Nachlass teil:lesehilfe

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  • lebentheater
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2009
    • 135

    [gelöst] Nachlass teil:lesehilfe

    Hallo zusammen!

    kann mir jemand bei der Übersetzung des Textes behilflich sein? bitte! bitte


    Vielen Dank im Voraus!
    Gruss aus Zürich

    Phillip
    Zuletzt geändert von lebentheater; 23.04.2010, 19:20.
  • Pendolino
    Erfahrener Benutzer
    • 09.04.2009
    • 12109

    #2
    Hallo Phillip!

    Hier kommt mein Leseversuch, leider mit ein paar Lücken:

    In Folge der durch das Ableben meiner geliebten Gattin Aloysia und meines
    Sohnes Wenzeslaus eingetretenen mehrfachen Veränderungen meiner
    Familien- und Vermögens-Verhältnisse bestimme ich gemäß der mir
    durch Testament vom 24. November 1899 ... zustehenden Ermächtigung die
    Abänderung der im gemeinschaftlichen allegirten Testamente auf-
    geführten Paragraphen 6) und 9) mit folgendem alleingültigen
    Wortlaute: § 6.

    Zu Erben meines in § 2 bezeichneten und nach Ausscheidung der ...
    §§ 3, 4, und 5, speziell angefügten Vermögensteile noch verbleibenden
    Rücklasses setze ich ein:
    meine ehelichen Kinder: 1) Ludwig _ P. Hugo Ord. S. Fr.:, 2) Franzisca, 3) Max Jos:
    4) Augusta und 5) die brasilianischen Abkömmlinge meines am 21. Januar 1903
    in Camaragibe verstorbenen Sohnes Wenzeslaus eventuell, nämlich:
    falls sich dieselben als solche genügend legitimiren können und sie
    auf das großväterliche Erbe Anspruch erheben:
    a) Eusebio Alberto, illeg: geboren zu Bakia im Maerz 1888, nachträglich legitimiert,
    b) Frederico (Postumus), geboren in Camaragibe-Pernambuco im Juni 1903.
    Diese beiden Abkömmlinge, dessen Vater Wenzeslaus von mir bereits
    namhafte Geldspenden erhielt, setze ich hiermit ein auf dem gemäß § 23 ...
    Abs. 1 des Bürgerl: Gesetzbuches für d. (?) Deutsche Reich sich berechnen...
    Pflichtteil.
    Viele Grüße von Pendolino!

    Hier findet ihr Übersichten meiner Vorfahren aus Sachsen und Thüringen
    sowie aus der (Elch-) Niederung in Ostpreußen


    Dauersuche in Ostpreußen und im Memelland:
    Alles zu den Familiennamen Kumbartzky, Matzeit (Macait) und Petrick

    Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuches, sie zu erwerben. (A. Einstein)

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    • Friederike
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2010
      • 7902

      #3
      Hallo,

      kleine Ergänzung:

      ... vom 24 November 1899 § 1 zustehenden ....
      .... und nach Ausscheidung derselb[en] ....

      Liebe Grüße
      Friederike
      Viele Grüße
      Friederike
      ______________________________________________
      Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
      Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
      __________________________________________________ ____

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      • lebentheater
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2009
        • 135

        #4
        Hallo Pedolino udn Frederike!

        Herzlichen Dank für die Unterstützung!Super!
        Habe noch weitere Unterlagen Danke im Voraus!


        Gruss aus Zürich
        Phillip
        Zuletzt geändert von lebentheater; 23.04.2010, 19:20.

        Kommentar

        • Pendolino
          Erfahrener Benutzer
          • 09.04.2009
          • 12109

          #5
          Hallo Phillip!

