Hilfe bei der Lesung 1 - Notarielle Urkunde 1785 region Luxemburg

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • PierreP
    Benutzer
    • 16.08.2010
    • 23

    [gelöst] Hilfe bei der Lesung 1 - Notarielle Urkunde 1785 region Luxemburg

    Quelle bzw. Art des Textes: Jahr, aus dem der Text stammt: Ort/Gegend der Text-Herkunft:
    Notarielle Urkunde 1785 Luxemburg

    Hallo,

    Ich habe eine ganze Reihe von notariellen Urkunden wofür ich eine Transkription bedarf. Ich werde sie hier hinschicken (2x3 Seiten )

    Armand (Wallone), den Ihr wahrscheinlich schon kennt, wird sie nachher ins FR übersetzen.

    Ich bedanke mich schon für jede Hilfe.

    Pascal
    Angehängte Dateien
  • Heike Irmgard
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2016
    • 461

    #2
    Hallo Pascal,

    hier der Anfang von Seite 1:

    Am vierten januarii ein tausend sieben
    hundertachtzig fünff vor mir unter
    schriebenen durch den Souverainen rath
    zu Lutzemburg admittat[um?] zu useldingen
    seshafften notarium und unten benannten
    zeugen beyseyn eigenpersöhnlich kommen
    und erschienen ist der ehr und achtbahrer
    Domini[c?] [P?]ünsch meyer zu Rüpweiler
    der welcher frey offentlich erklärte
    den ihme inzufolg allerhö[st?, gemeint wohl: allerhöchst] ihro Kayserliche[r?]
    und Königlichen Majestät octroy oder
    Patent brieff vom 14ten 7bris 1781
    [vorhins??] zuarlon [= zu Arlon] zugeschlagenen grossen
    Rüpweiler und noval zehenden, so denen
    vormahligen [jesuviteren = Jesuiten?] des priorats
    hoff useldingen zugehörig gewesen, sowohl
    für sich als für die [...] Bernard Del[tg?]es,
    andreas [hengen?] wilhelm [...]ll
    und Peter Goden alle von ermeltem Rupweiler: den kleinen zehenden
    ihme erst comparenten vorbehaltenen gegen H[errn]
    Pastorn von useldingen abzutheilen gesteigert zu haben, wes wegen er hiemit
    weilen ein jeder von ermelten zwey[t?]
    erscheinenden zweyhundert vierzig auch [st...]
    benebst Kösten pro Rata [zur] bezahlung

    Viele Grüße von Heike
    Zuletzt geändert von Heike Irmgard; 23.10.2017, 19:38. Grund: Fortsetzungen

    Kommentar

    • Karla Hari
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2014
      • 5878

      #3
      hola,

      ein wenig zu Teil 2

      des steigerung preiß von zwölffhundert
      reichsthaler jeden ad ... stüber geruhent?
      in gefolg quittung vom 16 ten Martii 1782
      bezahlt hat, frey öffentlich erklärte
      ermelten obennenten zwey erscheinenden? und
      ..ehmenden einein jeden in gefolg seinem
      ausgelegten geld einen gleichen antheil
      von ermeltem grossen und noval Rüpweiler
      zehenden (den kleinen zehenden ausgenohmen
      und für ihn erst erscheinenden wie obgesagt
      vorbehalten, hiemit und Krafft dieses
      ..diren und übertragen thut gestalten
      selbe respective ertheilen mit allen drauff
      hafftenden beschwernissen, samt ...
      so annoch durch ihro Majestät könten auff
      ermelten großßen und noval Rüpweiler
      zehenden gelegt werden, zu nutzen
      und durch sie erscheinende gleicherhand
      zu gemessen, wo von er erst comparent
      dann auch einen gleichen antheil
      sich dahier reservirt und vorbehaltet
      zu diesem ist conditionirt worden
      Zuletzt geändert von Karla Hari; 22.10.2017, 08:43.
      Lebe lang und in Frieden
      KarlaHari

      Kommentar

      • Karla Hari
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2014
        • 5878

