Nachlaß 1858 - 2

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  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 534

    [gelöst] Nachlaß 1858 - 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Protokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1858
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz


    Guten Morgen,
    bitte korrekturlesen bzw. ergänzen. Falls möglich
    die lat. Worte mit erklären. Hier mein Versuch:

    Holzer, ohne die Rechtsxxxhelt des
    Gesetzes und Inventars antreten
    und alle etwa noch zum Vorscheine
    kommende xxxlden allein nur aus-
    schließend und ohne Inanspruchnahme
    der Minderjährigen adxdx des xx
    übernehmen wollen.
    Johann Lorenz erklärt Namens seiner
    Mündel, die Erbschaft nur cum
    beneficio legit inxxtarii an-
    treten zu können, beantragt jedoch
    von einer förmlichen Xxxhation
    umso mehr xxxx zu wollen
    als einerseits der Aktiv- und Passiv-
    stand sich vollkommen ausgeglichen
    habe und Ersterer xxx Letzerer
    bereits oben angegeben xxx und
    überdieß die heute anwesenden groß-
    jährigen Interessenten die Haftung
    für alle xxx zum Vorscheine
    kommenden Passiven ohne Inanspruch-
    nahme seiner xxx übernommen
    hätten.

    Mit bestem Dank im Voraus
    kornmandl
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    Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!
  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 534

    #2
    Das Wort in der ersten Zeile könnte
    Rechtswohlthat heissen
    Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29944

      #3
      Hallo Kornmandl,

      ich versuche mal zu ergänzen.

      Zitat von kornmandl Beitrag anzeigen
      Holzer, ohne die Rechtswohlthat des
      Gesetzes und Inventars antreten
      und alle etwa noch zum Vorscheine
      kommende Schulden allein nur aus-
      schließend und ohne Inanspruchnahme
      der Minderjährigen oder des Abwesenden
      übernehmen wollen.
      Johann Lorenz erklärt Namens seiner
      Mündel, die Erbschaft nur cum
      beneficio legit invertarii an-
      treten zu können, beantragt jedoch
      von einer förmlichen Inventarisation
      umso mehr Umgang nehmen zu wollen
      als einerseits der Aktiv- und Passiv-
      stand sich vollkommen ausgeglichen
      habe und Ersterer wie Letzerer
      bereits oben angegeben sei und
      überdieß die heute anwesenden groß-
      jährigen Interessenten die Haftung
      für alle ferners zum Vorscheine
      kommenden Passiven ohne Inanspruch-
      nahme seiner Kuranten(?) übernommen
      hätten.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • kornmandl
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2009
        • 534

        #4
        Für das Wort in der letzten Zeile lese ich jetzt

        Kuranden

        besten Dank Christine
        kornmandl
        Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!

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