Lehenbrief 1820

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  • PaschaWolf
    Erfahrener Benutzer
    • 09.12.2013
    • 112

    [gelöst] Lehenbrief 1820

    Quelle bzw. Art des Textes: Lehenbrief GLA-Ka
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1820
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Oberweier Gaggenau
    Namen um die es sich handeln sollte: Gült



    Hallo zusammen ,

    kann mir bitte nochmals jemand helfen die
    für mich unlesbaren Wörter zu entziffern?
    Herzlichen Dank
    PaschaWolf



    Mein Text

    <......> nur 6. Morgen <...> 20 Ruthen
    ausfindig zu machen waren, zum Unter-
    pfand eingelegt.

    3. Sind die Erblehenträger schuldig dieses Gut
    <...........>
    <..........> und Grund zu zerfallen.
    4. Sollte es aber geschehen, daß <..> ihren
    <...> mit <....> obenbenannter Gült säumig
    würde<....> und auf besagten Termin
    nicht zu<...>
    von diesen Gütern schon die Lehensherrschaft
    Vorwissen und Bewilligung <.....<
    zu <.....> oder sonst zu <.....>
    <......> dieselben <........>
    <........> Erblehengut mit alten <.......>
    <........> und über dasselbe <............>
    <.........> zu verfügen <............>
    <........ > wegen allem Schaden <........>
    <..........................>
    5. Wenn in den zu diesem Erblehengut gehörigen
    Waldungen ein <.........> sich eingraben würde,
    ist der Erblehenträger<...>, die
    Schweine <.....> daselbst <.........>
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von PaschaWolf; 03.10.2016, 08:26.
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 10826

    #2
    Hallo.

    Du hast eine falsche Seite eingestellt.

    Ist aus diesen Thema:

    Quelle bzw. Art des Textes: Lehenbrief GLA-Ka Jahr, aus dem der Text stammt: 1820 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Oberweier Gaggenau Namen um die es sich handeln sollte: Gült Lieferung Hallo im Forum, kann mir bitte wieder jemand helfen den für mich noch unlesbaren Text zu entziffern. Der Schluss des Textes fehlt mir


    LG Marina
    Zuletzt geändert von Tinkerbell; 03.10.2016, 08:17.

    Kommentar

    • malu

      #3
      Zitat von Tinkerbell Beitrag anzeigen

      Du hast einen falschen Link eingestellt.


      Hallo,
      oder aber die falsche Übersetzung .

      LG
      Malu

      Kommentar

      • PaschaWolf
        Erfahrener Benutzer
        • 09.12.2013
        • 112

        #4
        Der Link war falsch.

        Entschuldigung

        PaschaWolf

        Kommentar

        • Jürgen Wermich
          Erfahrener Benutzer
          • 05.09.2014
          • 5692

          #5
          Renovation (?) nur 6. Morgen 1. ... 20 Ruthen
          ausfindig zu machen waren, zum Unter-
          pfand eingesezt.

          3. Sind die Erblehenträger schuldig dieses Gut mit
          allen seinen Zugehören samt den Unterpfän-
          den in gutem wesentlichen Bau und Ehren zu
          erhalten.

          4. Sollte es aber geschehen, daß ein oder ihre Er-
          ben mit Verabreichung obenbemeldter Gült säu-
          mig wären und auf gesagten Termin
          nicht zuhielten, oder sich unterstehen würden
          von diesen Gütern ohne der Lehensherrschaft
          Vorwissen und Bewilligung etwas zu versezen,
          zu verkaufen oder sonst zu veräussern, so
          soll dieselben (?) alsdann Fug und Macht haben
          gedachtes Erblehengut mit allen Zugehörungen
          einzuziehen und über dasselbe nach Wohlge-
          fallen anderweit zu verfügen auch an den Un-
          terpfänden wegen allem Schaden und Un-
          kosten Ersaz zu nehmen.

          5. Wenn in den zu diesem Erblehengut gehörigen
          Waldungen ein Eckeich (?) sich ergeben würde,
          ist den Erblehenträgern erlaubt, die
          Schweine die sie daselbst ziehen ohne Ent-

          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7831

            #6
            Zu Jürgens Transkription ein klein wenig:

            Obere Zeile 1 Viertel?
            Waldungen ein Eckreich sich ergeben…

            Ich denke, es geht weiter mit : Schweine … ohne Entgelt zur Mast dort einzulassen.
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • didirich
              Erfahrener Benutzer
              • 02.12.2011
              • 1372

              #7
              Hallo
              Nicht Eckreich.Es muß heißen Eckerich, das ist die Eichelmast als Futter für die Tiere die in den Wald getrieben wurden.
              Gruß didirich

              Kommentar

              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7831

                #8
                Hallo didirich,

                das mag stimmen. Sicher gibt es auch noch andere Varianten. Es steht dort aber Eckreich.


                Schönen Feiertag
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                Kommentar

                • Karla Hari
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.11.2014
                  • 5898

                  #9
                  Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                  Es steht dort aber Eckreich.
                  Nö Herr Sommer, ich sehe ganz deutlich ein e vor dem r, also Eckerich.
                  Schöne Restarbeitswoche.
                  Zuletzt geändert von Karla Hari; 05.10.2016, 06:49.
                  Lebe lang und in Frieden
                  KarlaHari

                  Kommentar

                  • PaschaWolf
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.12.2013
                    • 112

                    #10
                    Eichelmast

                    Hallo zusammen,

                    vielen Dank für die Lesehilfe. Die Seite mit dem
                    Folgetext fehlt mir als Kopie.

                    Den angehängten Text habe ich soeben im Heimatbuch Oberweier
                    unter Waldgerechtigkeit ( 1998 ) gefunden.

                    PaschaWölf
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