Traueintrag 1862

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  • Aimee
    Erfahrener Benutzer
    • 02.02.2007
    • 186

    [gelöst] Traueintrag 1862

    Quelle bzw. Art des Textes: Traueintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1862


    Hallo,

    lese ich das hier richtig?

    Marie
    Christine
    Brachwitz
    nachher ver
    ehel. gewesene
    Eiserbegk

    Wenn ja? Was heißt das? Das man bei dem Eintrag schon wusste, das sie noch heiraten wird? Sorry stehe hier auf dem Schlauch.

    Gruß
    Nadine
    Angehängte Dateien
  • Schlupp
    Erfahrener Benutzer
    • 27.03.2009
    • 435

    #2
    Hallo Aimee,

    also zunächst einmal: Ich lese dasselbe. Meine Erklärung: Marie Christine Brachwitz heiratete einen Eiserbegk und später den, dessen Traueintragshälfte du hier beschnitten hast... Kann das sein?

    Gruß vom

    Schlupp
    Woher stammen: 1) der Hirte Johann Peter Matthias TRIEGER (* um 1760, angeblich in Barby bei Magdeburg, V: Andreas Trieger), 2) der Hirte Michael BREITMEYER (* um 1727, V: David Breitmeyer, 1740er: wohnhaft in Schwanebeck bei Halberstadt)

    Kommentar

    • animei
      Erfahrener Benutzer
      • 15.11.2007
      • 9327

      #3
      Hallo Nadine,

      wenn der Mann in dem Traueintrag weder Brachwitz noch Eiserbergk heißt, was ich vermute, dann würde ich sagen, sie war eine geborene Brachwitz,dann mit einem Eiserbergk verheiratet und heiratet nun zum 2. Mal.
      Gruß
      Anita

      Kommentar

      • Aimee
        Erfahrener Benutzer
        • 02.02.2007
        • 186

        #4
        Hallo,

        kurz zum ergänzen:

        Sie war die Mutter, des Bräutigams. sie selber hat nicht geheiratet

        Gruß
        Nadine

        Kommentar

        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11540

          #5
          Moin Nadine,

          zum Lesen habe ich nichts hinzuzufügen. Um zu verstehen, wer hier eingetragen ist (eine Braut oder eine Mutter) bräuchten wir die entsprechende Info. Wenn es eine Mutter war, bedeutet das nichts anderes, als daß sie nach der Geburt des Kindes, das da als Bräutigam oder Braut angegeben ist, geheiratet hat, und zwar einen Eiserbegk.

          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            Hallo Nadine, ich denke genauso wie Animei.

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Wie heißt denn der/die Heiratende?

              Das wäre doch wichtig, um auf die Mutter schließen zu können.
              Gesamtinformationen sind wichtig, sonst wird das ein Tappen im Dunkeln

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • Friedrich
                Moderator
                • 02.12.2007
                • 11540

                #8
                Zitat von Aimee Beitrag anzeigen
                Sie war die Mutter, des Bräutigams. sie selber hat nicht geheiratet
                Sie muß meiner Meinung nach verheiratet gewesen sein!

                Friedrich
                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                Kommentar

                • animei
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.11.2007
                  • 9327

                  #9
                  Zum Zeitpunkt der Heirat ihres Sohnes war sie aber entweder verwittwet oder geschieden: verehelicht gewesene. Oder sie lebte nicht mehr, was wir aber aus dem Ausschnitt nicht ersehen können.
                  Gruß
                  Anita

                  Kommentar

                  • karin-oö
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.04.2009
                    • 2630

                    #10
                    Hallo Nadine!

                    Ich würde sagen, die Bräutigammutter war eine geborene Brachwitz, der Bräutigam war ledig geboren, später hat sie einen Herrn Eiserbegk geheiratet.
                    Zum Zeitpunkt der Heirat des Sohnes wird sie bereits verstorben sein, denn sonst hieße es "nun verwitwete Eiserbegk".

                    Schöne Grüße
                    Karin

                    Kommentar

                    • Kögler Konrad
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.06.2009
                      • 4847

                      #11
                      Noch einmal, wichtig ist der Nachname des Bräutigams, als er heiratet.

                      Ansonsten bin ich mit mit Karin einig.

                      Gruß Konrad

                      Kommentar

                      • Aimee
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.02.2007
                        • 186

                        #12
                        Traueintrag mit neuem Anhang

                        Hallo,

                        erst einmal danke für eure Antworten.

                        Hier nochmal ein Auszug aus dem Traueintrag.

                        Gruß
                        Nadine
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                        • fxck
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.08.2009
                          • 1081

                          #13
                          Hallo Nadine,

                          hier die Transkription:

                          "Johann Gottfried
                          Brachwitz,
                          Hausbesitzer
                          und Handarbeiter
                          in Niemegk

                          Maria Elisabeth
                          Christine
                          Brachwitz
                          nachher ver-
                          ehel. gewesene
                          Eiserbegk

                          29 Jahr

                          Die Müller
                          gab schriftlich
                          beglaubigt
                          ihre
                          Einwilligung."

                          LG Anton
                          Suche in folgenden Orten:
                          Kreis Tachau/Egerland: Pfraumberg, Ujest, Zummern, Lusen, Labant, Mallowitz (FN: Frank, Roppert, Scheinkönig, Peyerl, Haibach, Schwarz...)
                          Erzgebirge: Beierfeld, Grünhain, Eibenstock, Bernsbach, Lauter (FN: Fröhlich, Hennig, Stieler, Jugelt, Heimann...)
                          Thüringen: Tanna, Rödersdorf, Friedrichroda (FN: Kunstmann, Götz, Rathsmann).

                          Kommentar

                          • karin-oö
                            Erfahrener Benutzer
                            • 01.04.2009
                            • 2630

                            #14
                            Dann lag ich doch falsch mit meiner Vermutung, dass die Mutter bereits verstorben ist. Sie muss doch noch gelebt haben, wenn sie die Einwilligung zur Ehe gegeben hat.

                            Kommentar

                            • karin-oö
                              Erfahrener Benutzer
                              • 01.04.2009
                              • 2630

                              #15
                              Zitat von fxck Beitrag anzeigen
                              Die Müller
                              gab schriftlich
                              beglaubigt
                              ihre
                              Einwilligung."
                              Heißt das nicht "Die Mutter"?

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