Quelle bzw. Art des Textes: Darlehen
Jahr, aus dem der Text stammt: 1722
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Bayreuth
Namen um die es sich handeln sollte: Örtel
Jahr, aus dem der Text stammt: 1722
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Bayreuth
Namen um die es sich handeln sollte: Örtel
Hallo ihr Lesekundigen!
Ein Ahn von mir, Besitzer einer Ziegelhütte, hat 1722 sich 80 Gulden geliehen. Meine Transkription des Vertragsanfangs ist hier:
Ich Martin Örtel Bürger und Ziegler alhier im Neuenweg,
für mich meine Erben und Erbneh-
mer hiermit uhrkunde und be-
kenne, daß Joachim Christoph
Gebelein Herrschaftlicher Constab-
ler alhier, mir uf mein beschehenes
Ansuchen zu meinen sonderbahren
Bedürffen absonderlich zur Anhülfe
meines Sohns Wolffgang Adam
Örtels *, Achtzig Gulden fränkl. Baar vorgeliehen, welche Ich würkl(ich)
empfangen und crafft dießes den-
selben sub renuntiatione
Exceptionis nun numerata
pecunia zu rechtbeständigst
quittier, bey meinen wahren
Wortten Trauen und Glauben....
Nach dem Namen des Sohnes Wolfgang Adam Örtel ist seitlich eine Ergänzung beigefügt, die sich mir nicht ganz eindeutig erschließt:
* welcher meine Ziegel-
hütte gehachtet, und
deßwegen mit an-
schaffung der anst….
u. wagenfahrt sich
in Kosten stecken müsste.
Heißt "gehachtet" evtl. "gepachtet"?
Und wie wäre der Rest zu lesen?
Wenn "gepachtet" stimmt, weshalb hat der Vater - er war damals bereits 66 Jahre alt - die Ziegelhütte nicht übergeben?
Danke für euer Mitdenken!
Jettchen
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