Erbschein 1912 ??

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  • jasper1961
    Erfahrener Benutzer
    • 07.08.2011
    • 677

    [gelöst] Erbschein 1912 ??

    Quelle bzw. Art des Textes: Erbschrift
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1912
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Jülich
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Familienforscher,
    bin nach einer Pause wieder zurück und habe auch eine Bitte an euch.
    Kann mir bei der Übersetzung geholfen werden?
    Bin für jede Hilfe dankbar.
    Kann zwar einiges lesen kann aber nicht lesen warum es sich geht.



    Liebe Grüße aus Heinsberg


    Uwe
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von jasper1961; 02.10.2021, 22:07.
  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 3109

    #2
    Hallo Uwe,

    Bild 1


    VI 39/13
    2
    Gemeinschaftlicher Erbschein

    die am 12. Oktober 1912 in
    Barmen verstorbene, zuletzt daselbst wohnhaft gewe-
    sene Witwe Franz Hubert von Kannen, Gertrud
    geborene Wüst ist beerbt worden von ihren Kindern
    a) Gertrud von Kannen Ehefrau des Fabrikarbeiters
    Johann Schavier in Cöln- Ehrenfeld
    b) Wilhelm Hubert von Kannen, Müller in Ger-
    resheim-Düsseldorf
    c) Maria Agatha von Kannen, Ehefrau des Fabrikar-
    beiters Mathias Sauer in Engelsdorf,
    d) Johann Clemens von Kannen, Müller in Barmen,
    e) Theresa Hubertina von Kannen, Ehefrau des Korb-
    machers Josef Hansen in Siepenbusch bei Geilen-
    kirchen,
    f) Hermann Josef Hubert Leonard von Kannen,
    Schuhmacher in Barmen,
    je zu 1/6


    Bild 2


    Aldenhoven, den 15. Februar 1913
    Königl. Amtsgericht
    gez. Flamm
    Gerichtsassessor

    Vorstehende erste Ausfertigung wird den vor-
    bezeichneten Erben zu Händen des Notars Pe-
    termann in Linnich erteilt
    Aldenhoven, den 15. Februar 1913
    (Unterschrift)
    Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts



    Gruß
    Scriptoria
    Zuletzt geändert von Scriptoria; 02.10.2021, 22:42.

    Kommentar

    • jasper1961
      Erfahrener Benutzer
      • 07.08.2011
      • 677

      #3
      Erbschein 1913

      Hallo Scriptoria,


      vielen Dank für die schnelle und klasse Hilfe.


      Was ich nicht verstehe, das die verstorbene von ihren Kindern beerbt worden
      ist ?

      Es müsste doch andersrum sein das der Verstorbene vererbt oder ist das ein Fehler des Gerichtsschreibers.


      Gruß
      Uwe

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 22973

        #4
        Was mag der Unterschied sein zwischen
        vererben
        und
        beerben?
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • Su1963
          Erfahrener Benutzer
          • 08.01.2021
          • 1247

          #5
          Zitat von jasper1961 Beitrag anzeigen


          ...Kann zwar einiges lesen ...


          Hallo Uwe,
          gib bitte das nächste Mal einen Lückentext vor, damit das "einige", das du ohnehin selbst lesen kannst, nicht mühsam nochmal abgetrippt werden muss.


          Gerade bei so ausführlichen Texten macht das den Helferinnen und Helfern das Helfen deutlich leichter - und du selbst bleibst in Übung



          Gruß, Susanna

          Kommentar

          • Su1963
            Erfahrener Benutzer
            • 08.01.2021
            • 1247

            #6
            Zitat von jasper1961 Beitrag anzeigen
            Was ich nicht verstehe, das die verstorbene von ihren Kindern beerbt worden
            ist ?
            Es müsste doch andersrum sein das der Verstorbene vererbt oder ist das ein Fehler des Gerichtsschreibers.

            Das ist nur umgangssprachlich so.


            Rechtlich kann eine verstorbene Person keine Handlungen setzen, also nicht "vererben". Das steht nur lebenden Personen zu, die dann eben die verstorbene Person beerben.


            LG Susanna

            Kommentar

            • jasper1961
              Erfahrener Benutzer
              • 07.08.2011
              • 677

              #7
              Lesehilfe

              Hallo Susanne,
              ja werde ich machen.
              Noch Danke für die Info !!


              Gruß
              Uwe
              Zuletzt geändert von jasper1961; 03.10.2021, 09:59.

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