Darlehensvertrag 1722

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1788

    [gelöst] Darlehensvertrag 1722

    Quelle bzw. Art des Textes: Darlehen
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1722
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Bayreuth
    Namen um die es sich handeln sollte: Örtel


    Hallo ihr Lesekundigen!

    Ein Ahn von mir, Besitzer einer Ziegelhütte, hat 1722 sich 80 Gulden geliehen. Meine Transkription des Vertragsanfangs ist hier:

    Ich Martin Örtel Bürger und Ziegler alhier im Neuenweg,
    für mich meine Erben und Erbneh-
    mer hiermit uhrkunde und be-
    kenne, daß Joachim Christoph

    Gebelein Herrschaftlicher Constab-

    ler alhier, mir uf mein beschehenes
    Ansuchen zu meinen sonderbahren
    Bedürffen absonderlich zur Anhülfe
    meines Sohns Wolffgang Adam
    Örtels *
    , Achtzig Gulden
    fränkl.
    Baar vorgeliehen, welche Ich würkl(ich)
    empfangen und crafft dießes den-
    selben sub renuntiatione
    Exceptionis nun numerata
    pecunia zu rechtbeständigst
    quittier, bey meinen wahren
    Wortten Trauen und Glauben....


    Nach dem Namen des Sohnes Wolfgang Adam Örtel ist seitlich eine Ergänzung beigefügt, die sich mir nicht ganz eindeutig erschließt:




    * welcher meine Ziegel-
    hütte gehachtet, und
    deßwegen mit an-
    schaffung der anst….
    u. wagenfahrt sich
    in Kosten stecken müsste.



    Heißt "gehachtet" evtl. "gepachtet"?
    Und wie wäre der Rest zu lesen?

    Wenn "gepachtet" stimmt, weshalb hat der Vater - er war damals bereits 66 Jahre alt - die Ziegelhütte nicht übergeben?

    Danke für euer Mitdenken!
    Jettchen
    Angehängte Dateien
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7831

    #2
    Hallo Jettchen,

    erstmal dies:
    ...
    schaffung der anspann
    ...


    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Jettchen
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2011
      • 1788

      #3
      Vielen Dank, August!
      Das gibt nun einen Sinn.

      Viele Grüße von Jettchen

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #4
        gepachtet

        warum nicht? Also ja!
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • Heike Irmgard
          Erfahrener Benutzer
          • 22.11.2016
          • 461

          #5
          Hallo,

          am Schluß "müßen".

          Viele Grüße von Heike

          Kommentar

          • Jettchen
            Erfahrener Benutzer
            • 16.10.2011
            • 1788

            #6
            Vielen Dank für all eure Lesehilfen!!!
            Nun ergibt der ganze Text für mich einen Sinn.

            Ein gutes langes Wochenende wünscht euch
            Jettchen

            Kommentar

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