Während Vertreibung oder Flucht gestorben

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  • Joanna
    • Heute

    Während Vertreibung oder Flucht gestorben

    Hallo alle miteinander!

    Kann mir jemand sagen, wie das damals gehandhabt wurde.

    Haben die Deutschen, die aus den Ostgebieten und anderen Osteuropäischen Ländern vertrieben wurden bzw. geflüchtet sind, ihre Toten im nächsten Ort bei einer Pfarre oder dem StA eintragen lassen oder wurden diese Toten später, also nachträglich in den Büchern eingetragen, in deren Orte die Vertriebenen/Flüchtlinge angekommen sind?

    Ich komme nur darauf, weil die Deutschen in Polen nach der Deportation (1915/1918) aus Russland die Geburten, Trauungen und Sterbefälle in ihren Wohnorten in Polen nachträglich haben eintragen lassen.

    Gruß Joanna
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4487

    #2
    Hallo Johanna,

    Soweit ich weiß, hat man dann erst später Geburten und Sterbefälle angegeben. Auf der Flucht hat daran keiner gedacht.

    Unsere Omi z.B. konnte 1945 die Geburt des 2. Kindes garnicht erst beim Sta. oder in der Kirche angeben. Das Kind starb dann 3 Monate später. Angegeben hat sie es nie.
    Und so wird es nach jedem Krieg gewesen sein.

    LG Silke

    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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    • Matthias Möser
      Erfahrener Benutzer
      • 14.08.2011
      • 2269

      #3
      In den Kriegsjahren habe sich bei den Fluchten aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten die Ereignisse überschlagen und es gab schlimme Geschehnisse vorallem im Winter 1944/45, wo neben Alten, Kranken auch viele Säuglinge schlichtweg auf dem strapaziösen Fluchtweg gen Westen ( z.T im Straßengraben abgelegt!) erfroren, man konnte sie wegen der sich schnell nähernden russischen Front auch garnicht beerdigen! Meine Urgroßmutter starb 1948 in einem Flüchtlingsheim in Altdöbern an den Folgen der Flucht aus Niederschlesien.

      Gruß
      Matthias
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      Kommentar

      • Joanna

        #4
        Zitat von Silke Schieske Beitrag anzeigen
        Soweit ich weiß, hat man dann erst später Geburten und Sterbefälle angegeben. Auf der Flucht hat daran keiner gedacht.

        Unsere Omi z.B. konnte 1945 die Geburt des 2. Kindes garnicht erst beim Sta. oder in der Kirche angeben. Das Kind starb dann 3 Monate später. Angegeben hat sie es nie.
        Und so wird es nach jedem Krieg gewesen sein.
        Danke Dir Silke für Deine Antwort.

        Aber wo wurden die Eintragungen dann vorgenommen, wenn es später geschah. Ich höre immer wieder, dass die User hier im Forum an das Standesamt I in Berlin verwiesen werden.

        Gruß Joanna

        Kommentar

        • Joanna

          #5
          Zitat von Matthias Möser Beitrag anzeigen
          In den Kriegsjahren habe sich bei den Fluchten aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten die Ereignisse überschlagen und es gab schlimme Geschehnisse vorallem im Winter 1944/45, wo neben Alten, Kranken auch viele Säuglinge schlichtweg auf dem strapaziösen Fluchtweg gen Westen ( z.T im Straßengraben abgelegt!) erfroren, man konnte sie wegen der sich schnell nähernden russischen Front auch garnicht beerdigen! Meine Urgroßmutter starb 1948 in einem Flüchtlingsheim in Altdöbern an den Folgen der Flucht aus Niederschlesien.
          Lieber Matthias, dass ist mir schon klar. Während meine Großmutter mit ihren 4 Kindern im Jahre im März 1915 von Platkownica nach Russland deportiert wurden - wie alle Deutschen Bewohner, die ca. 150 km westlich der Russischen Grenze wohnten -, sind viele Tote von den Russen einfach aus den Zügen geworfen worden. Natürlich waren alle Kriege schreckliche Zeiten. Aber diese unsere Ahnen haben ihre Geburten, Trauungen und Sterbefälle, die auf dem Hin- und Rückweg in/aus der Verbannung sowie in der 3 - 5 jährigen Verbannung stattgefunden haben, alle nach Rückkehr in ihre Heimatdörfer in die KB eintragen lassen.

