Kaufvertrag von 1817, Langenau (AG Rochlitz), Fam. Irmscher und Peter, Teil 1

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  • Kai M
    Erfahrener Benutzer
    • 06.07.2017
    • 232

    [gelöst] Kaufvertrag von 1817, Langenau (AG Rochlitz), Fam. Irmscher und Peter, Teil 1

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag, Gerichtshandelsbuch Rochlitz, Band 72
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1817
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Langenau bei Hartha, Sachsen
    Namen um die es sich handeln sollte: Irmscher und Peter


    Hallo,
    ich habe in den sächsischen Gerichtsbüchern einen Kaufvertrag meines Vorfahren gefunden und würde etwas Hilfe bei der Entzifferung einiger Wörter benötigen. Wenn jemand mir dabei Helfen könnte, würde ich mich über entsprechende Hinweise freuen. Der Vertrag hat acht Seiten. Aufgrund des Umfangs würde ich ihn in vier Teile/Anfragen zu je zwei Seiten aufteilen.
    Ich meine das meiste Sicher gelesen zu haben. Im Text und Bild habe ich die mir fraglichen Stellen farblich hervorgehoben.

    Viele Grüße
    Kai

    Seite 1
    -------------
    Langenau
    Johann Gottlieb Irmscher
    kauft
    Johann Christian Peters
    Haus
    -
    Im Namen Gottes!

    Kund und zu wißen seÿ, daß hiermit denen
    es zu wißen seÿ nöthig, daß zwischen nachbenann-
    ten Personen folgender unwiederruflicher
    Erbkauf abgehandelt und geschloßen worden.
    Nemlich es verkauft Johann Christian Peter
    zu Langenau sein allan besitzendes Haus wie es
    zwischen Johann George Bennewitzens und Christian
    Hartmanns Häußern in seinen richtigen Reien=
    und Grenzmarken innen gelegen, mit allen
    darauf haftenden Recht und Gerechtigkeiten
    Nutz und Beschwerungen, insonderheit
    - 2g. 2d. auf jeden einfachen ???
    - 10. - alljährlichen Erbzins ins Rentamt
    Rochlitz halb Walpurgis und halb
    Michaelis
    auch

    Seite 2
    -------------
    allan ans darinnen Wied Nied Land Wurzel und
    Nagelfeste ist, nichts davon ausgeschloßen an
    Johann Gottlieb Irmschern aus Schwei=
    kershein
    erb= und eigenthümlich , und und für
    Fünfzig Mfl. - -
    ganzer baar zu bezahlen der Haupt und Kaufsumme
    Hiernächst verspricht Käufer dem Verkäufer
    die Oberstube und die Kammer daneben, sel=
    biges auch beständig im baulichen Wesen in
    Dach und Fach zu erhalten und
    den Oberboden über der Oberstube einzuräu=
    men, auch muß der Käufer einen Ofen
    in die Oberstube schaffen, auch das
    Feuergeräthe als:
    Leiter, Hancken, Ofenschieße, Ofengabel,
    Ofenbrücke
    auch ein Gratzeberle im ??garten, das er=
    ste vom Hauße hinüber
    den vierten Theil von allerbauten grünen
    Baumfrüchten
    auch die Hälfte vom Keller, die Erdbirn hin=
    ein zu schütten und auch den Weg dazu
    auch verspricht Käufer dem Verkäufer wenn
    die Reihe der Schule an ihn ist, jedesmal seine
    Wohnstube einzuräumen, wo aber Verkäufer
    ihn das Essen giebt
    auch ein Fleckchen zur Mistgrube
    auch zweÿ Brode jedes mal mit zu backen
    Hiermit sind beÿde Contrahenten wohl ei=
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3975

    #2
    Nemlich es verkauft Johann Christian Peter
    zu Langenau sein allda besitzendes Haus wie es
    zwischen Johann George Bennewitzens und Christian
    Hartmanns Häußern in seinen richtigen Reinen=


    VG
    mawoi

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3975

      #3
      Seite 2
      -------------
      allem, was darinnen Wied Nied Land Wurzel und
      Nagelfeste ist,
      ganzer baar zu bezahlender Haupt und Kaufsumme


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Octavian Busch
        Erfahrener Benutzer
        • 16.03.2021
        • 869

        #4
        Seite 1:
        einfachen Quatember (https://de.wikipedia.org/wiki/Quatember)
        Seite 2:
        Grätzegarten
        Ave

        :vorfahren: gesucht in:
        Mutzscheroda: Hermsdorf; Neuschönefeld: Seidel; Seegel: Dietrich, Dieze; Grossbothen: Lange, Dietze; Mügeln: Vogtländer; Droßkau: Kretzschmar, Bergner; Noßwitz: Gleisberg; Sörnzig: Liebers; Wickershain: Steinert; Oelzschau: Lehmann; Hohnbach: Frentzel; Leupahn: Augustin; Erlln: Schöne; Schkortitz: Stein; Eschefeld: Spawborth; Schneeberg: Friede; Grossgörschen: Fickler; Söhesten: Zocher; Greitschütz: Staacke; Stadtroda: Kittel; Gelenau/Erzgeb.: Nestler

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        • Kai M
          Erfahrener Benutzer
          • 06.07.2017
          • 232

          #5
          Hallo ihr beiden,


          Danke für eure Ergänzungen und Korrekturen.
          Ein Wort habe ich dann jetzt auch noch lesen können.
          Nachdem "Grätzegarten" jetzt klar ist, ist das Wort vorher "Gretzebeete".


          Offen wäre für mich jetzt noch die Frage, ob es als Ofenzubehör einen "Hancken" gibt. Würdet ihr das auch so lesen?


          Viele Grüße
          Kai

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