          Dann mach ich gleich weiter... leider wieder mit ein paar kleinen Lücken

          Albert Kummer von Landshut gestorben. Er war verheiratet in beiderseits erster Ehe mit derm am 23. Februar 1902 in Landshut verstorbenen Aloisia, geb. Görz.
          Sie heirateten im Jahre 1852 mit dem ersten Wohnsitz
          zu Kempten. Aus dieser Ehe sind außer einem im
          jugendlichen Alter verstorbenen Kinde die in der
          Todesanzeige aufgeführten vier volljährigen Kinder
          hervorgegangen, ferner der im Jahre 1903 in Brasilien
          verstorbene, und einmal verheiratet gewesene Leiter
          einer Fabrikabteilung Wenzeslaus Kummer. Wenzes-
          laus Kummer hat zwei Kinder hinterlassen, ein außerehe-
          liches Kind und ein noch minderjähriges, eheliches, nach seinem
          Tode geborenes Kind, das glaublich Frederico heißt.
          Die Frau des Wenzeslaus Kummer war eine Brasilianerin und lebt wohl noch in Brasilien.

          Es wurden die zu Gerichts... gebrachten letztwilligen Ver-
          fügungen des Verlebten verkündet, nämlich:
          1.) das aus einen Bogen bestehende Schriftstück beginnend
          mit letzter Wille und ent... mit “Zur Bestätigung
          Viele Grüße von Pendolino!

          Hier findet ihr Übersichten meiner Vorfahren aus Sachsen und Thüringen
          sowie aus der (Elch-) Niederung in Ostpreußen


          Dauersuche in Ostpreußen und im Memelland:
          Alles zu den Familiennamen Kumbartzky, Matzeit (Macait) und Petrick

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          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            In der Zwischenzeit zu 1 ein Nachtrag:

            und nach Ausscheidung der sub [unter] §§ 3

            Vielleicht eine Erklärung: Ludwig- P(ater) Hugo Ord(inis) S(ancti) Frc (= Francisci)
            Der Bindestrich bedeutet den Zweitnamen als Ordensmann: Ludwig-(jetzt) Hugo

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Friederike
              Erfahrener Benutzer
              • 04.01.2010
              • 7902

              #7
              Zu Teil 2:

              ... mit letzter Wille und endigend mit ....

              Liebe Grüße
              Friederike
              Viele Grüße
              Friederike
              ______________________________________________
              Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
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              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Noch eine Erg. zu 2:

                die zu Gerichtshanden gebr...

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • lebentheater
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2009
                  • 135

                  #9
                  Vielen Dank,, Pandolino, Friederik Konrad.

                  wäre Super, wenn man weiterhin übersetzten kann.....Herzlichen Dank!

                  Gruss aus Zürich
                  Phillip!
                  Zuletzt geändert von lebentheater; 23.04.2010, 19:20.

                  Kommentar

                  • Friederike
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.01.2010
                    • 7902

                    #10
                    Hier Teil 2, leider mit kleinen Lücken:

                    I. Die Kinder des Wenzeslaus Kummer sind feindliche
                    Ausländer. Ein Schutz...... von Vermögensinteressen
                    feindlicher Ausländer kann umso weniger anerkannt
                    werden, als es ganz ausgeschlossen ist, daß etwa feindliche
                    Behörde sich auf den Standpunkt der Gegenseitigkeit zugunsten
                    deutscher Staatsangehöriger stellen würde.
                    Überdies ist die formale Voraussetzung des Art. 23 E.G.Z.
                    bgz. nicht erfüllt, worauf die Anordnung einer Pflegschaft
                    über einen Ausländer voraussetzt, daß dieser nach den
                    Gesetzen seines Standes
                    der Fürsorge bedarf. Beide Kinder
                    sind nach den getroffenen .......tretungen durch die Witwe
                    des Wenzeslaus Kummer vertreten, sie sind auch nicht
                    abwesend im Sinne des amerikanischen Rechtes, da sie in
                    ihrem Heimatstaate leben u. da ihr Aufenthalt bekannt ist.


                    Liebe Grüße
                    Friederike
                    Viele Grüße
                    Friederike
                    ______________________________________________
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                    • Friederike
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.01.2010
                      • 7902

                      #11
                      Versuch ich mal Teil 1:

                      An das Vormundschaftsgericht dahier
                      zur gefl.Erwägung, ob hier die Kinder des Wenzes-
                      laus Kummer ( brasilianischer Staatsangehöriger )
                      - 1. Prot. ? vom 13.3.18 - Pflegschaft eigeleitet
                      werden will ..37 abt. II F.G.G.
                      ......, 10.IV.18
                      K. Amtsgericht


                      Liebe Grüße
                      Friederike
                      Viele Grüße
                      Friederike
                      ______________________________________________
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                      • Pendolino
                        Erfahrener Benutzer
                        • 09.04.2009
                        • 12109

                        #12
                        Hallo!