          Und so dachte ich mir, dass bei Flucht und Vertreibung während und nach dem II Weltkrieg die Eintragungen dieser Handlungen auch bei den Pfarren und Gemeinden, in die die Menschen einquartiert waren, angemeldet wurden.

          Für Deine Antwort vielen Dank.

          Gruß Joanna

          Kommentar

          • Katrin
            Benutzer
            • 30.05.2007
            • 73

            #6
            Ich denke nicht, dass das dann in den KB noch vermerkt wurde.
            Aber ganz bestimmt im Standesamt. Gerade Witwen brauchten ja den Nachweiß dass der Mann verstorben ist um die Rente zu bekommen.

            Standesamt 1 deshalb weil es sich eben mit all diesen Kriegsschicksalen beschäftigt. Du weißt ja nicht wo derjenige verstorben war und dort wird das gesammelt.

            Jetzt mal völlig unprofessionell ausgedrückt.

            Habe selber auch so einen Fall und deshalb das Standesamt 1 in Berlin angeschrieben.
            Ich weiß auch nur, dass mein Uropa auf der Flucht verhungert sein soll. Mehr nicht.

            lg
            Katrin

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            • Joanna

              #7
              Hallo Katrin,

              leuchtet mir ein, dass wir nach dem Krieg eine Sammelstelle für die Bewältigung dieser Aufgabe, Miliionen von Dokumenten zu erstellen, benötigten.

              Danke auch Dir für Deine Antwort.

              Gruß Joanna

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              • Silke Schieske
                Erfahrener Benutzer
                • 02.11.2009
                • 4487

                #8
                Hallo JOhanna,

                Es wurde aber auch beim Roten Kreuz angegeben. Zum einen woher man kam, wer mit einem auf der Flucht war und auf der Flucht geboren/gestorben ist und für die Familienmitglieder, Freunde, Verwandte... die einen später suchten.

                Daher können wir ja heute auch noch Hinweise zum Verbleib unserer Vorfahren dort Antworten finden.

                Zum anderen hat man dann später ein Standesamt in der Stadt/dem Ort aufgesucht, um dann Geburten oder Sterbefälle nachträglich anzugeben.

                LG Silke

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                Kommentar

                • Joanna

                  #9
                  Hallo Silke,

                  nenn' mich doch bitte nicht immer Johanna; ich ändere Deinen Vornamen ja auch nicht!

                  Zitat von Silke Schieske Beitrag anzeigen
                  Es wurde aber auch beim Roten Kreuz angegeben. Zum einen woher man kam, wer mit einem auf der Flucht war und auf der Flucht geboren/gestorben ist und für die Familienmitglieder, Freunde, Verwandte... die einen später suchten.
                  Daher können wir ja heute auch noch Hinweise zum Verbleib unserer Vorfahren dort Antworten finden.
                  Darum ging es nicht. Das hat ja alles andere Hintergründe. Mir ging es ausschließlich um die Eintragungen der Verstorbenen und evtl. auch Geburten zur damaligen Zeit.

                  Zitat von Silke Schieske Beitrag anzeigen
                  Zum anderen hat man dann später ein Standesamt in der Stadt/dem Ort aufgesucht, um dann Geburten oder Sterbefälle nachträglich anzugeben.
                  Und genau darum ging es mir. Wenn es so gewesen ist, warum dann das Standesamt I in diesen Fällen. Und um es noch einmal klar zu sagen, mir geht es ausschließlich um die, die auf dem Weg der Flucht oder Vertreibung geboren und/oder gestorben sind.

                  Gruß Joanna

                  Kommentar

                  • Asphaltblume
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.09.2012
                    • 1501

                    #10
                    Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                    Wenn es so gewesen ist, warum dann das Standesamt I in diesen Fällen.
                    Vermutlich doch, weil das Standesamt I für Urkunden über Deutsche im Ausland und auch für die ehemaligen deutschen Ostgebiete zuständig ist, die dann ja faktisch Ausland und nicht ohne weiteres zugänglich waren. Zuständig ist ja eigentlich immer das Standesamt, in dessen Bereich das zu beurkundende Ereignis tatsächlich stattgefunden hat, und nicht das, wo jemand zufällig auf die Idee kommt, etwas zu melden.
                    Gruß Asphaltblume

                    Kommentar

                    • Hibbeln
                      Erfahrener Benutzer
                      • 12.04.2008
                      • 469

                      #11
                      Hallo Joanna,

                      nachstehend findest Du den Aufgabenkatalog des Standesamtes 1 in Berlin. Daraus wird dann auch deutlich, warum man häufig an dieses Standesamt verwiesen wird.

