Hallo,
hier mal ein bißchen Hintergrundwissen zum Thema Zwangsadoption:
'Zwangsadoption in der DDR[Bearbeiten]
Berichte im Spiegel aus dem Jahr 1975[2] brachten das Thema Zwangsadoptionen der DDR in die Öffentlichkeit, ließen aber Raum für Mutmaßungen. Erst durch einen Aktenfund in Berlin im Mai 1991, der auch in den Medien Widerhall fand, rückte eine fundierte Aufarbeitung des Themas näher. Die aufgefundenen Akten umfassten auch Fälle, von denen der Spiegel 1975 berichtet hatte[3] und gaben den Anstoß für die Bildung einer Clearingstelle zu Zwangsadoptionen beim Berliner Senat. Die Clearingstelle existierte bis Oktober 1993 entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsfristen für in der DDR erfolgte Adoptionen und definierte „Zwangsadoptionen“ als Fälle von Kindern, „die ihren Eltern wegen politischer Delikte wie ‚Republikflucht‘, ‚Staatshetze‘ oder ‚Staatsverleumdung‘ weggenommen wurden, ohne dass in der Vergangenheit ein gegen das Wohl des Kindes gerichtetes Versagen nachweisbar war.“[4] Diese Definition beschränkt sich also nicht nur auf Adoptionen an sich.
Im Zuge einer Untersuchung[5] aus dem Jahr 2007, welche Material der Clearingstelle und anderer Quellen auswertete, wurden fünf Fälle von Zwangsadoption im Sinne der Definition der Clearingstelle sowie eine „versuchte Zwangsadoption“ gezählt. Bei der „versuchten Zwangsadoption“ handelte es sich um einen Fall, bei dem der Klage des Jugendhilfe-Referats auf Entzug des Erziehungsrecht vor dem Kreisgericht nicht stattgegeben wurde, und das Jugendhilfe-Referat im Berufungsverfahren die Klage zurückzog, so dass die Kinder zu ihren aus der Haft freigekauften Eltern ausreisen konnten.[6] Es wurde geschlussfolgert, dass die Zahl von sechs Fällen wohl nicht als absolut zu verstehen ist, aber es „ist insgesamt von einer weitaus geringeren Fallzahl auszugehen als bedingt durch die mediale Berichterstattung zunächst zu vermuten war.“[7] Die Fallanalyse hat ergeben, dass kein durchgängiges oder überwiegendes Verfahrensmuster der Behörden und Gerichte erkennbar ist. Da zudem keine allgemeinverbindliche Weisung des Ministeriums für Volksbildung vorhanden ist und die angenommenen Fälle in einem Zeitfenster von 1969 bis 1975 lagen, ist zu schließen, dass es sich bei dem Instrument Zwangsadoption in der DDR um ein zeitlich begrenztes Phänomen gehandelt hat.[8]
Der Deutsche Bundestag wurde 1997 vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR in Bezug auf „Zwangsadoptionen“ [sic: in Anführungszeichen] in seinem Tätigkeitsbericht wie folgt unterrichtet:
Im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen sind auch zahlreiche Unterlagen über „Zwangsadoptionen“ erschlossen worden. Dabei geht es vor allem um Kinder, deren Eltern in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind und die danach öffentlichkeitswirksam eine Übersiedlung ihrer Kinder erreichen wollten.[9]'
Jetzt ergibt sich die Frage:
Soll man den Spiegel anschreiben, soll Claudia ihre Stasi-Akten anfordern, soll Claudia an den Petitionsausschuß des Bundestages schreiben ?
hier mal ein bißchen Hintergrundwissen zum Thema Zwangsadoption:
'Zwangsadoption in der DDR[Bearbeiten]
Berichte im Spiegel aus dem Jahr 1975[2] brachten das Thema Zwangsadoptionen der DDR in die Öffentlichkeit, ließen aber Raum für Mutmaßungen. Erst durch einen Aktenfund in Berlin im Mai 1991, der auch in den Medien Widerhall fand, rückte eine fundierte Aufarbeitung des Themas näher. Die aufgefundenen Akten umfassten auch Fälle, von denen der Spiegel 1975 berichtet hatte[3] und gaben den Anstoß für die Bildung einer Clearingstelle zu Zwangsadoptionen beim Berliner Senat. Die Clearingstelle existierte bis Oktober 1993 entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsfristen für in der DDR erfolgte Adoptionen und definierte „Zwangsadoptionen“ als Fälle von Kindern, „die ihren Eltern wegen politischer Delikte wie ‚Republikflucht‘, ‚Staatshetze‘ oder ‚Staatsverleumdung‘ weggenommen wurden, ohne dass in der Vergangenheit ein gegen das Wohl des Kindes gerichtetes Versagen nachweisbar war.“[4] Diese Definition beschränkt sich also nicht nur auf Adoptionen an sich.
Im Zuge einer Untersuchung[5] aus dem Jahr 2007, welche Material der Clearingstelle und anderer Quellen auswertete, wurden fünf Fälle von Zwangsadoption im Sinne der Definition der Clearingstelle sowie eine „versuchte Zwangsadoption“ gezählt. Bei der „versuchten Zwangsadoption“ handelte es sich um einen Fall, bei dem der Klage des Jugendhilfe-Referats auf Entzug des Erziehungsrecht vor dem Kreisgericht nicht stattgegeben wurde, und das Jugendhilfe-Referat im Berufungsverfahren die Klage zurückzog, so dass die Kinder zu ihren aus der Haft freigekauften Eltern ausreisen konnten.[6] Es wurde geschlussfolgert, dass die Zahl von sechs Fällen wohl nicht als absolut zu verstehen ist, aber es „ist insgesamt von einer weitaus geringeren Fallzahl auszugehen als bedingt durch die mediale Berichterstattung zunächst zu vermuten war.“[7] Die Fallanalyse hat ergeben, dass kein durchgängiges oder überwiegendes Verfahrensmuster der Behörden und Gerichte erkennbar ist. Da zudem keine allgemeinverbindliche Weisung des Ministeriums für Volksbildung vorhanden ist und die angenommenen Fälle in einem Zeitfenster von 1969 bis 1975 lagen, ist zu schließen, dass es sich bei dem Instrument Zwangsadoption in der DDR um ein zeitlich begrenztes Phänomen gehandelt hat.[8]
Der Deutsche Bundestag wurde 1997 vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR in Bezug auf „Zwangsadoptionen“ [sic: in Anführungszeichen] in seinem Tätigkeitsbericht wie folgt unterrichtet:
Im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen sind auch zahlreiche Unterlagen über „Zwangsadoptionen“ erschlossen worden. Dabei geht es vor allem um Kinder, deren Eltern in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind und die danach öffentlichkeitswirksam eine Übersiedlung ihrer Kinder erreichen wollten.[9]'
Jetzt ergibt sich die Frage:
Soll man den Spiegel anschreiben, soll Claudia ihre Stasi-Akten anfordern, soll Claudia an den Petitionsausschuß des Bundestages schreiben ?
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