Alter Vertrag von 1819

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Redlhammer
    Benutzer
    • 15.05.2016
    • 63

    [gelöst] Alter Vertrag von 1819

    Quelle bzw. Art des Textes: Vertrag aus meinem Besitz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1819
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Prag
    Namen um die es sich handeln sollte: Franz Redlhammer und seine Frau Anna



    Liebe Forschergemeinde,

    ich besitze einen alten Vertrag zur - wie ich vermute - Übergabe eines Hauses in Prag von Maria Anna Redlhammer (geborene Turecek) an ihren Mann Franz Redlhammer. Sie selbst starb am 22.5.1819 in Prag I, 732, im Alter von 56 Jahren an Lungen- und Leberentzündung.

    Ich wäre Euch dankbar, mir bei der Entzifferung zu helfen. Interessant wären für mich auch die unterzeichnenden Namen (und deren Rollen).

    Vielen Dank & liebe Grüße

    Ekkehard
    Angehängte Dateien
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2892

    #2
    Hallo Ekkerhard,

    ich beginne mal mit

    Seite 1

    Heut am Ende gesetzten Jahr und Tag
    ist zwischen der Frau Maria Anna Redlhammer
    geborene Turezek als Verkäuferin an Einem, dann
    dem Hl. Franz Redlhammer ihren Ehegatten als Käu-
    fern am andern Theile nachstehender Kaufs und Ver-
    kaufskontrakt abgeschlossen worden.
    Erstens Es verkauft besagte Frau Maria Anna Redlhammer
    hat bereits verkauft und übergeben an ihren Ehegatten
    Hl. Franz Redlhammer die ihr gehörige Hälfte des
    sub. N. Cons.? 460 alten und 276 neuer Bezeichnung
    auf der Altstadt Prag in der goldenen Gasse am Ein-
    gange in die Postgasse liegenden laut libro Contr.?
    sub. 29 fol. 190 der königl. Stadtbücher ihr eigen-
    thümlich zugeschriebenen Hauses, welche sie am 22ten
    September 1800 um? 3150 fr erkauft hat, mit allen
    Rechten und Gerechtigkeiten, mit allen was darin Nied
    und Nagelfest ist, und den beiderseits verabredeten
    Kaufschilling pr. 6000 f w/w??
    Zweitens Verkauft die besagte Frau Maria Anna
    Redlhammer an ihren Hl. Ehegatten Franz
    Redlhammer ihr sämtliches worin immer? be-
    stehendes Leinwandwaarenlager und alle ihre
    worin immer bestehende Aktivforderungen,
    so wie alles vorfindig ist um? den beiderseits
    verabredeten Kaufschilling pr. 6000 fr
    das ist sechstausend Gulden Wiener
    Währung.
    Was zum die Berichtigung dieses ganzen Kaufschil-
    lings zusammen pr. 12000 fr betrifft, so hat der


    Randbermerkung (Einschub):
    das ist Sechs Tausend Gulden
    Wiener Währung des gleichen
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 23.02.2022, 20:01.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • Balthasar70
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2008
      • 2892

      #3
      Seite 2

      Hl. Käufer gleich bei Unterfertigung dieses Kon-
      trakts an die Frau und Töchter der Hl. Contrahenten
      und zwar als mütterliche Erbantheile
      a.) an die Frau Anna Ballabene? 4000 fr
      b.) an die Frau Katharina Mitlacher 4000 fr
      berichtigt und wird hierüber pr Contractum
      quitirt, belangend
      c.) die überrestlichen 4000 fr
      diese bleibt der Hl. Käufer dem Sohne Wenzl
      Redlhammer statt der Frau Verkäuferinn? als ein
      ihm zufallendes mütterliches Erbtheil schuldig und
      versichert solche hiemit Specialiter? auf dieser erkauf-
      ten Hauseshälfte und auch auf der bereits selbst acqurir-
      ten Hälfte dieses Hauses N. Cons 276 neuer Be-
      zeichnung mit der Verbindlichkeit solche dem Sohne Wenzl
      Redlhammer bei seiner erlangten Großjährigkeit oder
      erwirkten Nachsicht des Alters, oder bei seiner
      anderweitigen frühern Versorgung herauszuzahlen.
      Doch soll der Hl. Käufer diese 4000 fr bis zur völligen
      Herauszahlung zinsenfrei besitzen und genießen, da
      er ohnehin für das Fortkommen dieses Sohnes wahr-
      haft väterlich sorget. Und da
      Drittens sowohl das Waarenlager als auch die Hauseshälfte
      bereits an den Hl. Käufer übergeben worden ist,
      so bezieht derselbe auch alle mögliche Nutzungen aus
      diesen Entien, so wie ihn auch jeder Schaden ganz al-
      lein trifft sogleich vom Tage des geschehenen Kaufs, Ui-
      brigens
      Zuletzt geändert von Balthasar70; 23.02.2022, 18:08.
      Gruß Balthasar70

