Quelle bzw. Art des Textes: Konsensbuch Graupzig
Jahr, aus dem der Text stammt: 1841
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Graupzig (Sachsen)
Namen um die es sich handeln sollte: ./.
Jahr, aus dem der Text stammt: 1841
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Graupzig (Sachsen)
Namen um die es sich handeln sollte: ./.
Hallo zusammen,
ich habe hier wieder ein Dokument aus den sächsischen Gerichtsbüchern zu meiner Familie.
Ein Wort bereitet mir etwas Kopfzerbrechen. Ich kann es überhaupt nicht deuten.
Hat jemand von euch eine Idee was es heißen soll? Für den Zusammenhang schreibe ich hier den kompletten Abschnitt:
Es hat nämlich
Johann Gottlob Marx
bekannt, daß er von dem Guthsbesitzer Johann Gottlob
Dietrich in Glaucha die Summe von
Zweihundert und fünfzig Thaler
mit Zahlen geschrieben 250 r. - - im 14. rtlr. - - Fuße baar und
richtig dargeliehen erhalten habe. Wie er daher der Ausflucht
des nicht oder nicht richtig empfangenen Geldes andurch entsa=
ge, so verspreche erckethanes Darlehn auf beiden Theilen
freistehende ¼teljährige Aufkündigung in den erhaltenen
Münzsorten seinem Darleiher gefahr= porto= und kostenfreÿ
bis an seine Behausung dankbar wieder zu bezahlen, inzwi=
schen, aber, mit Vieren vom hundert jährlich in halbjährigen
Terminen zu verzinnsen, oder aber, wenn er über 4. Wochen
mit einem Zinnstermine außenbleibe, das Kapital sofort
und ohne Aufkündigung seinem Darleiher auf sein
Verlangen zurückzuzahlen und überdem alle wegen
des Darlehns jetzt und künftig auflaufende nothwendi=
ge und nützliche, ge= und außergerichtlichen Kosten und
Abgaben, lediglich den Quittungsstempel ausgenommen,
aus eigenen Mitteln zu bezahlen.
Viele Grüße
Kai
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