Hilfe für Nachlassgericht

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  • Fiehn
    Erfahrener Benutzer
    • 16.09.2008
    • 800

    Hilfe für Nachlassgericht

    Hallo ihr lieben,

    mein Mann weis, dass es ein Testament von seinem Opa gibt. Leider hat keiner mehr eine Kopie davon.

    Wer kann mir helfen, welche Informationen in das Schreiben an das Nachlassgericht müssen? Ich weis auf jeden Fall gehören Namen und Sterbedatum rein. Wie begründe ich allerdings, warum ich bzw. mein Mann eine Kopie des Testaments will?

    Die Adresse des zuständigen Nachlassgerichtes ist bekannt. Uns geht es letztendlich nur um informative Zwecke.

    Dankender Gruß Melanie
    Man sieht nur mit dem Herzen gut; das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.
    Zitat von Antoine de Saint-Exupéry

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  • Karla
    • 23.06.2010
    • 1034

    #2
    Hallo Melanie!
    Ist denn Dein Mann mit im Testament bedacht wurden?
    Ansonsten kannst Du es vergessen!
    Ich hatte vor ein paar Wochen auch eine Anfrage an ein Nachlassgericht gestellt.
    Mir wurde mitgeteilt, dass nur Begünstigte eine Kopiue erhalten.
    Wer nicht im Testament bedacht wird bekommt keine Kopien , oder sonst irgend einen Nachweis über die Testamentseröffnung!

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    • Fiehn
      Erfahrener Benutzer
      • 16.09.2008
      • 800

      #3
      Hallo Karla,

      da stehen wir jetzt vor einem Problem. Soweit bekannt ist, wurde mein Mann nicht bedacht.
      Gibt es sonst keine andere Möglichkeit? Hilft es vielleicht, auf Unwissenheit zu pochen?

      Gruß Melanie
      Man sieht nur mit dem Herzen gut; das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.
      Zitat von Antoine de Saint-Exupéry

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      Kommentar

      • Fiehn
        Erfahrener Benutzer
        • 16.09.2008
        • 800

        #4
        Danke,

        Gibt es irgendwo ein Musterschreiben für eine Testamentsanforderung? Oder kann mir jemand sagen, was ich als Grund angeben kann?
        Man sieht nur mit dem Herzen gut; das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.
        Zitat von Antoine de Saint-Exupéry

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        • Friedrich
          Moderator

          • 02.12.2007
          • 11577

          #5
          Moin Melanie,

          aus welchem Jahr ist denn das Testament? Oder anders gefragt, wann wurde das Testament eröffnet?

          Gibt es dort vielleicht Sperrfristen zu beachten?

          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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          • Fiehn
            Erfahrener Benutzer
            • 16.09.2008
            • 800

            #6
            Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
            Moin Melanie,

            aus welchem Jahr ist denn das Testament? Oder anders gefragt, wann wurde das Testament eröffnet?

            Gibt es dort vielleicht Sperrfristen zu beachten?

            Friedrich
            Hallo Friedrich,

            der gute Herr ist 1996 verstorben. Also müsste kurze Zeit später das Testament eröffnet worden sein.

            Wann das Testament geschrieben wurde ist nicht bekannt.

            Gruß Melanie
            Zuletzt geändert von Fiehn; 21.02.2011, 17:12.
            Man sieht nur mit dem Herzen gut; das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.
            Zitat von Antoine de Saint-Exupéry

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            • Klingerswalde39_44

              #7
              Hallo,
              ich hatte gerade bei der Suche nach meinem leiblichen Großvater mit dem Nachlassgericht zu tun.
              Wir hatten nur nach Informationen über ihn gefragt, da wir von der WASt dorthin verwiesen worden sind.
              Der Sterbefall war 1995, mein Vater hat alle dort vorhandenen Unterlagen in Kopie problemlos erhalten, obwohl er die in so einem Umfang gar nicht haben wollte.