                        Ich bin dann mal so frei, und ergänze ein wenig.

                        Zitat von Friederike Beitrag anzeigen
                        I. Die Kinder des Wenzeslaus Kummer sind feindliche
                        Ausländer. Ein Schutzbedürfnis von Vermögensinteressen
                        feindlicher Ausländer kann umso weniger anerkannt
                        werden, als es ganz ausgeschlossen ist, daß etwa feindliche
                        Behörde sich auf den Standpunkt der Gegenseitigkeit zugunsten
                        deutscher Staatsangehöriger stellen würden.
                        Überdies ist die formale Voraussetzung des Art. 23 E.G.Z.
                        bgz. nicht erfüllt, wonach die Anordnung einer Pflegschaft
                        über einen Ausländer voraussetzt, daß dieser nach den
                        Gesetzen seines Standes
                        der Fürsorge bedarf. Beide Kinder
                        sind nach den getroffenen Festsetzungen (?) durch die Witwe
                        des Wenzeslaus Kummer vertreten, sie sind auch nicht
                        abwesend im Sinne des amerikanischen Rechtes, da sie in
                        ihrem Heimatstaate leben u. da ihr Aufenthalt bekannt ist.

                        II. Zurück in’s Ref. I mit dem ergeb. Beifügen, daß
                        unter Bezugnahme auf die Ausführungen unter Ziff. I.
                        Abwesenheitspflegschaft nicht angeordnet wird.
                        Der Vormundschaftsrichter:
                        Viele Grüße von Pendolino!

                        Hier findet ihr Übersichten meiner Vorfahren aus Sachsen und Thüringen
                        sowie aus der (Elch-) Niederung in Ostpreußen


                        Dauersuche in Ostpreußen und im Memelland:
                        Alles zu den Familiennamen Kumbartzky, Matzeit (Macait) und Petrick

                        Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuches, sie zu erwerben. (A. Einstein)

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                        • Pendolino
                          Erfahrener Benutzer
                          • 09.04.2009
                          • 12109

                          #13
                          Huhu!

                          Ich bin's nochmal!

                          Zitat von Friederike Beitrag anzeigen
                          An das Vormundschaftsgericht dahier
                          zur gefl.Erwägung, ob hier die Kinder des Wenzes-
                          laus Kummer ( brasilianischer Staatsangehöriger )
                          - 1. Prot[okoll] ? vom 13.3.18 - Pflegschaft eingeleitet
                          werden will § 37 abt. II F.G.G.
                          Landshut, 10.IV.18
                          K. Amtsgericht
                          Ich wünsch' noch einen schönen Abend!
                          Viele Grüße von Pendolino!

                          Hier findet ihr Übersichten meiner Vorfahren aus Sachsen und Thüringen
                          sowie aus der (Elch-) Niederung in Ostpreußen


                          Dauersuche in Ostpreußen und im Memelland:
                          Alles zu den Familiennamen Kumbartzky, Matzeit (Macait) und Petrick

                          Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuches, sie zu erwerben. (A. Einstein)

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                          • Kögler Konrad
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.06.2009
                            • 4847

                            #14
                            Schlussbereinigung:

                            feindliche Behörden sich auf den Standpunkt ..

                            .. formale Voraussetzung des Art. 23 E.G.Z.
                            BGB nicht erfüllt,
                            Beide Kinder
                            sind nach den getroffenen Feststellungen durch die Witwe


                            s(iehe) Prot[okoll] vom 13.3.18 - Pflegschaft eingeleitet
                            werden will § 37 Abs. II F.G.G.

                            Gruß Konrad

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                            • lebentheater
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.06.2009
                              • 135

                              #15
                              Hallo Leute! aber wie schön!!!

                              Danke für die Hilfe! Schönen Abend

                              Freundliche Grüsse aus Zürich
                              Phillip!

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