? anhand Lauff zu haben
2. Den Ersten Januarii zukünftigen 1786ten
Jahrs, und ist diese Verläßung geschehn unter
der nämlichen Condition und bedingniß
gleichwie er erst comparent dieselbe selbsten
von dasiger gemeinde bestanden hat.
Durch Act unter meines Notarien vom
siebenten Septembris 1783 kein aus noch
Vorbehalten so wohl zu belaß als zu
entlaß und nutzen mit dem Vorbehalt
Jedoch das er jetziger beständner
jedes Viertel Jahr solle schuldig seyn wehrend
diesem beständnis vor aus zu zahlen und
ihme Cedent als der Hobscheidter gemeind
Die durch den renthmeister des Kaysers zu
ertheilende Quittung vor anfang
Jedes Viertel Jahr einzuhändigen bey pen (= poen = Strafe)
seines beständnis ohne forum noch gestalt
eines proces Verstoßen zu seyn und ihme
Cedent gemelte mühle als dan habe
eingeraumbt seyn wie vor diesem Verlaß
und bestehend Jedes zu zahlendes Viertel
Jahr in Ein und zwanzig und ein halbe
reichstaller, Belangend aber das erste
Viertel Jahr so nächst künftigen 1ten Januarii
anfanget Lauff zu haben hat zweit
Comparent ihme erst Comparent Lauth abrede
in meines notarien und zeugen beysein
dargezehlet, so erst Comparent auffgehoben bestehend in obgemelter Somme
die welche erst Comparent ihme zweit Compa-
rent in lezten Vierthel Jahr Ausgang des
beständnis bey H. rentmeister Vergütten und
bezahlen muß renuntieren derowegen lest
diesem zugegensprechenden rechten und gebrauch
und Verwilligen in die gerichtliche realisation
da nöthig in wessen Urkund und Comparentes
nach deuttlicher Verlesung unterschrieben, beyseins
Nicolas Flammang und Carl
Schöner beyde als Zeugen so beneben mir
notarien erster unterzeichnet und lezter unter-
schrieben zu Siebenborn ut Supra
Unterschriften
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