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4663

        #4
        Nur 2 Kleinigkeiten da wiederholend.
        H mit Abk.haken heisst nicht Hl. (heilig) sondern Herr/Herren.
        libro Contr(actuum) ist das Buch der Verträge / Vertragsbuch (Unter 29, Blatt 190)
        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 23.02.2022, 18:13.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • Redlhammer
          Benutzer
          • 15.05.2016
          • 63

          #5
          Balthasar und Benedikt.... Ihr seid die Besten .... ! Vielen Dank !!!!

          Kommentar

          • Balthasar70
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2008
            • 2892

            #6
            Hallo Benedikt,

            bis Seite 2, Zeile 2 hatte ich zunächst immer Herr geschrieben (wir hatten das hier im Forum schon mal thematisiert), an der Stelle passt es aber nicht
            -> Herr Contrahenten. Also habe ich alles auf Hl.= Hochlöblich?? geändert, war mir aber nicht sicher.

            Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen
            Nur 2 Kleinigkeiten da wiederholend.
            H mit Abk.haken heisst nicht Hl. (heilig) sondern Herr/Herren.
            libro Contr(actuum) ist das Buch der Verträge / Vertragsbuch (Unter 29, Blatt 190)
            Gruß Balthasar70

            Kommentar

            • Balthasar70
              Erfahrener Benutzer
              • 20.08.2008
              • 2892

              #7
              Seite 3

              Viertens Befinden sich in diesem Hause an Feuerlösch-
              geräthschaften ein Boding?, 6 ausgepichte strohene
              Wasserkörbe, ein Feuerhaken, eine Handspritze.
              Zur Bekräftigung dessen ist dieser Contract, welcher den
              königl. Stadtbüchern sowohl rücksichtlich des neu acquirirten
              Eigenthums der Hauseshälfte für den Herrn Käufer, als
              auch rücksichtlich des unbedingten Pfandrechts bezüglich der
              dem Sohne Wenzl Redlhammer schuldig an 4000 fr w/w ein-
              verleibt werden kann von den Hr.? Contrahenten ei-
              genhändig unterschrieben und von zwey eigends dazu
              erbetenen Hr. Zeugen mitgefertigt worden.

              So geschehen Prag den 1 ten Jänuer? 1819

              Katharina Mitlachner Maria Redlhammer
              geborene Redlhammer als Verkäuferinn

              Nanette Ballabene? Franz Redlhammer
              geborene Redlhammer als Käufer

              Martin Zimmermann Andreas Walenta
              als erbetener Zeuge als erbetener Zeuge
              Gruß Balthasar70

              Kommentar

              • Balthasar70
                Erfahrener Benutzer
                • 20.08.2008
                • 2892

                #8
                Seite 4

                Dieser Kauf- und Verkaufskontrakt samt Ge-
                such N. E. 16195 wird zur stadtbüchl. Einverlei-
                bung und Auszeichnung? bewilliget. Vom Magte?
                der k. k. Hptstadt Prag den 21ten July 1819
                Heller

                Von Außen
                pr. 29 May 1819
                N. 16195

                Ingrossirt bei den Stadtbüchern der k. Hauptstadt
                Prag am 3 August 1819 libr Contr. sub 43 fol 42

                Jos. Keindl?
                Adjunct

                Ex Originali
                vinzenz Weyßerz?
                Raths-Expeditor

                Beil.? Lit. T?
                Gruß Balthasar70

                Kommentar

                • Huber Benedikt
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.03.2016
                  • 4663

                  #9
                  @Balthasar
                  Dein Einwand mit den Contrahenten sticht. Auch die Lesung als Hochlöblich überzeugt (ich war zu sehr auf das übliche "Herr" fixiert).
                  @ Redlhammer
                  Das Lob gebührt hier einzig und allein dem Balthasar.
                  Seine Transkription ist Spitze !!
                  Ursus magnus oritur
                  Rursus agnus moritur

                  Kommentar

                  • Balthasar70
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.08.2008
                    • 2892

                    #10
                    Ab hier gibt es Lücken, gerne ergänzen.