              Gruss, Gabi

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              • Friedhard Pfeiffer
                Erfahrener Benutzer
                • 03.02.2006
                • 5053

                #8
                Zitat von Fiehn Beitrag anzeigen
                Mein Mann weiss, dass es ein Testament von seinem Opa gibt. Leider hat keiner mehr eine Kopie davon.
                Wer kann mir helfen, welche Informationen in das Schreiben an das Nachlassgericht müssen? Ich weiss auf jeden Fall gehören Namen und Sterbedatum rein. Wie begründe ich allerdings, warum ich bzw. mein Mann eine Kopie des Testaments will?
                Die Adresse des zuständigen Nachlassgerichtes ist bekannt. Uns geht es letztendlich nur um informative Zwecke.
                Kopien eines Testamentes erhalten
                a) die Bedachten
                b) die als gesetzliche Erben in Betracht kommenden
                c) die mit rechtlichem Interesse
                Da a) und c) nicht in Betracht kommen, könnte ein Anspruch nach b) bestehen.

                Ich würde daher an das Amtsgericht ein Schreiben etwa folgender Art richten:
                Sehr geehrte Damen und Herren,
                in meiner Eigenschaft als am ....... geborener Enkel des am .......... in ............ verstorbenen, zuletzt in ....... wohnhaften ........(Vorname) ........(Name).......
                wäre ich Ihnen für eine Kopie seiner letzwilligen Verfügung dankbar,
                Hierfür dankend verbleibe ich
                mit freundlichen Grüßen

                Mit freundlichen Grüßen
                Friedhard Pfeiffer

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                • Karla
                  • 23.06.2010
                  • 1034

                  #9
                  Hallo Melanie1
                  Ich wollte nur unverbindlich vom Nachlassgericht etwas wissen.
                  Trotzdem habe ich keine Informationen erhalten, weil ich nicht im Nachlass bedacht wurde.
                  Es ging damals um meinen verstorbenen Bruder, der zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet war.
                  Aber in einer Beziehung lebte.
                  Ich habe es auf jedem Fall versucht und nun belasse ich es dabei.
                  Das reibt mich sonst zu sehr auf.

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                  • Fiehn
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.09.2008
                    • 800

                    #10
                    Meine Lieben,

                    ich danke euch. Ich werde im Namen von meinem Mann mal das Nachlassgericht anschreiben.
                    Was wir erfahren haben, werde ich euch dann wissen lassen.

                    Gruß Melanie
                    Man sieht nur mit dem Herzen gut; das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.
                    Zitat von Antoine de Saint-Exupéry

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                    • Fiehn
                      Erfahrener Benutzer
                      • 16.09.2008
                      • 800

                      #11
                      Zitat von Klingerswalde39_44 Beitrag anzeigen
                      Hallo,
                      ich hatte gerade bei der Suche nach meinem leiblichen Großvater mit dem Nachlassgericht zu tun.
                      Wir hatten nur nach Informationen über ihn gefragt, da wir von der WASt dorthin verwiesen worden sind.
                      Der Sterbefall war 1995, mein Vater hat alle dort vorhandenen Unterlagen in Kopie problemlos erhalten, obwohl er die in so einem Umfang gar nicht haben wollte.

                      Gruss, Gabi
                      Wie sah deine Anfrage aus? Hast du da erwähnt, dass du von der WAST an das Nachlassgericht verwiesen wurdest?

                      @Friedrich: dein Vorschlag ist gut, ich werde ihn angepasst übernehmen. Von Gabi will ich nur einen Vergleichsvorschlag.
                      Man sieht nur mit dem Herzen gut; das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.
                      Zitat von Antoine de Saint-Exupéry

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                      • Klingerswalde39_44

                        #12
                        Hallo Melanie,

                        ja das habe ich, ebenso hab ich darauf hingewiesen, dass wir kein Interesse an irgendeinem eventuellen Erbe haben, sondern nur Informationen über den verschollenen Großvater oder eventuell noch lebende andere Verwandte möchten.

                        Gruss, Gabi

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