Quelle bzw. Art des Textes: TRB zweite Seite
Jahr, aus dem der Text stammt: 1850
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Speyer
Namen um die es sich handeln sollte: Jester, Bubenheim
Jahr, aus dem der Text stammt: 1850
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Speyer
Namen um die es sich handeln sollte: Jester, Bubenheim
Diese zweite Seite des TRB habe ich auch versucht zu übersetzen, es bleiben aber leider Lücken...
Bitte um Hilfe!
Danke Hans
Die eben genannten beiden Brautleuten Georg Josef Jester und Catharina Carolina Bubenheim
forderten mich zum Abschlusse der zwischen ihnen beredeten Heirath auf, wovon die Verkündigungen vor der Hausthüre
des Gemeindehauses geschehen sind, nämlich die erste Sonntags den siebzehnten
März laufenden Jahres und die zweite Sonntags den
vierundzwanzigsten März laufenden Jahres, des Vor-
mittags um elf?? Uhr jedes Mal.-
Da wider diese Heirath keine Einwendungen geamcht worden, so habe ich, - nach Vorlesung der eben erwähnten
Belege und des sechsten Kapitels des Titels „von der Ehe“ im Civilgesetzbuch, die zukünftigen Gatten beiderseits gefragt,
ob sie sich zu Ehegatten nehmen wollen. Nachdem beide, und zwar ein jedes insbesondere bejahend geantwortet hatten,
erklärte ich im Namen des Gesetzes, dass
Georg Josef Jester und Catharina Carolina Bubenheim
durch die Ehe verbunden sind. Worüber ich gegenwärtige Urkunde aufgesetzt, in Gegenwart von Lorenz Jester,
zwei und dreißig Jahre alt, Zimmermann, Bruder des Bräutigams und ???? Heinrich
Rieder , sechs und dreißig Jahre alt, Tagner??? ; Schwager der Braut; und Jakob Weißenstein
acht und fünfzig Jahre alt, Maurer, und ?? Peter Reisch ein und vierzig Jahre
alt, ???, beide letztgenannte mit den Partner??? ??????????????? noch ????
???? heimatlich zu Speyer wohnhaft, welche mir Zeugen der ??? von der
Mutter des Bräutigams und von der Braut gemachten Erklärungen eidlich bestätigen
und erklären, den ??? für die Braut kennen ihn an ??? ihr letztes ??? und
??? ihrer Großmutter mütterlicher Seits unbekannt sein, und
welche nach geschehener Vorlesung, mit mir und den Contrahenten sowie der Mutter des Bräutigams unterschrie-
ben haben. So geschehen zu Speyer am eingangs erwähnten Tage.
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