                    Seite 5

                    Aus den Stadt Büchern der k. Hauptstadt Prag und zwar
                    aus ___? Altstädtern.

                    Laut des Libro Contractuum rubro 39 folio 190 sub __?
                    15575 pr__? 25 September 1800 einverleibten Kauf-Con-
                    tracts ex.? 22. September 1800 Erkauften die? Franz und
                    Maria Anna Redlhammerischn Hrn Eheleute von den
                    Bohann/ Johann? und Johanna Kilianischen Eheleuten ___ ersten
                    prager? Hauptviertel in der goldenen gasse sub ___?:
                    460 der alten, dermal N.? 276 der neuen Bezeichnung
                    _____?, und wie angeführt werden wird, dermal?
                    den Hrn Franz Redlhammer allein gehörige Haus samt
                    allen Rechts und Gerechtigkeiten um den übereinge-
                    kommenen, und Vorzeuge? des Contracts dem ___
                    per juxlam dessen ausgezeichneten Quittungen ganz
                    baar bezahlten Kaufschilling pr. Sechs Tausend, Drey
                    Hundert Gulden, das? ist: 6300 f
                    Libro Obligation: ___? 62 fol. 88 sub ___: 19501
                    __ 22. August 1813 einverleibten Erklärung
                    ex 22. August 1815 erklären die Franz und
                    Maria Anna Redlhammerischn Hrn Eheleute
                    hinsichtlich des von ihnen an den Hrn Franz
                    Nolhas? verkauften Weingartens? Kleißnowka??
                    daß falls ___ gegenwärtig bei Kleißnowka??
                    befindlichen und von ihnen Redlhammerischen
                    Eheleuten an Hrn Nolhas verkauften Fel-
                    dern wegen den darauf haftenden Lasten
                    etwas unangenehmes Vorfallen sollte, sie
                    Redlhammerischn Eheleute unter Verpfän-
                    dung? dieses Hauses jederzeit bereit sind,
                    sich mit Hrn Nothas in Ordnung zu setzen.
                    Zuletzt geändert von Balthasar70; 23.02.2022, 20:57.
                    Gruß Balthasar70

                    Kommentar

                    • Balthasar70
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.08.2008
                      • 2892

                      #11
                      Seite 6

                      Gemäß des in Libro Contractuum rubro 43 fol 42 __
                      sub __ 16195? pros.? 29. May 1819 einverleibten Con-
                      tracts __ i. Jenner? 1819. Hat Hr Franz Redlhammer
                      von seiner Gattin Frau Maria Anna Redlhammer
                      die ihr leztern? gehörige Hälfte dieses Hauses um
                      den übereingekommenen Kaufschilling pr. Sechs
                      Tausend Gulden, __ __ ist: 6000 f
                      erkauft; und auf den Kaufschilling 2000 f
                      berichtigt: dagegen aber blieb Hr Käufer sei-
                      nen minderjährigen Sohne Wenzl Redlham-
                      mer statt der Frau Verkäuferin als einen
                      ihm zufallenden mütterlichen Erbtheil
                      schuldig, und versicherte solchen Specialiter
                      ____send? ihm dermal zur Gänze gehörigen
                      Hause mit der Verbindlichkeit, solche dem
                      Sohne Wenzl Redlhammer bei seiner erlang-
                      ten Großjährigkeit oder erwirkten Nach-
                      sicht des Alters, oder bei seiner anderwei-
                      tigen frühern Versorgung herauszu-
                      zahlen; doch soll der Hr Käufer diese
                      4000 f bis zur völligen Herauszahlung
                      zinsfrey besitzen und genüssen, das? ist: 4000 f

                      Retum bey obigen Stadt Büchern
                      den 12. März 1821

                      Jos. __
                      J___
                      Cop.? Keindl?
                      Adjunct
                      Zuletzt geändert von Balthasar70; 23.02.2022, 21:10.
                      Gruß Balthasar70

                      Kommentar

                      • Redlhammer
                        Benutzer
                        • 15.05.2016
                        • 63

                        #12
                        Hallo Balthasar,

                        vielen herzlichen Dank für die Übersetzung !!!!

                        Schöne Grüße
                        Ekkehard

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X