                      Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:

                      Beurkundung von Geburten und Sterbefällen Deutscher ohne Inlandswohnsitz, die sich im Ausland ereignet haben
                      Beurkundung von Geburten und Sterbefällen auf deutschen Seeschiffen
                      Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz
                      Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
                      Ausstellung von Bescheinigungen über die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern
                      Führung der Konsular- und Kolonialregister
                      Führung der beim ehemaligen Standesamt I in Berlin (Ost) sowie von den Auslandsvertretungen der DDR in der Zeit von 1948-1990 angelegten Personenstandsbücher
                      Führung von deutschen Standesamtsregistern ehemaliger besetzter Gebiete
                      Führung des sogenannten Wehrmachtfamilienbuchs (Einträge zu im Ausland geschlossenen Ehen von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht)

                      Dieter

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                      • Joanna

                        #12
                        @Asphaltblume,
                        hallo Dieter,

                        auch Euch vielen Dank für die Informationen.

                        Aber noch eine Frage an Dieter. Im Aufgabenkatalog steht u.a. "Führung von deutschen Standesamtsregistern ehemaliger besetzter Gebiete".

                        Wie habe ich dieses praktisch (theoretisch verstehe ich den Satz natürlich) zu verstehen. Mir geht es auch um eine Geburtsurkunde eines Ahnen aus dem Jahre 1906. Geboren wurde er NO von Warschau, im II Weltkrieg von den Deutschen besetzt. Wäre es lohnenswert, beim Standesamt I anzufragen, ob diese KB Einträge (denn in Polen gab es bis 1939 keine getrennten Standesamtsunterlagen) vorliegen?

                        Über eine Info dazu würde ich mich freuen.

                        Gruß Joanna
                        Zuletzt geändert von Gast; 23.08.2013, 23:40.

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                        • Asphaltblume
                          Erfahrener Benutzer
                          • 04.09.2012
                          • 1501

                          #13
                          Nicht Standesamt I, aber Beurkundung nicht am Ereignisort: Ich habe heute in Charlottenburger Sterberegistern von 1914 (1. Weltkrieg) Sterbefälle von deutschen Soldaten in Frankreich gefunden. Nicht immer war die Verbindung zu Charlottenburg deutlich, z. B. ob die Soldaten bzw. ihre Ehefrauen oder Eltern in Charlottenburg wohnten oder ob das Regiment, dem sie angehörten, in Charlottenburg stationiert war.
                          Anders als bei den normalen Sterbefällen stand bei den Soldaten auch die Todesursache dabei, meistens Schußverletzungen.
                          Gruß Asphaltblume

                          Kommentar

                          • Joanna

                            #14
                            Zitat von Asphaltblume Beitrag anzeigen
                            Nicht Standesamt I, aber Beurkundung nicht am Ereignisort: Ich habe heute in Charlottenburger Sterberegistern von 1914 (1. Weltkrieg) Sterbefälle von deutschen Soldaten in Frankreich gefunden. Nicht immer war die Verbindung zu Charlottenburg deutlich, z. B. ob die Soldaten bzw. ihre Ehefrauen oder Eltern in Charlottenburg wohnten oder ob das Regiment, dem sie angehörten, in Charlottenburg stationiert war.
                            Anders als bei den normalen Sterbefällen stand bei den Soldaten auch die Todesursache dabei, meistens Schußverletzungen.
                            Nun bin ich aber verwirrt! Was hat denn jetzt meine Frage mit Deiner Antwort zu tun?

                            Joanna

                            Kommentar

                            • Niclas

                              #15
                              Hallo Joanna,

                              ich möchte trotz Alters dieses Themas trotzdem etwas beitragen:

                              Mein UrUrGroßvater verstarb 1944 auf der Flucht, dies wird mir nur in einer Gerichtsverhandlung die 1985 durchgeführt wurde genannt! Immerhin 45 Jahre später! Leider bekennt sich meiner Erfahrung nach keine Behörde für diesen Tod und deshalb ist mir leider kein genaueres Darum bekannt, als das in der Eidesstattlichen Versicherung meiner Großeltern zu entnehmen ist, und dies ist eben nur 1944 auf der Flucht. Kann man da was lösen? Was meinst Du?

                              Liebe Grüße!
                              - Niclas

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