        #4
        teil 3 muss auch nachgebessert werden

        daß jederzeit diese antheilen zehenden
        bey denen erscheinenden stock ...
        respective verbleiben sollen, ohne daß
        selbe über kurtz oder lang unter diesen
        comparenten Kinder oder Kindes Kinder
        sollen können vertheilt werden, und
        im fall einer oder anderer deren
        erscheinenden oder deren erben aus noch oder sonsten
        geseumet? oder gezwungen wäre, sein
        antheil ermeltes zehenden zuverkauffen
        oder anders zuvereussern oder zu
        veralieniren?, so sollen comparentes
        oder deren nachkommende als besutzer
        deren stock...er samt der hand, der
        ein jeder von ihnen in besonders, im
        fall sie nicht alle unter sich einig
        oder im stand wären, ein solches zuthun,
        berechtiget seyn ermelten ..pietine
        zuvereusserenden theil oder theilen
        sie den nemellichen preiß, was solchen
        antheil anjetzi gekostet, zu sich zu ziehen
        und zubehalten, in solchem vereusserungs-
        fall solle der jenige, so sein antheil
        Zuletzt geändert von Karla Hari; 22.10.2017, 08:38.
        Lebe lang und in Frieden
        KarlaHari

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 4010

          #5
          Hallo,
          ein paar Kleinigkeiten zu 3:

          aß jederzeit diese antheilen zehenden
          bey denen erscheinenden stock ...
          respective verbleiben sollen, ohne daß
          selbe über kurtz oder lang unter diesen
          comparenten Kinder oder Kindes Kinder
          sollen können vertheilt werden, und
          im fall einer oder anderer deren
          erscheinenden oder deren erben aus noch oder sonsten
          gesinnet oder gezwungen wäre, sein
          antheil ermeltes zehenden zuverkauffen
          oder anders zuvereussern oder zu
          veralieniren?, so sollen comparentes
          oder deren nachkommende als besutzer
          deren stock...er samt der hand, oder
          ein jeder von ihnen in besonders, im
          fall sie nicht alle unter sich einig
          oder im stand wären, ein solches zuthun,
          berechtiget seyn ermelten ..pietine
          zuvereusserenden theil oder theilen
          sie den nemblichen preiß, was solcher
          antheil anjetzi gekostet, zu sich zu ziehen
          und zubehalten, in solchem vereusserungs-
          fall solle der jenige, so sein antheil

          VG
          mawoi

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 4010

            #6
            zu 2:
            des steigerung preiß von zwölffhundert
            reichsthaler jeden ad ... stüber gerechnet
            in gefolg quittung vom 16 ten Martii 1782
            bezahlt hat, frey öffentlich erklärte
            ermelten obennenten zwey erscheinenden? und
            ..ehmenden einein jeden in gefolg seinem
            ausgelegten geld einen gleichen antheil
            von ermeltem grossen und noval Rüpweiler
            zehenden (den kleinen zehenden ausgenohmen
            und für ihn erst erscheinenden wie obgesagt
            vorbehalten, hiemit und Krafft dieses
            ..diren und übertragen thut gestalten
            selbe respective ertheilen mit allen drauff
            hafftenden beschwernissen, samt jenen
            so annoch durch ihro Majestät könten auff
            ermelten großßen und noval Rüpweiler
            zehenden gelegt werden, zu nutzen
            und durch sie erscheinende gleicherhand
            zu gemessen, wo von er erst comparent
            dann auch einen gleichen antheil
            sich dahier reservirt und vorbehaltet
            zu diesem ist conditionirt worden _

            VG
            mawoi_________________

            Kommentar

            • PierreP
              Benutzer
              • 16.08.2010
              • 23

              #7
              Hallo

              Vielen Dank an alle, die freundlich geantwortet haben.

              Es ist auch schon viel verständlicher ; Vielen Dank für Ihre Zeit

              Pascal

              Kommentar

              • Karla Hari
                Erfahrener Benutzer
                • 19.11.2014
                • 5878

                #8
                hola,

                im ersten Teil fehlten die untersten Zeilen:

                weilen ein jeder von ermelten zwey..
                erscheinenden zweyhundertvierzig reichstahler
                benebst kösten pro Rata? für bezahlung
                Zuletzt geändert von Karla Hari; 23.10.2017, 07:52.
                Lebe lang und in Frieden
                KarlaHari

                Kommentar

                • Wallone
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.01.2011
                  • 2468

                  #9
                  Danke auch meinerseits. Damit werde ich versuchen können eine Übersetzung dieses schwierigen Textes zu machen.
                  Viele Grüße.

                  Armand

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X