Briefprotokoll 1689

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  • Ahnensepp
    Benutzer
    • 17.08.2014
    • 91

    [gelöst] Briefprotokoll 1689

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1689
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Marklkofen Niederbayern
    Namen um die es sich handeln sollte: Thomas Amman


    Leibgerechts verleihung umb das Ernsthäusl
    zu Stainberg

    Von gnädiger Herschaft ist Thomas Amman von Stainberg und
    Elisabeth sein Eheweib.. ihr gehorsamst anliegen zu
    richten Leibgeding.. word an :.. auf dem so-
    genanten Ernsthäusl zu Stainberg das Leibslebens
    lang aber …….
    Grund Poden, und aller Juristifikation zu Thurn de
    Hofmark Marklkofens gehörig had …, mit aller
    rechten ein nun zugehörig, nichts abgenommen…
    und 30 Kreuzer.. doch .. Maria H…...ge-
    habt Leib … briefs de dato 17. 9br (November) 1660
    … gehabt, allerdings.. ein ..
    ……………………………….
    … hat darüber ………………..
    und steht zu Feld, gnädige Herrschaft angelobt, den 29.August 1689

    Anschreibung .. 160 fl
    ………………
    …………..
    …………….

    Es wäre sehr nett wenn mir jemand behilflich wäre

    Ich bedanke mich bereits im voraus für euere Bemühung
    Sepp
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ahnensepp; 21.04.2024, 12:49.
  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1872

    #2
    Leibgedings Verleichung umb das Ernstheusl
    zu Stainberg

    Von gnädiger Herrschafft p. ist Thoman Amon von Stainberg vnd
    Elisabetha dessen eheweib auf ihr gehorsamb[es] anlangen zu
    rechten Leibgeding verlichen worden an : vnd auf dem so-
    genanten Ernstheusl zu Stainberg auf deren? Leibsleben=
    lang aber weder ferrer noch lenger, allermassen dieselben mit
    Grundt Podten, und aller Juristifikation zu Thurn vnd
    Hofmarch Marchelkhouen, gehörig vnd vnderworffen, mit all den
    rechtlichen ein: vnd Zuegehörung, nichts ausgenommen, pro 8 f.
    vnd 30 X. Leykauff, doch dz d[er] Maria Haslpekhin ge-
    hebt Leib, welchen sye vermög Brieffs de dato 17. 9br (November) 1660
    abzehausen gehebt, allerdings gefahlen sein solle, Was die jehrliche
    Herrn Ford[er]ung bet[r]., sollen sye solches, was obbemelter Haslpekhin
    brieff in sich hat, volziehen, daryber sye ain vnd aus steth
    vnd fest zu halten, gnädiger Herrschafft angelobt, den 29. Aug. 1689.
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 07.04.2024, 21:40.
    Schöne Grüße
    Michael

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    • Holzfux
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2024
      • 373

      #3
      Mein Senf dazu:
      gehorsamb[liches]
      Jurisdiktion
      zur Thurn
      mit all der
      doch das
      ein und anders steth...


      MfG Holzfux

      Kommentar

      • Ahnensepp
        Benutzer
        • 17.08.2014
        • 91

        #4
        Briefprotokoll 1689

        Hallo
        Zu aller erst, herzlichen Dank für euere Hilfe
        Kan mir jemand den Sinn dieser Zeilen in normalen Deutsch erklären.
        Jetzt schon Danke dafür
        Sepp

        Leykauff, doch das d[er] Maria Haslpekhin ge-
        hebt Leib, welchen sye vermög Brieffs de dato 17. 9br (November) 1660
        abzehausen gehebt, allerdings gefahlen sein solle, Was die jehrliche
        Herrn Ford[er]ung bet[r]., sollen sye solches, was obbemelter Haslpekhin
        brieff in sich hat, volziehen, daryber sye ain vnd aunderes steth
        vnd fest zu halten, gnädiger Herrschafft angelobt,

        Kommentar

        • Holzfux
          Erfahrener Benutzer
          • 03.03.2024
          • 373

          #5
          Lieber Ahnensepp, was soll das auf deitsch heißen:
          Die zwei bekommen also das Leibgeding:

          doch dz d[er] Maria Haslpekhin ge-
          hebt Leib, welchen sye vermög Brieffs de dato 17. 9br (November) 1660
          abzehausen gehebt, allerdings gefahlen sein solle,


          jedoch in der Weise, dass das Leibgeding, das die Halsbeck Marie kraft der Urkunde uon 1660 gehabt hat bis zu ihrem Lebensende (d.h.bis sie abhaust) nicht mehr gültig sein soll (also unter den Disch gefallen ist).
          Was die jehrliche
          Herrn Ford[er]ung bet[r]., sollen sye solches, was obbemelter Haslpekhin
          brieff in sich hat, volziehen, daryber sye ain vnd aunderes steth
          vnd fest zu halten, gnädiger Herrschafft angelobt,


          Andererseits sollen sie aber die Forderungen des Herrn, die in dem Brief der Marie stehen (in sich hat) erfüllen (= vollziehen), bezüglich derer sie der Herrschaft gelobt haben, das eine und andere fest und unverbrüchlich zu halten.



          So meint es der Holzfux, obsd as glabst oda ned

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          • Ahnensepp
            Benutzer
            • 17.08.2014
            • 91

            #6
            Briefprotokoll 1689

            Herzlichen Dank an euch für die große Hilfe, vor allem an Holzfux und M_Nagel, ihr habt mir sehr geholfen.
            Ich werde als nächstes das Briefprotokoll von 1660 suchen,

            Eine Frage kann mir jemand ein Buch etc. empfehlen wie man die Kurrentschrift erlernen und üben kann
            Gruß Sepp

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            • Ahnensepp
              Benutzer
              • 17.08.2014
              • 91

              #7
              Nochmals Danke, wie kann ich auf gelöst setzen
              Sepp

              Kommentar

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